„Letztlich war die Meinl Bank fair“

Am Anfang stand ein juristischer Trick. Im Auftrag der Bundesarbeitskammer klagte die Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner die Meinl Bank vor Jahren wegen unlauteren Wettbewerb. Stein des Anstoßes war die berühmt-berüchtigte Sparschwein-Werbung, mit dem die Zertifikate der Meinl European Land (MEL) beworben wurden. Ein Prozess mit weitreichenden Folgen. Ein Exklusivinterview mit den beiden Rechtsanwälten Gabriel Lansky und Gerald Ganzger über die Causa MEL, die Fairness der Meinl Bank und die Verantwortung von Vermögens- und Bankberatern. (Teil 1)

„Letztlich war die Meinl Bank fair“

Format/Trend: Sie haben kürzlich mit der Meinl Bank in der Causa MEL (Meinl European Land) einen Vergleich geschlossen, der in einer Aussendung der Meinl Bank als „sozialer Vergleich“ bezeichnet wurde. Was darf man unter diesem Begriff verstehen?

Gerald Ganzger: Man muss hier zwei Klientengruppen trennen. Wir haben ursprünglich im Auftrag der Bundesarbeiterkammer (AK) eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eingebracht, die eigentlich die ganze Meinl-Causa erst ins Rollen gebracht hat. Das war vor vier oder fünf Jahren. Es wurde damals von uns eingeklagt, dass die Werbung für Meinl European Land Papiere in verschiedener Hinsicht irreführend war. Wenn Sie sich erinnern gab es damals dieses Sparschwein und die Argumentation „mündelsicher“, etc. Und dann hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein sehr grundsätzliches und für viele sehr überraschendes Urteil gefällt. Der OGH urteilte, dass die Werbung in wesentlichen Punkten irreführend war bzw. „grundsätzlich zur Irreführung geeignet war“, wie es hieß. Das sorgte für großes Aufsehen und hat dann viele Anleger bewogen ihre individuellen Ansprüche einzuklagen. Diese ganzen Anlegerprozesse fußen letztlich auf der Aussage des OGH, der gesagt hat, dass die Werbung „ zur Irreführung geeignet ist.“ Der einzelne Anleger musste dann natürlich noch beweisen, dass diese Werbe-Aussagen, die rechtswidrig sind, für ihn kaufentscheidend waren. Das ist natürlich noch ein langer und steiniger Weg. Wir haben in weiterer Folge rund 1300 Anleger, die sich an die Arbeiterkammer wandten, vertreten – darunter waren sehr viele Anleger die nicht typischerweise mit Aktien- oder Zertifikaten ihre Vermögensplanung machen sondern eigentlich klassische Sparbuchsparer. Wir hatten Fälle, dass die Großmutter 10., 15.000 €, die sie mühevoll über Jahre hinweg für die Ausbildung ihrer Enkeltochter angespart hat, in MEL-Papiere angelegt hat. Es war klar, dass Meinl ein sehr großer Name ist. Der Name Meinl stand jahrzehntelang für Seriosität, weshalb viele Anleger erst durch diese Werbung und durch den Namen Meinl zu diesen Papieren gestoßen sind.

Das Besondere an der Werbung war, dass sie Schichten erreicht hat, die nie zuvor irgendetwas mit Wertpapieren zu tun hatten. So ist dieser Begriff „sozialer Vergleich‘“ zu verstehen. Es war ein großer Erfolg für die Bundesarbeitskammer, der Aufwand war ja auch sehr groß . Da es aber vor allem um „kleine Anleger“ im klassischen Sinn ging – zum Großteil um „Sparbuchsparer“ - hatten wir sehr gute Argumente für einen raschen und fairen Vergleich.

Wichtig war, dass nicht im Einzelfall geprüft wurde ob der Anleger irregeführt wurde oder nicht. Die Rechtsprechung in der Causa MEL geht da derzeit in verschiedene Richtungen. Ein langwieriger Prozess war für die Anleger, die ihr ganzes Leben lang gespart haben auch nicht wirklich eine Alternative.

