Verfassungsgerichtshof hebt Bundespräsidentenwahl auf

Die Bundespräsidenten-Stichwahl Österreich wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ordnet Wahlwiederholung an. VfGH-Präsident Holzinger: "Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie." Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung von Briefwahl sowie die systematische Weitergabe von Wahlergebnissen am Wahltag waren entscheidend für das Urteil.

Verfassungsgerichtshof hebt Bundespräsidentenwahl auf
Verfassungsgerichtshof hebt Bundespräsidentenwahl auf

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger

Wien. Der Verfassungsgerichtshof hat am Freitag die Bundespräsidenten-Stichwahl aufgehoben und eine Wahlwiederholung in ganz Österreich angeordnet. "Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie", sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger vor der eigentlichen Verkündung der Entscheidung des Höchstgerichts. Die Wahrung dieses Fundaments sei "vornehmste Pflicht" seines Gerichtshofs.

"Die Entscheidung, die ich jetzt verkünden werde, macht niemanden zum Verlierer und niemanden zum Gewinner", hielt der Präsident weiters fest. "Sie soll allein einem Ziel dienen: Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken."

Erster Punkt der Entscheidungserläuterung betraf das System der Briefwahl selbst, gegen diese hege das Höchstgericht keine Bedenken, so Holzinger.

Entscheidend für die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl waren Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Bezirken. Wie Holzinger in seiner Urteilsbegründung ausführte, wurden in diesen Bezirken die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet.

77.926 Wahlstimmen betroffen

Von den bei der Briefwahl festgestellten Unregelmäßigkeiten waren laut VfGH-Präsident Holzinger 77.926 Stimmen betroffen. Damit sei bei einem Vorsprung Alexander Van der Bellens auf Norbert Hofer von nur 30.863 Stimmen ein Einfluss auf das Wahlergebnis denkbar.

Die maßgeblichen Unregelmäßigkeiten wurden vom Gericht bei der Briefwahl-Auszählung in folgenden Bezirken festgestellt: Innsbruck-Land, Südoststeiermark, Villach und Villach-Land, Schwaz, Wien-Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Bregenz, Kufstein, Graz-Umgebung, Leibnitz und Reutte.

Eine Wiederholung nur in diesen Bezirken ist laut Holzinger technisch allerdings nicht möglich. Dies deshalb, weil die dortigen Briefwähler die Möglichkeit hatten, mit ihrer Wahlkarte in einem anderen Bezirk zu wählen. Im Fall einer Wahlwiederholung in ihrem Heimatbezirk wären sie also erneut zur Urne gebeten worden, ohne dass die "alte" Stimme deshalb ungültig geworden wäre. Eine "Doppelwahl" einzelner Wahlberechtigter könnte also nicht ausgeschlossen werden.

Keine konkrete Manipulation

Holzinger betonte, dass damit Rechtsvorschriften verletzt wurden, die unmittelbar auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet sind. Zwar anerkannte der Präsident, dass keiner der vom Gericht befragten Wahlbeisitzer einen konkreten Manipulationsverdacht geäußert habe, er verwies aber auch auf die bisher strenge Judikatur des Gerichts zu diesem Thema: "Ein Nachweis, dass es tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, ist nicht erforderlich."

Der zweite vom Gericht festgestellte Mangel und somit Grund für eine Wahlwiederholung nannte Holzinger die vorzeitige Weitergabe von Wahlergebnissen.

Diese vorzeitige Weitergabe von Teilergebnissen durch Behörden an Medien, Forschungsinstitute und andere Interessierte schon am Wahltag ab 13 Uhr war nach Ansicht des VfGH nicht zulässig. Dies war mit ein Grund für die bundesweite Aufhebung der Stichwahl vom 22. Mai, betonte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bei der Erkenntnis-Verkündung am Freitag.

Verstoß gegen Grundsatz

"Diese Veröffentlichung verstößt gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl", sagte der Präsident. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Weitergabe an ausgewählte Empfänger von Einfluss auf das Ergebnis sein konnte. Es gebe keine Regelung, die eine vorzeitige Veröffentlichung verhindern könnte, so der Präsident, der hier vor allem auf neue Technologien verwies.

Die Freiheit der Wahl und der politischen Willensbildung dürfe in rechtlicher und faktischer Hinsicht nicht beeinflusst werden, verwies Holzinger auf die ständige Judikatur des VfGH. Das Verfahren habe ergeben, dass am Wahltag etwa ab 13 Uhr das Wahlergebnis systematisch auf elektronischem Weg weitergegeben wurde.

Mit der vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Wiederholung der Bundespräsidentenwahl werden die Karten neu gemischt. Denn Alexander Van der Bellen hat die Stichwahl am 22. Mai mit einem denkbar geringen Vorsprung gewonnen - es war das knappste Wahlergebnis seit Beginn der Volkswahl.

