Muss ich einen betroffenen VW zwingend zur Verbesserung in die Werkstatt bringen?
Zunächst wurde in Deutschland durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) der zwingende Rückruf sämtlicher betroffener VW-Fahrzeuge veranlasst. Daraufhin hat auch in Österreich das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) eine Rückrufaktion angeordnet. 363.000 Fahrzeuge sind betroffen.
Die Besitzer können auf der Homepage von Volkswagen prüfen, ob ihr Fahrzeug betroffen und eine Nachbesserung erforderlich ist. Das ist durch Eingabe der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) möglich. Die FIN ist im Service-Handbuch festgehalten. Man findet sie auch im unteren Bereich der Windschutzscheibe. Sollte das Auto betroffen sein, so werden die Besitzer gebeten, mit ihrem Volkswagen Partner oder dem Volkswagen Kundenservice in Kontakt zu treten.
(Link zur Fahrzeug-Überprüfung / FIN-Eingabe)
Die Rückrufaktion ist für alle Halter verpflichtend, da die aktuelle Software als „unzulässige Abschalteinrichtung“ gewertet wird. In letzter Konsequenz könnte den Haltern die Fahrzeugzulassung entzogen werden, wenn sie die notwendigen Behebungsmaßnahmen verweigern.
VW versichert, dass die Betriebssicherheit der Fahrzeuge nicht gefährdet sei. Bei den 1,2- und den 2,0-Liter-Motoren dürften Software-Updates ausreichend sein. Nur bei den 1,6-Liter-Motoren stehen zudem technische Nachrüstungen im Raum, da die Feinabstimmung über die Motorensteuerungssoftware offenbar nicht ausreicht.
Verringert sich die Leistung meines VW durch das Software-Update?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die nötigen Nachbesserungen zu einer Verschlechterung von Motorleistung, Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit führen. Der Kraftstoffverbrauch könnte ebenso höher sein. Unbestritten haben die manipulierten Autos an Wert verloren. Wahrscheinlich sogar dann, wenn sie technisch nachgebessert sein sollten, zumal potenzielle Käufer für ein repariertes Auto wohl einen geringeren Preis zahlen als für ein von Grund auf einwandfreies Auto (sog. merkantiler Minderwert).
Kann ich dafür Schadenersatz verlangen?
Die Frage, ob deswegen Schadenersatzansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können, ist nicht einfach zu beantworten. Da durch die Abgasmanipulationen kein konkreter Schaden am Fahrzeug an sich entstanden ist (z.B. Blechschaden) handelt es sich wohl um einen reinen Vermögensschaden. Solche Schäden sind nur beschränkt ersatzfähig. Jedenfalls können sie grundsätzlich im Rahmen von vertraglichen Beziehungen ersetzt werden.
Den Kaufvertrag haben Autobesitzer jedoch üblicherweise mit einem Händler abgeschlossen. Diesen trifft kein Verschulden an der werksseitigen Manipulation an den Autos. Daher besteht kein Schadenersatzanspruch gegen ihn, ebenso wenig gegen den Hersteller des Autos, weil dessen Besitzer mit ihm in keiner Vertragsbeziehung steht.
Auch hier gilt aber die Ausnahme: Sollte der Einzelne sein Auto direkt im Werk gekauft haben, kann er
a) auch den Vermögensschaden geltend machen und
b) wird das Verschulden des Verkäufers vermutet. Dieser muss sich die Manipulationen seiner Mitarbeiter zurechnen lassen.
Könnte ich vom Autokauf zurücktreten?
Die Käufer waren im Irrtum über Eigenschaften der Autos.
Ist eine Irrtumsanfechtung möglich?
Auch das ist nicht so einfach möglich. Ein Vertrag kann wegen eines Irrtums über eine wesentliche Beschaffenheit einer Sache nur dann aufgelöst werden, wenn der Irrtum durch den Händler veranlasst wurde. Fraglich ist, ob Schadstoffwerte eine wesentliche Eigenschaft darstellen. Der Händler hingegen wusste in der Regel wohl nichts von der Manipulation der Fahrzeuge und konnte somit als Vertragspartner den Irrtum nicht veranlassen. Mit dem Hersteller hat man wiederum keinen Vertrag abgeschlossen.
Gewährleistung
Aus dem Titel der Gewährleistung hätten Käufer die Möglichkeit, innerhalb von 2 Jahren ab der Übergabe des Fahrzeuges die Behebung des Mangels zu verlangen. Dieser Verpflichtung kommt VW von sich aus nach, sogar für ältere Fahrzeuge.
Über die D.A.S. Rechtsschutz AG
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive 24h-Notruf-Hotline an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in regionalen D.A.S. Niederlassungen verteilt in ganz Österreich mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition gefestigt. 2014 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 65,4 Mio. Euro.
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