Urteil: Berater haftet für "sichere" fondsgebundene Polizze

Ein Vermögensberater verkaufte einem jungen Ehepaar eine fondsgebundene Lebensversicherung mit 100 Prozent Aktienanteil als sicheres Investment. Nach massiven Verlusten des Produkts hat das Paar geklagt und kriegt nun Schadenschaden bezahlt.

Urteil: Berater haftet für "sichere" fondsgebundene Polizze

600.000 Euro in „sichere“ Aktienfonds investiert

Im Jahr 2000 rät ein Vermögensberater einem jungen Ehepaar deren gesamten Ersparnisse - das waren immerhin rund 600.000 Euro - als Einmalanlage in eine fondsgebundene Lebensversicherung zu investieren. Der Vermögensberater bezeichnete das Investment als „ertragreich und sicher“, wiewohl die Versicherung zu 100 Prozent in Aktien investierte. In den Unterlagen wurde das Produkt mit den vielversprechenden Worten: „So einfach erzielen sie blühende Gewinne“ beworben. Im Anlageprofil kreuzte der Vermögensberater aber dann trotz des angeblich sicheren Investments für das Paar „hoch spekulativ“ an und begründete das damit, dass er das tun müsse, wenn er reine Aktienfonds verkauft.

Im Zuge der Finanzkrise kam es zum Absturz des Fonds. Das Ehepaar musste erkennen, dass das investierte Produkt alles andere als sicher war und verlangte im Wege der Naturalrestitution, Schadenersatz. (Bei einer Naturalrestitution hat wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, den Zustand, in diesem Fall den entstandenen finanziellen Schaden, wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.)

Das Ehepaar hat erfolgreich geklagt

Die Forderungen wurden vom Wiener Rechtsanwalt Alexander Klauser mit Erfolg eingeklagt. Allerdings wurde ein Mitverschulden im Ausmaß von einem Drittel angenommen, weil das Ehepaar die Angaben im Risikoprofil nicht weiter hinterfragt hat.

Das Wort Lebensversicherung lässt bei fondsgebundenen Produkten fälschlicherweise eine Kapitalgarantie vermuten

Das tückische an fondsgebundenen Lebensversicherungen ist, dass so mancher Anleger, wie bei der klassischen Lebensversicherung, eine Kapitalgarantie vermuten. Dem ist jedoch in den meisten Fällen nicht so. Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist im Prinzip ein Fondssparplan im Versicherungsmantel, in dem häufig eine Risikolebenpolice eingebunden ist. Eine Garantie auf die angelegten Beiträge gibt es nicht.

Der Versicherungsnehmer trägt das Risiko, es gilt kein Garantiezins.

Im Gegensatz zur normalen oder kapitalgebundenen Versicherung fließt der Sparanteil des Versicherungsbeitrags in Fonds, die der Versicherungsnehmer meist selbst auswählen kann.

Fondssparplan, der im Idealfall während der Laufzeit einen Wechsel der Fonds ermöglicht

Wie bei einem Fondssparplan entscheidet der Kunde bei Vertragsabschluss, welches Risiko er eingehen will. Entsprechend kann er aus Aktien-, Renten- und Mischfonds wählen. Auch gemanagte Varianten sind erhältlich, bei dem der Versicherer das Vermögen der Anleger entsprechend der Marktlage in die zur Auswahl stehenden Fonds umschichtet.

Assekuranzen vertreiben oft nur die hauseigenen Produkte

Manche Versicherungen sind jedoch mit Fondsgesellschaften verbandelt und vertreiben letztlich nur hauseigene Produkte. So steckten in Deutschland laut einer Untersuchung Ende 2009 rund 70 Prozent der Kundengelder bei Generali in hauseigenen Fonds. Und die Allianz leitete 2008 mehr als vier von fünf Euro der Beiträge an die Fondsgesellschaft Allianz Global Investors. Auch in Österreich ist der Anteil hauseigener Produkte meist recht hoch.

Nur ein Viertel der Fonds fallen laut Ratingagentur in die Kategorie sehr gut

In einer Studie der Fondsratingagentur Feri wurde das Fondsangebot von 60 Lebensversicherern untersucht. Das Fazit: Die Mehrheit der Fonds könne qualitativ nicht überzeugen. Bei den von den Versicherern angebotenen 3.000 Fonds falle nur ein Viertel gemäß dem Feri-Fondsrating in die Kategorie sehr gut bis gut.

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