Partyschiff-Polizeiskandal: Werden Handyfilme als Beweismaterial anerkannt?
Nach dem Wirbel um einen und den Vorwürfen der Verhafteten stellt sich die Frage: Sind Filme und Fotos als Beweismaterial zulässig?

Bei dem Einsatz am 19. Oktober hatte die Wiener Polizei zwei Gäste des Partyschiffs am Donaukanal verhaftet. Der Anwalt der beiden Verhafteten behauptet nun, seine Mandanten wären misshandelt worden. In der ORF-Sendung Thema wurde am Montag, den 11. November, ein Amateurvideo gezeigt, dass die Amtshandlung zeigt. Darin ist zu sehen, wie mehrere Beamte den Mann zu Boden drücken.
Sind solche Aufnahmen als Beweismaterial aber überhaupt zulässig? Wolfgang Kapek, Rechtsanwalt von Taylor Wessing enwc , sagt im Gespräch mit FORMAT.AT: "Ja, solche Aufnahmen sind definitiv zulässig." Die Frage sei eher, ob man in der konkreten Situaton überhaupt berechtigt sei, zu filmen bzw. zu fotografieren. Konkret ist es beispielsweise einem Dienstgeber untersagt, seinem Dienstnehmer bei der Arbeit zu filmen. "Doch selbst wenn die Aufnahmen nicht erlaubt gewesen wären, werden sie vom Gericht in aller Regel anerkannt", sagt Kapek. Das sei vor allem dann der Fall, wenn sonst keine anderen Beweismittel vorhanden sind. "Sogar rechtswidrig erlangt Beweismittel können verwendet werden", sagt Kapek. Dann sei höchstens damit zu rechnen, dass wegen des unzulässigen Einsatzes (also unerlaubtem Filmens) eine Anzeige erfolgt.
Eine Frage sei dann höchstens, wie "werthaltig" die Aufnahmen sind, also ob sicher ist, dass diese nicht nachträglich bearbeitet wurden. Gerade wenn zufällig - etwa von Passanten - gefilmt wird, besteht aber in der Regel daran kein Zweifel.
Was ist verboten?
Stichwort Filmverbot: Verboten ist das Filmen unter anderem dann, wenn die Privatsphäre verletzt wird. "Generell ist etwa die Installation von Videokameras im öffentlichen Raum zu bewilligen", sagt Kapek. Auch das oben erwähnte Beispiel vom Dienstgeber, der die Mitarbeiter filmt, ist zu nennen. Auch das Filmen von Kunden in Geschäftslokalen ist nicht per se erlaubt.
Und was passiert, wenn jemand beispielsweise Polizisten bei einer Verhaftung filmen will. Laut dem Rechtsanwalt könnte dies von den Beamten mit dem Hinweis unterbunden werden, man beeinträchtige die Amtshandlung. Akut wird man dann wenig dagegen tun können, allerdings sei in späterer Folge eine Beschwerde möglich, wenn dies offensichtlich unberechtigt war.