EU-Öko-Richtlinie: Das müssen Sie bei Ihrer Gasheizung beachten
in 100 Tagen tritt eine neue EU-Ökodesign-Richtlinie in Kraft: Heizgeräte in ganz Europa sollen daduch umweltgerechter und effizienter gemacht werden. Alleine in Wien sind davon rund 440.000 Gasheizgeräte betroffen.
Klassische Kombithermen sind Auslausmodelle. Ab 26. September tritt eine neue EU-Richtlinie in Kraft: Alte Geräte sollen durch energiesparende Geräte ausgetauscht werden.
Das Inkrafttreten der Ökodesign-Richtlinie der EU am 26. September bedeutet ein teilweises Aus für Kombithermen. Denn laut der Ökodesign-Richtlinie müssen Wärmeerzeuger und Speicher in der EU strengere Anforderungen in Sachen Energieeffizienz erfüllen. Defekte Heizwertgeräte, also Kombithermen, sollten durch energiesparende Gasbrennwertgeräte, Wärmepumpen oder Pelletheizungen ersetzt werden. "Österreichweit ist jede zweite Therme betroffen, in Wien sogar neun von zehn Geräten", sagt Landesinnungsmeister Robert Breitschopf.
Was bedeutet die Richtlinie für Besitzer von Gasthermen?
Solange die alte Gastherme funktioniert, kann sie ohne Probleme weiterverwendet werden. Sie muss nicht automatisch ausgetauscht werden. Auch bei einer Reparatur sind Sie von der Richtlinie noch nicht betroffen. Doch sobald die Therme nicht mehr repariert werden kann, müssen Sie sie tauschen lassen. Haben Sie nur eine Therme an einem Rauchfang, müssen Sie ein neues Brennwertgerät installieren lassen. Klassische Heizwertgeräte sind Auslaufmodelle und werden nicht mehr produziert. Ersatzteile wird es weiterhin - so wie bisher - zehn bis 15 Jahre lang geben. In fünf Jahren will die EU eine Evaluierung der neuen Bestimmungen durchführen.
Ausnahme: Mehrere Geräte an einem Rauchfang
Heizgeräte dürfen ab 26. September 2015 nur noch bei Mehrfachbelegungen neu installiert werden. „In diesen Mehrfamilienhäusern können weiterhin Heizwertgeräte, also ‚Kombithermen‘, verwendet werden. Durch die Mehrfachbelegung eines Kamins würde ein Tausch einen zu großen finanziellen und technischen Aufwand bedeuten. Die Ökodesign-Anforderungen sollten aus Endnutzersicht die Funktion oder die Erschwinglichkeit der Geräte nicht beeinträchtigen“, so Breitschopf.
Warum ein Umstieg auf Gasbrennwertgeräte lohnt
"Gasbrennwertgeräte sind etwas teurer in der Anschaffung", sagt Innungsgeschäftsführer Alexander Schrötter. Darüber hinaus bedürfen sie einer Adaptierung des Rauchfangs: Er muss eventuell mit einem speziellen Rohr ausgekleidet werden. Durch Gasbrennwertgeräte sollte eine Energieersparnis von bis zu einem Drittel möglich sein. Wie groß sie in der Praxis ist, hänge von der Einregulierung ab, erklärt Schrötter.
Vorteile der Brennwerttechnik:
- Geringere Heizkosten
- 70 Euro Ersparnis pro Jahr durch Wegfall der Zündflamme
- Maximale Energieausnutzung
- Verdampfungswärme wird zum Großteil zurückgewonnen
- Reduzierung der Emissionen: Rund 2.5 Tonnen CO2 pro Jahr und Gerät
- Unfälle durch Abgase können durch die mechanische Abgasführung ausgeschlossen werden
- Modernes Design
Ab 26. September müssen außerdem alle Wärmeerzeuger und Warmwasserbereiter mit einem Energielabel - ähnlich dem auf Waschmaschinen oder Geschirrspülern - gekennzeichnet sein. Die neue Bemessungsgrundlage, der saisonale Wirkungsgrad (Etas), empfindet die tatsächliche Betriebsweise im Jahreszyklus nach und ersetzt die Vielzahl der heutigen Wirkungsgrade. Breitschopf warnt aber vor Missverständnissen bei der Berechnung: Eine hohe Energieeffizienzklasse bedeutet nicht automatisch niedrige Energiekosten. Diese hängen von weiteren Faktoren wie Gebäudedämmung, Heizgewohnheiten und Wärmeverteilung ab.
Die Landesinnung hat einen Informationsfolder zusammengestellt, der unter http://www.dieinstallateure.at online verfügbar ist.