Neue Pleite im Fall Meinl
Rückkäufe der MEL-Aktien hatten laut Gutachten Einfluss auf den Kurs, sagt ein neues Gutachten. Welchen Einfluß sie hatten, kann es allerdings nicht genau ermitteln.

Die Justizposse um Banker Julius Meinl ist um eine Facette reicher. Denn seit letzter Woche liegt das 191 Seiten starke Gerichtsgutachten des deutschen Finanzmarktexperten Andreas Freudenmann vor, und es liefert bei genauer Durchsicht kaum neue Erkenntnisse. Wie berichtet, hätte Freudenmann untersuchen sollen, ob der Kurs von Meinl-European-Land-Papieren mithilfe von Turbozertifikaten Dritter oder durch das Verhalten der Meinl Bank manipuliert wurde.
Für die Beantwortung dieser Frage hat sich der Deutsche fast drei Jahre Zeit gelassen. Dafür fällt sein Fazit dürftig aus: Die Rückkäufe der Meinl Bank hatten - wenig überraschend - Einfluss auf den MEL-Kurs. Wie der Kursverlauf gewesen wäre, hätte es die Rückkäufe nicht gegeben, konnte der Experte nicht eindeutig beantworten. Er versuchte es deshalb mit einem Vergleich zum Immo-Index IATX. Für Meinl-Anwalt Georg Schima ein klarer Fehler: "MEL war nie im IATX und darüber hinaus wegen der geografischen Lage einer anderen Peer Group zuzuordnen. Die Antwort, ob der Kurs manipuliert wurde, blieb der Gutachter also schuldig. Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl, der immer schon Zweifel am Sinn der Gutachtensbeauftragung hatte, sieht sich bestätigt: "Mir ist nicht klar, was die Staatsanwaltschaft an neuen Erkenntnissen gewinnen kann? Immerhin, das Freudenmann-Gutachten ist mit Kosten von 50.000 Euro deutlich günstiger als jenes des abgesetzten MEL-Gutachters Thomas Havranek, der für 22 Seiten 600.000 Euro in Rechnung stellte.