TTIP: Steirisches Kürbiskernöl ​bald "Made in USA"?

Steirisches Kürbiskernöl, Marchfeldspargel und Wachauer Marille: Diese Produkte dürfen nur aus bestimmten Regionen kommen, sie sind durch EU-Gütezeichen geschützt. Die TTIP-Verhandlungen zielen auf einen verstärkten Schutz der geografischen Bezeichnungen. Ob auch alle geschützten Produkte in das Abkommen aufgenommen werden, steht noch nicht fest.

TTIP: Steirisches Kürbiskernöl ​bald "Made in USA"?
TTIP: Steirisches Kürbiskernöl ​bald "Made in USA"?

"Echt steirisches Kürbiskernöl": Eine Spezialität, die sich Österreich EU-weit schützen lassen hat.

Beim Freihandelsabkommen TTIP geht es um die Wurst, nicht nur im wörtlichen Sinne. Mit Sorge blicken die Produzenten von Nürnberger Rostbratwurst, steirischem Kürbiskernöl und Schwarzwälder Schinken nach Brüssel. Durch das ohnehin umstrittene Abkommen droht den prestigeträchtigen Herkunftsbezeichnungen der EU internationale Konkurrenz. "Wenn wir die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen wollen, können wir nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen", sagt der deutsche Agrarminister Christian Schmid von der CSU. Der Aufschrei danach war riesengroß: Opfert die Europäische Union die Gütezeichen zugunsten des transatlantischen Partners? Schmidt ruderte nach heftigen Protesten zurück. Österreichs Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) kämpft für geschützte Herkunftsbezeichnungen: "Ein Tiroler Speck aus den USA hat mit österreichischer Qualität nichts zu tun."

Die EU pocht auf den Schutz von regionalen Spezialitäten wie Roquefort, Parmaschinken und Spreewaldgurken, der Schutz ist zudem im Verhandlungsmandat verankert: "The negotiations shall aim to provide for enhanced protection and recognition of EU Geographical Indications through the Agreement (...)", heißt es dort unter Absatz 29. "Wir haben nicht vereinbart und wir werden nicht vereinbaren, dass der Schutz unserer geografischen Angaben in Europa vermindert wird", sagt auch ein Sprecher der EU-Kommission Anfang Jänner. Doch den Amerikanern sind die Regeln zu kompliziert, sie lehnen die Herkunftsbezeichnungen ab. Derzeit laufen die TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership)-Verhandlungen noch. Österreich hat zum Schutz geografischer Bezeichnungen kein bilaterales Abkommen mit den USA hat, TTIP würde eine Verbesserung des Schutzes heimischer Produkte auf dem US-amerikanischen Markt bringen.

EU wird in Verhandlungen nachgeben

Das CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement)-Abkommen gilt als Benchmark. Im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada sind nur rund 160 Herkunftsbezeichnungen von insgesamt über 1450 geschützt, darunter etwa Bayerisches Bier, Roquefort und Spreewaldgurken. Spreewaldgurken made in Kanada darf es somit nicht geben. Bayerisches Bier müssten kanadische Produzenten mit dem Zusatz "Canadian" versehen. Von den österreichischen Indikatoren sind gar nur drei von 15 in den Vertrag aufgenommen worden: Tiroler Speck, Steirischer Kren und Steirisches Kürbiskernöl.

Alle nicht im Abkommen gelisteten Produkte würden in Kanada keinen Schutz genießen, so Stefan Brocza, Experte für Europapolitik und internationale Beziehungen an der Universität Wien. "Es kommt aber darauf an, ob man einen Kanadier findet, der so ein Produkt produzieren und in der EU verkaufen will", sagt Brocza. Es bestehe eine gewisse Rechtsunsicherheit. Bei TTIP wird "erfahrungsgemäß" auch nur eine ähnliche Anzahl von Bezeichnungen in den Vertrag einfließen, schätzt Brocza.

Max Unterrainer, Nationalratsabgeordneter und EU-Sprecher der SPÖ Tirol, geht auch davon aus, dass die EU in den Verhandlungen nachgeben werde. Er sieht die Kennzeichnungen aber generell kritisch: "Es braucht strengere Regeln über die Herkunft der Produkte. Dort, wo Tirol draufsteht, soll auch Tirol drin sein", so Unterrainer.