Die zweite Anlegergruppe, die sich an uns gewandt hat, war dadurch geprägt, dass sie bei Drittbanken gekauft hat. Diese Gruppe hat nicht bei Meinl Success oder der Meinl Bank gekauft. Dort sieht es ganz anders aus, weil eine Drittbank eingeschalten war, die auch eine Verantwortung hat. Wenn sie zur Bank „X“ gehen und sagen sie wollen MEL-Papiere kaufen, dann hat auch der Berater der Bank „X“ eine Verantwortung ihnen gegenüber. Da waren die Verhandlungen mit der Meinl Bank natürlich schwieriger aber letztendlich haben wir auch hier einen Vergleich geschafft. Hier ging es um 54 Anleger.

Die Bank zitiert in Ihrer Aussendung auch ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft über die Zurücknahme der Privatbeteiligtenanschlüsse im Strafverfahren. Wörtlich heisst es darin unter anderem als Begründung: „(…)dass die Meinl Bank AG soweit ersichtlich, als einziger Marktteilnehmer seinen Anlegern - unter besonderer Berücksichtigung einer sozialen Komponente - einen
Ausgleich für die erlittenen Kursverluste geleistet hat. Im Lichte dieses Umstands, der Entwicklung des Gesamtmarktes, der Tatsache, dass die Meinl Bank AG keine "Milliardenhilfspakete" wie andere
Banken erhalten haben und den Schadenersatz aus eigenem geleistet hat (…), (…)möchten die Privatbeteiligten ihrer Einschätzung Ausdruck verleihen, dass ihrer Ansicht nach, weder
spezial- noch generalpräventive Gründe für eine Fortsetzung des gegenständlichen Ermittlungsverfahrens sprechen. Klingt da so etwas wie Kritik am Verhalten der anderen Banken durch?

Gerald Ganzger: Wir haben uns gemeinsam mit den Anlegern zu diesem Schritt entschlossen, weil das Verhalten der Meinl Bank letzten Endes fair war. Zweitens ist das Interesse an einer Strafverfolgung seitens der Anleger nicht mehr da. Und drittens – aus welchen Gründen auch immer die Bank so gehandelt hat – ist es eine Tatsache, dass die Meinl Bank, das aus eigenen Mitteln gezahlt hat. Natürlich hat sie auch mit den MEL-Papieren gut verdient, das ist gar keine Frage und es soll jetzt auch kein Mitleid mit der Meinl Bank entstehen. Der eine Satz ist schlicht und einfach die Dokumentation der Tatsache, dass andere Banken Geld von uns Steuerzahlern bekommen haben und die Meinl Bank, den Ausgleich aus eigenem Geld geleistet hat. Nicht mehr und nicht weniger. Aber das ist keine Kritik an anderen Banken oder der Republik, das steht uns auch nicht zu.

Mündelsichere Wertpapiere

Aber es gäbe da noch andere Fälle wo mit dem Argument „mündelsicher“ – z.B. die Immofinanz-Wertpapiere - geworben wurde, in denen es keinen Ausgleich für die Verluste gab und die ebenfalls von Banken an den Mann/die Frau gebracht wurden?

Gerald Ganzger: Die Immofinanz ist keine Bank. Wünschenswert ist natürlich, dass ein Vertriebsunternehmen von Wertpapieren, eine Bank oder ein Emittent zu seiner Verantwortung steht, das gilt nicht nur für Österreich. Meinl Bank tut das letzten Endes jetzt immer mehr, das muss man ganz offen sagen. Diesen Weg werden vielleicht auch noch andere gehen müssen. Klar ist auch, dass jeder Anleger eine Verantwortung hat. Wir als Anwälte wollen natürlich auch den Anleger nicht aus seiner Verantwortung entlassen, aber es kommt immer drauf an wie kommuniziere ich in welcher Form Anlageprodukte. Da ist es in den letzten Jahren zu einem Umdenken gekommen. Dass besondere an der MEL – das gilt auch ein bisserl für die Immofinanz - war, dass Schichten erreicht wurden die sich sonst nie am Kapitalmarkt beteiligt hätten.

