Paybox: Gebührenänderung in alten Verträgen laut VKI gesetzeswidrig
Alleine rund fünf Millionen private Vertragskunden von A1, Orange, T-Mobile und tele.ring zahlen automatisch mit Paybox inside, viele sogar ohne ihr Wissen. Alle Kunden des Zahlservice sind nun damit konfrontiert, dass Paybox das Gebührensystem umstellt. Wer nicht widerspricht akzeptiert laut Paybox stillschweigend. Doch laut VKI sind die Infos über die Gebührenänderungen völlig intransparent und die neuen Klauseln gröblich benachteiligend. Der VKI rät daher Widerspruch zu leisten. Per Fax oder Brief. Alles andere will Paybox nicht akzeptieren.

Das mobile Zahlungsservice Paybox stellt ihr Vertrags- und Entgeltregelungen um. Die Konsumenten kommen dabei zum Handkuss. Denn bisher war das Bezahlen vieler Services über paybox inside kostenfrei. "Das ist nun nicht mehr möglich", teilt Paybox lapidar auf seiner Homepage mit. Auch die Angebote Paybos classic, Paybox public wird es dann nicht mehr geben. Statt dessen wird Paybox premium angeboten und ist kostenpflichtig. Die Kunden werden damit auf Paybox premium umgestellt und müssen ab Juli 2014, nach Ablauf einer Gratisaktion, dafür zahlen. Auch ein Aktivierungsentgeld für Neukunden wird angekündigt.
Vertragsänderungen nicht hinnehmen, rät der VKI
Doch diese Vertrags- und Entgeldänderungen muss man nicht hinnehmen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) rät Widerspruch einzulegen. Der VKI geht in dieser Causa bereits mit einer Abmahnung gegen die Änderungsklausel im Paybox-Vertrag vor. Diese Vorgangsweise stützt sich auf Punkt 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Paybox. Die Paybox Bank will ein Schweigen als verbindliche Zustimmung interpretieren.
Paybox verlangt Kündigung per Brief oder Fax
Aber auch kündigen, macht Paybox seinen Kunden nicht einfach. Der Onlinedienst Heise hat es ausprobiert. So nimmt Paybox für seine Ankündigung per SMS Kontakt mit seinen Kunden auf, aber der Kunde sollte, wie trickreich, so nicht antworten, wie heise online feststellen musste. Paybox hat bei seiner SMS-Kündigung keine Bestätigung oder sonstige Antwort erhalten. Auf Ihrer Website verlangt die Firma Kündigung per E-Mail (info@paybox.at), Brief oder Fax.
Ähnliche Verbandsklage machte solche Klauseln laut OGH-Urteil unwirksam
Erst vor kurzem hat der Oberste Gerichtshof, im Rahmen einer Verbandklage des VKI für die Arbeiterkammer Steiermark (siehe www.verbraucherrecht.at) zu einer ähnlichen Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank festgestellt, dass solche sogenannten Erklärungsfiktionsklauseln ohne nähere Umschreibung der dadurch geplanten Änderungen intransparent und gröblich benachteiligend sind. Mit der Konsequenz, dass solche Klauseln unwirksam sind.
VKI mahnt Paybox bereits
Die Arbeiterkammer hat den VKI bereits beauftragt, diese Klausel der AGB von Paybox abzumahnen, beziehungsweise, falls keine Unterlassungserklärung gegeben wird mit Verbandsklage zu bekämpfen. Hätte diese Erfolg, würde es für die ankündigten Änderungen an der vertraglichen Basis fehlen.