Verdacht auf Amtsmissbrauch: Beamte
stellen Ex-Botschafter Persilschein aus

Ex-Botschafter Kasachstans Rakhat Aliyev erhielt Niederlassungsbewilligung innerhalb von zwei Tagen. Verfassungsrechtler Mayer sieht darin einem „rechtswidrigem“ Aufenthaltstitel.

In der Causa um den ehemaligen Botschafter Kasachstans in Wien, Rakhat Aliyev (im Bild) , sorgt ein Rechtsgutachten für Auf­regung, das FORMAT exklusiv vor­liegt. Darin bestätigt der renommierte Verfassungsrechtsprofessor Heinz Mayer, dass die ­Gewährung einer Niederlassungsbewilligung für Aliyev durch die Bezirkshauptmannschaft Horn (NÖ) im September 2007 nicht gesetzeskonform war.

In Kastachstan zu Freiheitsstrafe verurteilt
Damit erhärtet sich der Verdacht des Amtsmissbrauchs gegen die Horner Beamten. Zum Hintergrund: Gegen Aliyev, den Exschwiegersohn von Staats­oberhaupt Nursultan Nasarbajew, liegt seit Mai 2007 ein Auslieferungsantrag ­Kasachstans vor. Anfang 2008 wurde Aliyev in ­Abwesenheit von einem kasachischen Gericht zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vorwurf: Er soll zwei Manager der „Nurbank“ entführt und ermordet haben. Den Auslieferungsantrag Kasachstans hat Österreich bislang abgelehnt.

Mayer-Gutachten sieht Rechtwidrigkeit
Die Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner, die die Witwen der Aliyev-Opfer vertritt, beauftragte Mayer mit einer rechtlichen Beurteilung der Causa. Zitat aus dem Rechtsgutachten: „Nach dem mir vorliegenden Sachverhalt wurde der ­Aufenthaltstitel für Herrn Aliyev ‚als quotenfreie Erstniederlassungsbewilligung‘ erteilt; als Auf­enthaltszweck wurde ‚Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit‘ angegeben. Diese Vorgangsweise ist rechtswidrig.“ Denn eine solche Bewilligung setze laut Mayer „einen Quotenplatz“ voraus, und den habe Aliyev nicht gehabt.
Fakt ist, dass Aliyev im September 2007 die Niederlassungsbewilligung binnen zwei Tagen ­erhalten hat. Das war besonders rasch. Üblicherweise benötigt allein der Druck einer Aufenthaltskarte durch die Staatsdruckerei zehn Tage.

Markus Pühringer

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