Telering-Urteil: Bei Vertragskündigung darf kein Extrageld verlangt werden
Telering, eine Tochtergesellschaft des Handybetreibers T-Mobile, darf keine Abschlagszahlungen verlangen, wenn ein Kunde den Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt. Das hat das OGH nun entschieden. Der Verein für Konsumentinformation (VKI) hat damit erfolgreich gegen T-Mobile / tele.ring geklagt.

Der Mobilfunkanbieter Telering hat für Kunden, die bisher ihren Vertrag vorzeitig also vor Ablauf der Mindestvertragsdauer - kündigen wollten, eine Zusatzhürde eingebaut. Sie mussten, neben dem für die Vertragsdauer ausstehenden Entgelt, auch noch eine sogenannte Abschlagszahlung von 80 Euro hinblättern. Dieses Körberlgeld wollte das Konsumentenschutzministerium abstellen und hat den Verein für Konsumenteninformation damit beauftragt eine Verbandklage gegen gegen diese Abschlagszahlungsklausel in den Entgeltbestimmungen für Telering einzubringen. Jetzt hat der VKI zum zweiten Mal Recht bekommen.
Klausel ist gröblich benachteiligend
Das Handelsgericht Wien hat diese Klausel bereits in einem ersten Schritt als rechtswidrig eingestuft. Nun hat das Oberlandesgericht Wien dieses Urteil bestätigt und hat der Berufung nicht Folge geleistet. Die Klausel ist ungewöhnlich und nachteilig. Die Abschlagszahlung gröblich benachteiligend und sachlich nicht gerechtfertigt so der Wortlaut des Urteils des Oberlandesgericht Wien.