Primeo-Fund-Urteil: Bank haftet nicht für Madoff-Fonds
Anleger wollten die Bank Austria (heutige UniCredit) zur Verantwortung ziehen, weil viele durch das Schneeballsystem, auf das der von der Bank Austria emittierte Primeo Select Fonds basierte, ihr eingesetztes Kapital verloren haben. Doch der OGH wies die Klage zurück. Die Bank muss die Verluste der Anleger nun nicht ersetzen.

Der Madoff-Krimi rund um betrügerisches Schneeballsystem nimmt für Anleger ein bitteres Ende. Ihre Klage gegen die frühere Bank Austria wurde abgewiesen. Laut dem Urteil des Obersten Gerichtshofs hat die Bank gemäß den Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes im Emissionsprojekt in hinreichender Deutlichkeit darauf hingewiesen hat, dass das veranlagte Geld in Form einer Vermögensverwaltung gemanagt wurde und dass dieser Manager auch die Verfügungsgewalt über das Geld hatte. Das muss laut OGH reichen. Dass dahinter ein betrügerisches Schneeballsystem stand, war für die Prüfer des Prospekts nicht Gegenstand der Prüfung und daher nicht relevant.
Der Primeo Fund ist ein ausländischer Kapitalanlagefonds mit Subfonds, darunter auch der in Österreich vertriebene Primeo Select Fund. Die Anteilsscheine wurden in Form von Aktien ausgegeben. Emittentin war die nach dem Recht der Cayman Islands gegründete und dort situierte Fondsgesellschaft Primeo Funds Limited, die sich derzeit in Liquidation befindet.
Fonds diente dazu ein Schneeballsystem aufrecht zu erhalten
Im Jahr 2008 stellte sich heraus, dass der Primeo Fund lediglich dazu gedient hatte, ein von Bernard Madoff aufgebautes betrügerisches Schneeballsystem am Leben zu erhalten, indem neues Geld für Renditezahlungen an frühere Anleger und zur persönlichen Bereicherung Madoffs und seines Netzwerks verwendet wurden. Madoff wurde daraufhin in den USA zu einer Haftstrafe von 150 Jahren verurteilt. Die beklagte österreichische Bank hatte den Emissionsprospekten des Fonds Prüfvermerke nach dem Investmentfondsgesetz erteilt.
Die Kläger, die Geld im Primeo Fund veranlagt hatten, begehrten von der Bank Austria Ersatz für den Verlust dieser Gelder.
Prospektkontrollor/Wirtschaftsprüfer haftet nicht für unrichtige und unvollständiges Prospekt
Denn der Prospektkontrollor, dass ist ein von der FMA als geeignete erachteter Wirtschaftsprüfer, haftet grundsätzlich nicht für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts, sondern lediglich für unrichtige oder unvollständige Kontrollen, sofern sie auf eigenem groben Verschulden beziehungsweise grobem Verschulden seiner Mitarbeiter oder sonstiger Personen beruhen, die, die Prospekte kontrollieren. Dass das veranlagte Kapital in den Händen eines einzelnen Managers zusammenlaufen und von diesem auch verwaltet werden konnten, sei den Emissionsprospekten jedoch zu entnehmen gewesen.
Die Anleger können gegen die österreichische Bank innerhalb von fünf Jahren keine Ansprüche stellen. Diese Frist habe mit Beendigung des prospektpflichtigen Angebots zu laufen begonnen. Auf den Zeitpunkt der Einstellung des Verkaufs von Primeo-Fund-Anteilen im Dezember 2008 komme es jedoch nicht an.