Kartellkrieg: Experten sehen Mangel an Transparenz im Kartellrecht
Dieser "Kartellkrieg bietet alles, was ein Hollywood-Film an Stoff so braucht: Spionage-Software, geheime Firmendaten, zornige Bosse, Schlagzeilen in der Zeitung, ehrgeizige Behörden und viele Millionen. Dabei geht es aber keineswegs um illegale Substanzen, sondern um weitaus weniger gefährliche Produkte - um Brotbackmischungen, Milch und Putzmittel fürs WC.

Die derzeit laufende Auseinandersetzung zwischen dem Lebensmittelriesen Spar und der Bundeswettbewerbsbehörde hat sich dennoch zum oben erwähnten Kartellkrieg ausgewachsen, inklusive blutdrucksteigernder Streitigkeiten um den angeblichen Einsatz unerlaubter Software , Razzien im Morgengrauen und gegenseitiger Anschuldigungen.
Kartellrecht ist aber nicht erst seit diesem aktuellen Fall, der die Medien und die Gerichte wohl noch einige Zeit in Atem halten wird, eines der spannendsten Gebiete im Rechtswesen. In den vergangenen Jahren sind nämlich Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, Brisanz der Fälle und in weiterer Folge auch die Schwierigkeit ihrer juristischen Behandlung gestiegen. Auf das Kartellrecht spezialisierte Anwälte müssen sich nun stärker als zuvor mit Fragen nach Transparenz sowie Einbeziehung oder Vermeidung von Publizität beschäftigen. Und die Unternehmen merken, dass sich solche Fälle nicht eben im Vorübergehen lösen lassen.
Öffentlichkeit unerwünscht
Es ist zwar übertrieben, dass Unternehmen, die in Kartellrechtsfälle verwickelt sind, die Öffentlichkeit scheuen wie der Teufel das Weihwasser - aber viel fehlt nicht. Denn für die Außendarstellung als preiskämpfende Konkurrenten sind vermutete Absprachen hinter vorgehaltener Hand nicht sonderlich zuträglich. Insofern ist Transparenz auch nicht eben der Begriff, der bei dieser Rechtsthematik ganz oben auf der Agenda steht. Vor kurzem hat Rechtsprofessor Martin Winner, Vorstand des Departments für Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien (WU), in einer Studie über das österreichische Kartellrecht dessen Intransparenz kritisiert.
Die im Auftrag der Arbeiterkammer erstellte Studie monierte unter anderem, dass auch bei Verfahren, bei denen ein Rechtsverstoß anerkannt wurde und es eine einvernehmliche Beendigung des Verfahrens gibt, umfassende Transparenz gelten sollte - also eine genaue Aufschlüsselung, welche Unternehmen und Produkte im Kartell versammelt waren. Was meinen die Experten? Stephan Polster, Partner bei Dorda Brugger Jordis, sieht das österreichische Kartellrecht keineswegs als zu wenig transparent an. "Ich glaube, dass im internationalen Vergleich kein Transparenzmangel herrscht. Ihm widerspricht allerdings Florian Schuhmacher, Professor für Zivil- und Unternehmensrecht der WU und Konsulent in der Kartellrechts-Praxis von DLA Piper Weiss-Tessbach: "Bei der Öffentlichkeit des Vollzugs hinkt Österreich anderen Ländern und Behörden hinterher, vor allem auch der Europäischen Kommission und dem deutschen Bundeskartellamt. Es gäbe aber Bestrebungen, die Publizität der Entscheidungen zu verbessern. "Ich wünsche mir jedenfalls deutliche Verbesserungen, sagt Schuhmacher. Raoul Hoffer, Partner bei Binder Grösswang, verweist darauf, dass Settlements (also einvernehmliche Verfahrensbeendigungen) durchaus gewisse Vorteile mit sich brächten. "Verfahren werden dadurch massiv abgekürzt und es werden Aufwand und Kosten gespart. Die Unternehmen erhalten dafür, dass sie sich mit der Wettbewerbsbehörde einigen, einen gewissen Abschlag von der Geldbuße.
Transparenz bereits gesteigert
Die Rechtsanwälte weisen unisono auf die ohnedies gestiegene Transparenz wegen der neuen Bestimmungen hin, wonach Beschlüsse des Kartellgerichts zu veröffentlichen sind. Wörtlich heißt es in der jüngsten Novelle, die im März des Jahres in Kraft getreten ist: "Entscheidungen des Kartellgerichts werden künftig von Amts wegen und ohne Kostenersatz in der Ediktsdatei veröffentlicht. Im Internet ( www.edikte.justiz.gv.at ) können daher aktuelle Urteile eingesehen werden. Die Auswahl ist derzeit allerdings ausgesprochen übersichtlich: Bei der Suche findet sich genau eine Veröffentlichung, nämlich die letztinstanzliche Entscheidung im sogenannten Dämmstoff-Fall (genauer gesagt wegen "vertikaler Abstimmungsmaßnahmen betreffend Verkaufspreise im Bereich der EPS Dämmstoffe). Weil Urteile erst dann veröffentlicht werden können, wenn sie rechtsgültig sind, wird sich diese neue Transparenz eben erst in den nächsten Jahren bemerkbar machen. Jedenfalls meint Axel Reidlinger, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer, dass sich mit der Novelle immerhin "schon etwas zum Positiven bewegt.
