FMA: Der skurrile Kreuzzug wird zur politischen Bombe

Die Wogen gehen hoch. Anlegerschutz, oder Entmündigung der Bürger - die FMA Untersuchungen alternativer Finanzierungsmodelle sorgen für Aufruhr. Seit bekannt wurde, dass die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) den Waldviertler Unternehmer Heini Staudinger wegen verbotener Bankgeschäfte ins Visier genommen hat, tauchen immer neue Namen auf, deren Finanzierungsmodelle ebenfalls von der FMA durchleuchtet werden.

FMA: Der skurrile Kreuzzug wird zur politischen Bombe

FMA-Sprecher Klaus Grubelnik versucht zu beruhigen: "Wir führen keine Screen-Aktion von Bürgerbeteiligungsmodellen durch. Aber wenn uns etwas zur Kenntnis gebracht wird, das möglicherweise der Gesetzeslage widerspricht, so müssen wir handeln."

Und doch scheint so als ob sich die FMA derzeit gerade diese Bürgerbeteiligungsmodelle herauspickt, um deren rechtliche Konstruktion zu durchleuchten. Die FMA beruft sich dabei auf ihre Pflicht, das Bankwesengesetz und den Anlegerschutz. Zu Recht wie sie meint - zu Unrecht wie ihr ihre Gegner entgegenhalten.

FMA hat eine Lawine losgetreten

Mit ihren Ermittlungen gegen Heini Staudingers Firma GEA, die zuerst bei Freunden und Bekannten, später bei Kunden und Mitarbeitern Gelder zur Finanzierung des Umlaufvermögens eingeworben hat, und so mittlerweile auf ein Einlagevolumen von knapp 3 Millionen € kommt, hat die FMA eine Lawine losgetreten, die ihr immer mehr Arbeit beschert. Klar denn jeder dessen Finanzierungsprojekt geprüft wird, wird zuerst einmal die Frage stellen: "Warum ich nicht und warum der schon?" Und so haben die Prüfer wieder einen neuen Kandidaten, den sie ebenfalls durchleuchten dürfen (müssen).

Weil "vor dem Gesetz alle gleich sind", wie es FMA-Sprecher Klaus Grubelnik ausdrückt, wird die Liste der Organisationen und Firmen immer länger. Von der karitativen Organisation "Jugend eine Welt" (Don Bosco), über die EZA Fairer Handel, die seit mehr als 30 Jahren am Markt etabliert ist, bis zu Firmen wie Helios oder Biohof Achleitner, die Heini Staudinger, in einem im Internet veröffentlichten Brief anführt, reicht die Liste derer, die ins Visier der FMA geraten sind. Und sie wird wohl weiter anwachsen.

Alle haben sie eines gemeinsam. Sie sichern Arbeitsplätze und das nicht nur in ihrer Region, wie etwa die EZA Fairer Handel, die die eingeworbenen Gelder unter anderem für Projektförderungen einsetzt. Das Geld wird zum Beispiel dafür verwendet um die Zahlungsziele der sogenannte Dritte Welt Läden zu strecken und um Lieferanten etwas vorzuschießen. Die EZA ist damit ein klares Gegenmodell zu den etablierten Handelsketten.

Prospekte kosten Geld - das Geld der Anleger

Im Laufe von etwa 20 Jahren hat die GmbH von 725 Anlegern an die 3,2 Millionen € eingesammelt. Geld, dass sie nach den Buchstaben des Gesetzes nun zurückgeben oder in eine andere Finanzierungsform umwandeln muss. "Wir können auf das Geld keinesfalls verzichten", sagt Andrea Schlehuber, Geschäftsführerin der EZA. Das Problem dabei - das gesetzliche Korsett ist so eng geschnürt, dass es nicht passen kann. Selbst wenn das ganze veranlagte Geld in eine Anleihe gegossen würde, käme die Prospektpflicht zur Anwendung. Und die Erstellung eines Prospektes mit dem gesamten Brimborium kostet Geld - das Geld der Anleger. Denen ist das gesetzliche Brimborium aber herzlich egal. Zumal sie ja, zum Teil zumindest, schon seit vielen Jahren ihr Geld der EZA zur Verfügung stellen und je nach Finanzierungsmodell 0, 1,5 oder 3 Prozent Zinsen erhalten. Zweimal im Jahr wird ein Rechenschaftsbericht erstellt, in dem nachzulesen ist wofür die Gelder eingesetzt wurden und die Anleger sind zufrieden. Entsprechend auch die Reaktionen auf ein Rundschreiben der EZA an ihre Geldgeber in der das Unternehmen die gegenwärtigen Probleme mit der FMA schilderte. "Die Leute finden es unmöglich, dass ihnen vorgeschrieben wird, wo sie ihr Geld anlegen sollen", sagt Andrea Schlehdorfer, die weiterhin fieberhaft mit Rechtsanwälten an einer für die FMA zufriedenstellenden Lösung arbeitet.

Schlechterstellung der Investoren

Das gleiche hat auch die karitative Organisation "Jugend eine Welt" getan. Der Vorschlag, der von der Organisation beauftragten Rechtsanwälte, liegt seit einiger Zeit am Tisch der FMA. "Das war im Fertigwerden", sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik, vergangene Woche. Tatsächlich ist seit kurzem klar, dass das von der Kanzlei Binder & Grösswang erarbeitete Modell auch hält. Die zinsenlosen Anleihen werden mittels eines neuen Vertrages nachrangig gestellt und dürfen so weiter aufgenommen werden. Für die Anleger bedeutet dies, dass im Fall eines Konkurses zuerst alle anderen Gläubiger bedient werden müssen und dann erst die Darlehensgeber. Das skurrile daran: Obwohl die FMA immer wieder mit dem Anlegerinteresse argumentiert, hat ihr Eingreifen jetzt zu einer Schlechterstellung der Anleger geführt. Warum die Organisation nicht – wie schon einmal – auf die Begebung einer Anleihe zurückgegriffen hat, erklärt die Finanzreferentin Marion Fercher: "Damals brauchten wir mehr als sechs Millionen Euro für die Finanzierung einer Universität in Ecuador. Die Beträge die wir jetzt für Projekte brauchen sind weit geringer. Da zahlt sich die Begebung einer Anleihe mit der damit verbundenen Erstellung eines entsprechenden Prospekts nicht aus." Sagen die Banken: "Unter drei Millionen geht gar nichts in punkto Anleihe", heißt es.

Wer weniger als drei Millionen braucht, findet anscheinend niemanden, der bereit ist eine Anleihe zu begeben. Wer auf alternative Finanzierungsformen zurückgreift, erhält möglicherweise Besuch von der FMA. Ein gordischer Knoten, den letztlich wohl nur die Politik zerschlagen kann. Denn eines ist klar: Der Bedarf an alternativen Finanzierungsformen wird weiter wachsen.

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