Klagen gegen Wirtschaftsprüfer - OLG stärkt Anlegern den Rücken

Anleger, die mit Aktien Geld verloren haben, verklagen nicht nur die Verantwortlichen bei den Emittenten, sondern ziehen vermehrt auch gegen Wirtschaftsprüfer vor Gericht.

Klagen gegen Wirtschaftsprüfer - OLG stärkt Anlegern den Rücken

So haben in Wiener Neustadt 1.500 ehemalige Kunden der zusammengebrochenen Kärntner Finanzfirma AvW gegen die Gesellschaft Moore Stephens Ehrenböck ein Verfahren angestrengt. Sie werfen dem damaligen Prüfer vor, das Firmenkonglomerat nicht ordentlich durchleuchtet zu haben. In der Causa Immofinanz ist der Wirtschaftsprüfer KPMG mit über 400 Anlegerklagen konfrontiert. Zur Frage der Verjährung liegt dazu nun erstmals ein zweitinstanzliches Urteil vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien stärkt damit Anlegern den Rücken.

Vertretung von 300 Immofinanz-Anlegern

"Das Urteil ist deshalb richtungsweisend, da es ganz allgemein den Weg vorgibt, wie mit dem Verjährungseinwand von Wirtschaftsprüfern umzugehen ist", sagte der oberösterreichische Anwalt Michael Poduschka der APA. Er vertritt mehr als 300 Immofinanz-Anleger, die sich bei KPMG ihr Geld zurückholen wollen. In vielen Verfahren argumentierten die Abschlussprüfer, dass die Ansprüche der Anleger verjährt seien, da die Klagen nicht binnen einer Frist von fünf Jahren ab Vorlage des Bestätigungsvermerks an den Vorstand der Immofinanz eingelangt seien, so Poduschka. "Dies völlig unabhängig davon, wann der einzelne Anleger davon erfahren hat, dass die KPMG bei der Prüfung unter Umständen Fehler begangen hat."

Dahinter steht die rechtliche Frage, wie eine bestimmte Passage im Unternehmensgesetzbuch (UGB) zu interpretieren ist. Laut § 275 Abs. 5 muss die geprüfte Gesellschaft selbst innerhalb von fünf Jahren nach Übergabe der Unterlagen etwaige Ansprüche an die Prüfer geltend machen. Ob dies auch auf Anleger zutrifft, ist bis dato nicht geklärt. Poduschka fände es jedenfalls "unlogisch". Denn solange die Aktie nicht kracht, komme ein Anleger nicht auf die Idee, in die Bilanz zu schauen, geschweige denn, sich darüber zu informieren, ob ordentlich geprüft wurde.

Das Oberlandesgericht Wien stützt seine Argumentation. Laut dem Urteil (5 R 47/12m) gilt für den Kläger die ganz normale Verjährungsfrist ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Im Fall Immofinanz/KPMG laufe diese ab Bekanntwerden eines OeNB-Prüfberichts im Jänner 2009, meint Poduschka. "Die von uns im Jahr 2011 eingebrachte Klage ist daher rechtzeitig."

Das OLG ging in dem Urteil nicht auf die inhaltlichen Vorwürfe des Klägers ein, betonte Michael Schlenk, Managing Partner bei KPMG, gegenüber der APA. Die erste Instanz, das Handelsgericht (HG) Wien, hatte die Ansprüche als verjährt angesehen und sich daher gar nicht mit dem Inhalt der Klage auseinandergesetzt. Dagegen hat Poduschka für seinen Mandanten Einspruch erhoben, nun hat das OLG der Berufung Folge gegeben. Der Rekurs an den Obersten Gerichtshof (OGH) wurde zugelassen. Die Verjährungsfrage gehöre höchstgerichtlich geklärt, sind sich beide Parteien einig.

Unterbrechung der Verjährung

Die OLG-Richterin ist in ihrem Entscheid auf eine weitere "brisante Rechtsfrage" eingegangen, so Poduschka. In dem Urteil wurde festgestellt, dass sich Anleger auch auf eine Unterbrechung der Verjährung berufen können, wenn sie sich rechtzeitig dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben. "Es reicht aus, dass das Strafverfahren gegen die auch nunmehr Beklagten läuft und gilt natürlich nur für die in der Anschlusserklärung gemachten Ansprüche", erläutert der Anlegervertreter.

"Wenn rauskommt, dass KPMG etwas falsch gemacht hat, würden aufgrund dieses OLG-Urteils alle Kläger etwas bekommen. Sonst würden rund zwei Drittel der Ansprüche wegen Verjährung wegfallen", sagte Poduschka.

Seine Mandanten beschuldigen KPMG, der Immofinanz fälschlicherweise ein Testat erteilt zu haben. "Sämtliche Vorwürfe, die in den Klagen gemacht werden, sind inhaltlich total verfehlt", meinte dazu Schlenk. KPMG sehe daher den Verfahren gelassen entgegen.

Die Verjährungsfrage ist für Schlenk, dem das konkrete Urteil nach Eigenangeben noch nicht vorliegt, lediglich ein "formaler Nebenschauplatz, der für uns nicht in der Sache Immofinanz von Bedeutung ist", wohl aber für den Berufsstand. Sowohl die Wirtschaftsprüferbranche als auch Anlegervertreter warten nun gespannt auf einen OGH-Spruch.

Bis die Gerichte die Vorwürfe inhaltlich prüfen, wird es auch noch ein Weile dauern. Das Handelsgericht (HG) Wien will jetzt einmal ein "großes Gutachten" einholen und hat dazu kürzlich die diversen Verfahren gegen KPMG verbunden, sagte Poduschka. "Dieser Tage wird vom Gericht wohl ein Sachverständiger beauftragt werden", bestätigte Schlenk.

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