Harmonisierung
Eine Besonderheit in Österreich ist die Tatsache, dass zwei Stellen zuständig sind - nämlich die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und das Kartellgericht. "Auf beiden Seiten müsste die Transparenz der Entscheidungen deutlich erhöht werden, meint Florian Schuhmacher. Sonst sehen die Experten keine Unterschiede zwischen Österreich und anderen EU-Ländern: Hierzulande ist man nicht weniger gnädig bei Verstößen als beispielsweise in Deutschland. Martin Eckel, Kartellrechtsexperte bei TaylorWessing enwc, sagt: "Das ist in der EU durch die Kommission bereits stark harmonisiert. Einzig bei der Höhe der Geldbuße sieht er in Österreich eine weniger eindeutige Leitlinie wie auf europäischer Ebene. Raoul Hoffer verweist indes auf die Tatsache, dass auch in Österreich in den letzten Jahren "substanzielle Geldbußen auferlegt wurden. Keinen Unterschied, was konkret die Ermittlungsbefugnisse der BWB betrifft, sieht Stephan Polster im Vergleich zu anderen EU-Ländern. "Diese wurden zuletzt auch deutlich erweitert.
Spiel mit den Medien
Ein Österreich-Spezfikum und offenes Geheimnis unter den Kartellrechtsexperten ist der vergleichsweise offensive Umgang mit dem Thema Öffentlichkeit seitens der Behörden - gerade weil diese nicht übermäßig mit Ressourcen ausgestattet sind, spielen sie diese Karte bisweilen recht gerne aus. Genau damit müssen die Unternehmen und ihre Anwälte auch umgehen können. Axel Reidlinger (Freshfields Bruckhaus Deringer): "Die BWB nutzt eben die Medien zunehmend auch als Mittel für ihre wettbewerbspolitischen Ziele. Es liege an den Medien, sicherzustellen, dass beide Seiten zu Wort kommen. "Meistens funktioniert das auch.
Wie schwierig ist dieser Spagat zwischen interessierter Öffentlichkeit und dem legitimen Wunsch der Involvierten, dass nicht jedes Detail ins Licht gezerrt wird, vor allem wenn noch gar nichts bewiesen ist? Florian Schumacher: "Der Umgang mit der Öffentlichkeit ist sicher ganz entscheidend. Aus seiner Sicht habe die Berichterstattung über Kartellrechtsverstöße stark zugenommen, das werde auch von den Unternehmen "nicht immer optimal gehandhabt. Für Stephan Polster ist es eine "Grundsatzentscheidung, die das Unternehmen zu treffen habe: Lässt man sich auf Verhandlungen ein oder geht man auf Konfrontationskurs. "Es gibt relativ wenige Fälle, bei denen die Fronten verhärtet sind.
In der Lebensmittelbranche scheint den Beteiligten im Moment der Appetit auf das sonst so gerne genommene Settlement im Moment vergangen zu sein. Ein Grund dafür: Emotionen spielen hier eine übermäßig große Rolle - genau das ist für Experten der Faktor, den es eigentlich zu vermeiden gilt. "Es wäre wichtig, die Emotion draußen zu lassen und sich auf sachliche Argumente zu beschränken, sagt Florian Schuhmacher. Emotionen seien "kontraproduktiv. Kartellrecht sei aber nicht immer so aufgeladen, ergänzt Martin Eckel (Taylor Wessing enwc). Nachsatz: "Aber speziell eine Hausdurchsuchung ist ein heikles Thema.
Das sieht auch Axel Reidlinger so: "Eine Hausdurchsuchung ist immer eine Grenzerfahrung für das betroffene Unternehmen. Die Kartellrechtsexperten sind sich einig: Beide Parteien müssten versuchen, ihre Gefühle aus dem Spiel zu lassen.
Ökonomie und Recht
Ob mit oder ohne Emotion: Kartellrecht wird einer der spannendsten Bereiche im Rechtswesen bleiben. Die darauf spezialisierten Anwälte reizt aber nicht nur die Aussicht auf einträgliche Fälle, sondern vor allem die Kombination aus Recht und Ökonomie. Stephan Polster: "Man muss die jeweilige Branche und den Markt kennenlernen. Das ist faszinierend. Die Verbindung aus ökonomischen Grundlagen und juristischem Know-How ist für Florian Schuhmacher einer der Gründe, weshalb er sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat: "Man ist eng an den Unternehmen dran. Und Martin Eckel meint, es gäbe wenig Rechtsbereiche, in denen "so viel Rechts-innovation und Rechtsfortbildung betrieben werde. Oder, um es überspitzt zu formulieren: Im Kartellrecht spielt´s eben Hollywood.