Gabriel Lansky: „Der Fall zeigt, das mit juristischem Druck und unter Berücksichtigung aller Mittel des österreichischen Rechts Lösungen gefunden werden können, die für Geschädigte die bessere Option sind, als ein jahrelanger Prozess, der dann beim OGH endet. Dazu braucht es entsprechende juristische Waffen und einen Geschädigten, der sagt ich muss versuchen den Schaden der entstanden ist in Grenzen zu halten.

Wenn wir das Beispiel der Großmutter nehmen, bei wievielen der von Ihnen vertretenen Anleger handelte es sich um ähnliche Fälle?

Gerald Ganzger: Ich kenne jetzt nicht bei jedem den persönlichen Hintergrund. Ich nehme aber an, dass bei vielen dieser Menschen, die wir über die Bundesarbeitskammer betreut haben, ein beträchtlicher Anteil des Barvermögens in MEL-Zertifikate geflossen ist. Das ist ganz logisch, wenn jemand über die Arbeiterkammer kommt.

Klagsserie wegen falscher Beratung?

Sie haben in einem anderen Verfahren beim OLG Linz einen Prozess gegen Finanzberater gewonnen die Produkte verkauft haben die sie nicht verstanden haben. In einem Artikel wurde das als richtungsweisendes Urteil bezeichnet. Legt man das jetzt auf andere Bereiche um, etwa Vermögensberater in Banken, die ja in der Vergangenheit ebenfalls Produkte verkauft haben die weder sie noch die Kunden verstanden haben, so könnte es zu einer ganzen Serie von Klagen gegen diese Berater kommen?

Gerald Ganzger: Es ging in diesem Fall um stille Beteiligungen an einem Unternehmen und hier hat der Finanzberater nicht ein Minimum an Recherche über das Unternehmen gemacht. Ich kann mich noch erinnern, dass das Beteiligungsunternehmen zwei oder drei Jahre keine Bilanz beim Firmenbuch eingereicht hat. Das heißt, dass hier die Hausaufgaben des Finanzberaters nicht im geringsten erledigt wurden. Diese stillen Beteiligungen die eine Zeitlang herumgegeistert sind haben vor allem den Mittelstand getroffen, der sich in diesen Fall auf den Finanzberater verlassen hat. Ich bin Anwalt und ich kenne mich in diesen Dingen aus, aber ich trau mir jetzt nicht zu ein kompliziertes Bauherrenmodel, wie es sie in Deutschland etwa gegeben hat, für mich persönlich zu akzeptieren. Ich habe weder die Zeit noch die Lust dazu mich mit dem auseinanderzusetzen. Und da kommt jetzt der Finanzberater ins Spiel. Das heißt auch Akademiker, Unternehmer, die ein bisserl was veranlagen wollen brauchen einen Finanzberater. In Wirklichkeit gab es viele Finanzberater die Verkaufsgenies waren, aber halt keine inhaltlichen Genies.

Auch bei den Finanzberatern gibt es jetzt ein Umdenken. Da ist alles aufgepoppt durch Madoff. In den Prozessen rund Meinl habe ich erzählt, dass ich auch kurz überlegt habe MEL-Papiere zu kaufen. Ich habe diese Idee aber wieder verworfen, weil ich mir dachte die Werbung mit dem Sparschwein, wo eine Frau dem Sparschwein hinterherläuft war so genial, aber das kann’s nicht sein. Wertpapiere sind nie wie ein Sparbuch, weil sonst gäbe es ja keine Sparbücher. Ich habe mich dann entschieden mein Geld nicht in MEL zu investieren.

