Wie in den Ländern und Gemeinden Bilanzen erstellt werden, ist derzeit so simpel wie vor 250 Jahren. Riskante Investments wie sie etwa vom Land Niederösterreich oder Salzburg getätigt wurden, scheinen in diesem veralteten System Rechnungsabschlüsse zu gestalten nicht auf. Der Rechnungshof hat daher wiederholt darauf hingewiesen, dass dieses System modernisiert werden sollte.
Durch Schachzug der Länder RH und Ministerium ausgebootet
Zu dieser Erkenntnis sind nun auch die Länder gelangt. Die Finanzlandesreferenten Niederösterreichs und des Burgenlands, Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Helmut Bieler (SPÖ), haben deshalb nun bekannt gegeben, dass die Länder ihr Haushaltssystem modernisieren wollen. Dieses soll am 20. Oktober bei der Finanzreferententagung beschlossen werden. Allerdings nicht in der rechtlichen Form wie es der Rechnungshof fordert.
Statt dessen planen die Länder gegen den Rat des Rechnungshofs eine sogenannte 15a-Vereinbarung abzuschließen. Der Rechnungshof hat hingegen eine Änderung der Finanzverfassung gefordert, die sowohl vom Bund als auch vom Rechnungshof abgesegnet hätte werden müssen.
Aber genau diese Mitsprache will Sobotka und seine Amtskollegen verhindern. Sobotkas Begründung: "Wir lassen uns durch die Spielchen des Rechnungshofpräsidenten nicht behindern." Denn eine solche Verfassungsänderung wäre längst nicht so rasch umsetzbar wie die aktuell geplante 15a-Vereinbarung. Inhaltlich werde nichts anderes umgesetzt als der Rechnungshof möchte.
Die Sorge der Länder: Finanzminister könnten in Zukunft gegen den Willen der Länder eine Verordnung über den Voranschlags- und Rechnungsabschluss erlassen, die inhaltlich dem Willen der Länder widersprechen, gab Sobotka zu. "Das ist der springende Punkt." Denn wenn sich sämtliche Bundesländer auf eine Fassung geeinigt hätten, soll des dem Bund nicht möglich sein, per Verordnung, ohne die Länder befragen zu müssen, Änderungen durchzuführen.
Denn mit dem Beschluss, das neue Haushaltsrecht über 15a-Vereinbarungen (die auf für die Gemeinden Gültigkeit haben werden) zu regeln, gehen die Länder quasi am Finanzminister und am Rechnungshof vorbei. Defacto braucht es somit keine Neugestaltung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV), die der Finanzminister erlassen kann - und für die der Rechnungshof seine Zustimmung geben muss.
Dass wie der Rechnungshof fordert, Reformbedarf besteht, sieht Sobotka und andere Finanzlandesreferenten, nach zahlreichen Spekulationsdebakel der Länder, auch und betonte, dass alle Länder "an einem Strang" ziehen. "Für uns geht damit eine lange Strecke von intensiven Verhandlungen zu Ende". 2013 habe die Landesfinanzreferentenkonferenz den Beschluss gefasst, ein Komitee einzusetzen, um ein neues Haushaltsrecht zu generieren - "Jetzt sind die letzten Hürden genommen", so Sobotka.
Mit den 15a-Vereinbarungen soll der Schritt von der derzeit gültigen Kameralistik hin zu einem Drei-Komponenten-System (Bilanz-, Ergebnis- und Cashrechnung) geebnet werden, betonte Sobotka. Denn das derzeitige System habe wenig Aussagekraft über die finanziellen Verhältnisse der Gebietskörperschaften. Doch wie genau es die Länderschefs nehmen wird sich zeigen. Denn eine Cash- oder Ergebnisrechnung ist nach wie gemeinhin nicht mit hohen Bilanzstandards wie sie in Unternehmen herrschen, vergleichbar.
Wie weit sind die Länder nach wie vor von einem Jahresabschluss wie ihn Unternehmen liefern, entfernt?
Ob das Vorhaben der Länder jedoch auch nur ansatzweise einem Jahresabschluss entspricht, wie ihn Unternehmen vorlegen müssen, ist daher fraglich. Ein Jahresabschluss besteht aus einer Gewinn- und Verlustrechnung und den Grundsätzen, die einer ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen, um ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens oder eben von Ländern zu vermitteln. Ein Jahresabschluss in einem Unternehmen muss sämtliche Vermögensgegenstände wie Rückstellungen, Verbindlichkeiten, wichtige Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Solche komplexen Finanzströme wie es sie beispielsweise im Land Niederösterreich gibt, sind allerdings nicht so einfach abzubilden. Für diese hochkomplexe Materie dürfte es zahlreiche neue, qualifizierter Wirtschaftsexperten benötigen, die etwa bereits Erfahrung in großen Unternehmen haben. Was die Länder unter einer Bilanz-, Ergebnis- und Cashrechnung genau verstehen, wird sich aber ohnehin erst weisen.