Die vom VfGH angeordnete Wiederholung der Bundespräsidentenwahl ist erst die dritte auf Bundesebene und die erste österreichweite überhaupt. Bisher mussten zwei Nationalratswahlen, nämlich 1970 und 1995, wiederholt werden, aber nur in einzelnen Regionen wiederholt werden. In beiden Fällen hatte die FPÖ die Wiederholung beantragt, jedes Mal verlor die ÖVP ein Mandat.

Nach der NR-Wahl 1995 bat der Verfassungsgerichtshof die Gemeinde Donnerskirchen (Burgenland) und den Wahlsprengel 2 der Tiroler Gemeinde Reutte noch einmal zu den Urnen. In Reutte war eine prominente Politikerin, die ÖVP-Familienministerin Sonja Moser, Auslöserin der Wahlaufhebung. Denn sie hatte in ihrer Heimatgemeinde die Stimme abgegeben, obwohl sie dort nicht mehr wahlberechtigt war. In Donnerskirchen waren falsche Stimmzettel (die für einen anderen Regionalwahlkreis bestimmt waren) verwendet worden. Die FPÖ war nicht nur mit ihrer Anfechtung, sondern auch im Ergebnis erfolgreich: Sie bekam mit der Wiederholung ein Mandat zulasten der ÖVP dazu.

Anfechtung auch im Jahr 1970

Auch 1970 hatte die FPÖ die Wahl angefochten. Der VfGH ordnete die Wiederholung in drei Wiener Wahlkreisen (neun Bezirke) an - weil die NDP Unterschriften auf Unterstützungserklärungen gefälscht hatte, die sie für die Kandidatur brauchte. Sie bekam damals 850 Stimmen, der FPÖ fehlten nur 73 auf ein weiteres Mandat. Ein solches bekam jedoch nicht die FPÖ, sondern die SPÖ (auf Kosten der ÖVP), weil es für sie im Oktober noch viel besser lief als im März.

Woraus Bruno Kreisky die Lehre zog - und die nächste Wahl schon ein Jahr später, im Oktober 1971, ausrief. Die Rechnung ging auf: Die SPÖ gewann erstmals in ihrer Geschichte die absolute Mehrheit. 1970 war sie zwar erstmals Erste geworden, aber es reichte noch nicht ganz für die Alleinregierung, nur für eine von der FPÖ unterstützte Minderheitsregierung.

1970 waren ziemlich viele Wahlberechtigte - zehn Prozent - von der Wiederholung betroffen, 1995/6 nur ein sehr kleiner Teil, nämlich etwas mehr als 2.000, das waren 0,04 Prozent der Wahlberechtigten. Aber auch das reichte, um das Wahlergebnis entscheidend - um eine Mandat - zu verändern. Der VfGH darf eine Wahl laut Verfassung auch nur dann aufheben, wenn die fehlerhaft zustande gekommenen bzw. ausgezählten Stimmen von entscheidendem Einfluss auf das Wahlergebnis sind.


Ein Rückblick auf den Wahlkrimi

trend.at hat ausführlich über die Bundespräsidentenwahl 2016 berichtet. Die Artikel dazu finden Sie hier.

Mit der vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Wiederholung der Bundespräsidentenwahl werden die Karten neu gemischt. Denn Alexander Van der Bellen hat die Stichwahl am 22. Mai mit einem denkbar geringen Vorsprung gewonnen - es war das knappste Wahlergebnis seit Beginn der Volkswahl.

Gestartet war Van der Bellen unter denkbar schlechten Vorzeichen: Beim ersten Wahlgang am 24. April lag der Grüne mit 21,3 Prozent abgeschlagen auf dem zweiten Platz. Strahlender Sieger war FP-Mann Norbert Hofer mit 35,1 Prozent, über eine halbe Million Stimmen mehr als Van der Bellen - der größte Vorsprung, mit dem je ein Präsidentschaftskandidat in eine Stichwahl ging.

Dass Hofer diesen Vorsprung verspielen würde, konnte vor allem auch er selbst nicht glauben. "Ich werde Bundespräsident" rief ein siegessicherer FP-Kandidat bei der Schlusskundgebung zwei Tage vor der Wahl gleich mehrmals seinen jubelnden Anhängern zu. Und die ersten Ergebnisse am Wahltag schienen Hofer Recht zu geben: Zwar konnte Van der Bellen stark aufholen, Hofer lag aber deutlich vorne. Auch in den ersten internen Hochrechnungen schien Hofer uneinholbar voran.

Via Facebook richteten beide Lager noch Wahlappelle an ihre Fans - auch Hofer und sein Parteichef Heinz-Christian Strache ("Es wird heute sehr knapp!"). Die Plakate für die Siegesfeier der FPÖ ("Mit uns gewinnt Österreich") waren aber bereits gedruckt. Später sollte sich die FPÖ beschweren, dass Social Media-Appelle der Gegenseite "psychischen Druck" auf die Wähler ausgeübt hätten.