Warren Buffet wird ein Spruch zugeschrieben, wonach er nur in das investiert was er versteht. Das ist ein kluger Spruch und ich bzw. wir als Kanzlei tun auch nur das wovon wir etwas verstehen. Das ist auch von Anlegern zu beherzigen. Die Produkte sind komplex und die Margen sind hoch. Dann muss ich als Anleger halt auf einen Teil der Margen verzichten und Fachleute hinzuziehen. Der Steuerberater, der dann vielfach um Rat gefragt wird, kann auch nicht alles verstehen. Das hat sich aber verändert.

Hat sich das wirklich verändert?

Gerald Ganzger: : Ja, aber die Welle geht schon wieder zurück. Doch mittlerweile ist uns allen bewusst das Anlageprodukte ein Risiko haben und eine Anlageberater ist dazu da uns über dieses Risiko aufzuklären. Bei Meinl hat man sich anfangs auf den Standpunkt zurückgezogen, dass ja ohnehin alles im Börse-Prospekt stand. Dieser Prospekt umfasste 270 Seiten in Englisch und wurde von der FMA damals für in Ordnung empfunden. Wir haben mit vier Leuten diesen Prospekt durchgearbeitet, davon waren zwei native Speaker – das hat Tage gedauert. Natürlich standen die Warnhinweise irgendwo in diesem Prospekt in kompliziertestem Englisch. Ich glaube, dass außer uns diesen Prospekt maximal jener Anwalt gelesen hat, der ihn geschrieben hat. Wir sind auf diesen Bereich spezialisiert, aber auch wir mussten uns das aufteilen. Ich habe 35 Seiten geschafft. Die genaue Analyse des Prospekts war schließlich auch der Schlüssel zum Erfolg. Für uns war das extrem wichtig emotional und juristisch. Der Prospekt war auch im ersten Verfahren wegen unlauteren Wettbewerb ein zentrales Thema. Meinl hat in dem Verfahren ganze Bataillone von Anwälten aufgefahren, da wurde dann argumentiert auf Seite 222 steht das und das. Wir mussten das analysieren und nach-, nachschlagen und nach Jurisdiktionen bewerten. Das war ein irrer Aufwand, wir haben hunderte Stunden investiert.

Letztlich war es aber eine geniale Idee der Bundesarbeitskammer die Sache über den Umweg des Wettbewerbsrechtes zu machen. Vor allem deshalb, weil dieser Weg vom Prozesskostenrisiko her der günstigste war. Man kann ja nicht ein paar Tausend Anleger losschicken und sagen klagen wir das ein und warten was der OGH in acht Jahren sagt. Damit ist diesen Anlegern nicht geholfen. Deshalb stand hinter dem ersten Prozess, die Überlegung vorweg die Rechtsfrage klären zu lassen, ob die Werbung unlauter bzw. irreführend ist. Das war eine legale juristische Vorgangseise, die das ganze Verfahren beschleunigt hat. Letztlich fußt auf dem überraschenden Urteil des OGH (Anm. des Interviewers: siehe oben) auch der Vergleich, den wir jetzt geschlossen haben und zahlreiche andere noch laufende Verfahren in dieser Causa.

Danke für das Gespräch.

Lesen Sie nächste Woche den zweiten Teil des Interviews woran die österreichische Justiz krankt und warum Staatsanwälte immer öfter hilflos sind.

Über Lansky, Ganzger und Partner:
Die internationale Anwaltssozietät Lansky, Ganzger und Partner (LGP) ist in Wien, Aserbaidschan und Bratislava mit eigenen Standorten vertreten. In Zentral- und Osteuropa bzw. dem GUS-Raum und Südosteuropa stütz sich die Kanzlei auf ortsansässige Partner. Die Kanzlei, zu deren Spezialgebieten unter anderem Medienrecht, Gesellschaftsrecht, Europarecht und Kapitalmarktrecht kann allein in Österreich auf 19 Rechtsanwälte, zurückgreifen.

Mehr über die Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner

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