Standards sind das eigentliche Problem

Auch wenn die EU-Kommission für den Schutz regionaler Produkte kämpft, sind die Standards der Bezeichnungen das eigentliche Problem. So muss nur bei den geschützten Ursprungsbezeichnungen ein Produkt - und damit alle seine Bestandteile - aus der genannten Region stammen. Am Beispiel des Schwarzwälder Schinken (geschützte geografische Angabe) wird deutlich, wie niedrig die Anforderungen für Gütezeichen sind. Laut Schutzverband Schwarzwälder Schinkenhersteller kommen 90 Prozent des Fleisches nicht aus dem Schwarzwald, 20 Prozent sogar aus dem EU-Ausland. Trotzdem wird der Schinken als regionale Spezialität angepriesen und vermarktet. "Die Standards der Herkunftsbezeichnungen sind ungenügend und für den Verbraucher sind die Unterschiede (zwischen den Gütezeichen, Anmerk.) ohnehin kaum ersichtlich", sagt Lena Blanken von der deutschen Verbraucherschutzorganisation foodwatch.

Es gibt auch ein Beispiel aus Österreich: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) testete 2012 bereits 30 Kürbiskernöle aus Österreich. Nur 13 Produkte stammen wirklich ganz aus Österreich, bei drei Ölen mit dem Gütezeichen "geschützte geografische Angabe" wurden sogar Kerne aus dem Ausland nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund erscheint das Pochen auf den europäischen Schutz gegenüber den USA absurd. "Die EU ist sehr inkonsequent beim Schutz ihrer Produkte, wie wollen sie das einem US-Agrarrechtler erklären?", sagt Europaexperte Brocza.

Was sagen die EU-Siegel wirklich aus: Bei der geschützten Ursprungsangabe (links) muss das Produkt komplett aus einer Region kommen und dort hergestellt werden. Lediglich einen Produktionsschritt in der Region braucht es für die geschützte geografische Angabe (Mitte). Garantiert traditionelle Spezialitäten (rechts) dürfen überall hergestellt werden, sie müssen aber nach einem bestimmten Verfahren produziert werden.

Diese österreichischen Produkte sind EU-weit geschützt

EU-Länder können für regionale Produkte wie Käse, Obst oder Wurst bei der EU-Kommission eines von drei Gütezeichen beantragen. Nur diese Produkte dürfen dann mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Der Hersteller hat eine Art Monopol darauf, da es sonst niemand herstellen darf und kann deshalb einen höheren Preis dafür verlangen. Aus Angst vieler Produzenten vor TTIP, Wettbewerb und Globalisierung setzt gerade ein regelrechter Run auf die Gütezeichen ein: Allein seit 1. Jänner wurden 40 neue Anträge registriert.

In Österreich sind derzeit 15 Lebensmittelbezeichnungen geschützt. Ein entsprechender Antrag, die Steirische Käferbohne ebenfalls zu schützen, wurde im November 2014 eingereicht. Ebenfalls eingereicht wurde ein Antrag, dass Heumilch eine geschützte traditionelle Spezialität wird, die Produktion soll EU-weit angeglichen werden. Derzeit läuft noch das Einspruchsverfahren.

Geschützter Ursprung:

  • Wachauer Marille
  • Tiroler Graukäse
  • Tiroler Bergkäse
  • Gailtaler Almkäse
  • Tiroler Almkäse/Alpkäse
  • Vorarlberger Alpkäse
  • Vorarlberger Bergkäse
  • Waldviertler Graumohn
  • Pöllauer Hirschbirne

Geschützte geografische Angabe:

  • Steirisches Kürbiskernöl
  • Marchfeldspargel
  • Tiroler Speck
  • Gailtaler Speck
  • Steirischer Kren
  • Mostviertler Birnmost

Was ist der Unterschied zwischen geschütztem Ursprung und geschützter geografischer Angabe?

Die sogenannte (geschützte) "Ursprungsbezeichnung“ (gU) gilt für Produkte, die vollständig aus einer Region stammen. So müssen alle Erzeugungsschritte vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt in einem festgelegten Gebiet erfolgen. In Deutschland ist etwa der Allgäuer Emmentaler, in Italien der Prosciutto di Parma mit diesem Siegel geschützt.

Daneben gibt es die „geschützte geografische Angabe“ (ggA), bei der es ausreicht, dass das Produkt in dem namensgebenden Gebiet nur verarbeitet worden ist, das Grunderzeugnis aber aus einem anderen Gebiet stammt. In Österreich haben etwa Steirischer Kren oder der Marchfeldspargel das Label „geschützte geografische Angabe“.

Als dritte Kategorie gibt es noch die garantiert traditionellen Spezialitäten. Italien hat sich so die „Pizza Napoletana“ oder den „Mozarella“ schützen lassen, Österreich stellte einen Antrag für den Schutz von Heumilch. Diese Produkte dürfen überall hergestellt, müssen aber nach einem bestimmten Verfahren produziert werden.

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