Im Lauf des Nachmittags wich die anfängliche Feierlaune der FPÖ allerdings zunehmend der Ernüchterung: Mit Auszählung der ersten städtischen Wahlkreise schmolz der Vorsprung zusammen und das starke Abschneiden Van der Bellens in Graz verhieß aus Hofers Sicht auch für Wien nichts Gutes. Zum Wahlschluss um 17:00 Uhr lag Hofer schließlich nur noch hauchdünn voran: Der Vorsprung von 587.000 Stimmen aus dem ersten Wahlgang war auf nur noch 144.000 zusammengeschmolzen. Und inklusive der erst am Montag auszuzählenden Briefwahlstimmen schien nun auch ein Sieg Van der Bellens möglich.

Tatsächlich blieb Hofer bei den Briefwahlstimmen - wie schon im ersten Wahlgang - deutlich hinter seinem Urnen-Ergebnis zurück. Am Montag kurz nach 16:00 Uhr gestand der FP-Kandiat seine Niederlage ein. Dass nun ausgerechnet die krass rechtswidrige Schlamperei mehrerer Bezirkswahlbehörden bei der Auszählung der Briefwahl dem Freiheitlichen die zweite Chance zum Einzug in die Hofburg geben, kann wohl als Ironie der Geschichte gewertet werden.

Hofer selbst hatte bereits am Wahlabend Zweifel am Briefwahlergebnis angemeldet ("Es wird immer ein bisschen eigenartig ausgezählt"), zweieinhalb Wochen später brachte die FPÖ ihre 150 Seiten starke Wahlanfechtung ein. Zwar wurden die von der FPÖ vor allem via Social Media befeuerten Manipulations-Gerüchte im Verfahren vor dem Verfassungsgericht nicht erhärtet. Genau genommen hatte Parteianwalt Dieter Böhmdorfer derartiges in der Anfechtung auch gar nicht behauptet und auch die FP-Wahlbeisitzer hegten in ihrer Aussage vor dem Höchstgericht ebenfalls keinen Manipulationsverdacht. Doch allein die zahlreichen Formalfehler reichten den Verfassungsrichtern aus, um Van der Bellen und Hofer zurück an den Start zu schicken.


40 Tage von der Stichwahl bis zur Aufhebung

Genau 40 Tage lang stand der Grüne Alexander Van der Bellen als zukünftiger Bundespräsident fest. Nach einem Kopf-an-Kopf-Rennen bei der Stichwahl am 22. Mai scheuten die Freiheitlichen mit ihrem Kandidaten Norbert Hofer keine Mühen, einen Verhandlungsmarathon vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Gang zu setzen, an dessen Ende die Aufhebung der Stichwahl stand. Eine Chronologie:

22. Mai 2016: Denkbar knapp lautete das vorläufige Ergebnis der Bundespräsidenten-Stichwahl. Mit 51,9 Prozent lag Van der Bellen knapp vor Hofer mit 48,1 Prozent. Erst am Montag nach der Auszählung der Briefwahlstimmen sollte Klarheit über den Wahlsieger herrschen.

23. Mai: Erst gegen 17 Uhr verkündet Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) das Endergebnis inklusive Briefwahlstimmen. Van der Bellen gewinnt hauchdünn mit 50,35 Prozent. Bereits zuvor gesteht Hofer seine Niederlage ein. Eine "Wahlanfechtung um der Wahlanfechtung willen" werde es nicht geben, betonen die Freiheitlichen.

25. Mai: Das Innenministerium selbst zeigt bei der Staatsanwaltschaft erste "Unregelmäßigkeiten" in vier Kärntner Bezirken bei der Auszählung der Briefwahlstimmen an. Weitere sollen folgen.

1. Juni: Das amtliche Endergebnis der Bundespräsidenten-Stichwahl wird vom Innenministerium verlautbart. Van der Bellens Vorsprung auf Hofer ist leicht geschrumpft - aber sein Anteil von 50,35 Prozent bleibt gleich. Die drei FPÖ-Vertreter haben dem Endergebnis nicht zugestimmt, eine Anfechtung steht bereits im Raum.

8. Juni: Die Anfechtung vor dem VfGH durch die Freiheitlichen ist fix. Parteichef Heinz-Christian Strache bringt als Zustellungsbevollmächtigter eine 150 Seiten umfassende Klage ein.

14. Juni: Der VfGH räumt seinen Terminkalender leer und kündigt die öffentliche Verhandlung zur Anfechtung an - zuerst nur für drei Tage. Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer wird die FPÖ vertreten. Mehr als 90 Zeugen sollen zu Wort kommen.

20. Juni: Bereits der erste Verhandlungstag fördert zahlreiche Formalfehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen zutage. Teils wurden Kuverts zu früh geöffnet, manche Auszählungen fanden ohne Beisitzer statt. Hinweise für konkrete Manipulationen gibt es aber nicht. Ein weiterer vierter Tag wird zur Zeugeneinvernahme anberaumt.

29. Juni: Noch einmal kommen vor dem VfGH die Parteienvertreter zu Wort.

30. Juni: Der VfGH kündigt die Bekanntgabe der Entscheidung sieben Tage und rechtzeitig vor dem möglichen Angelobungstermin am 8. Juli an.

1. Juli: Die Verfassungsrichter geben zu Mittag die Aufhebung der Stichwahl bekannt.

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