Steuerreform vor Ministerrat: Analyse und Kritik des WIFO

Morgen soll die Steuerreform vom Ministerrat abgesegnet werden. Das Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO hat das zum Anlass genommen, die geplanten Reformen nochmals eingehend zu analysieren und die Auswirkungen auf Österreichs Wirtschaft bis zum Jahr 2019 zu berechnen. Kritik gibt es unter anderem, weil das Problem der kalten Progression nicht gelöst wurde. Österreich werde außerdem weitere Strukturreform benötigen. Dazu gehören eine Reduzierung der Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und der Lohnnebenkosten für Unternehmen.

Steuerreform vor Ministerrat: Analyse und Kritik des WIFO Steuerreform vor Ministerrat: Analyse und Kritik des WIFO

Im März hat sich die Bundesregierung auf eine große Steuerreform geeinigt, am Dienstag, den 16.- Juni muss das in langen Verhandlungsmarathons festgehaltene Papier noch vom Ministerrat abgesegnet werden. Dass die Minister die Reform durchwinken ist so gut wie fix. Am Tag davor hat das Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO nochmals eine letzte, eingehende Analyse der Reformvorhaben veröffentlicht. Der Tenor der Wirtschaftsforscher ist Positiv. Sie haben errechnet, dass sich das real verfügbare Einkommen der privaten Haushalte bereits im Jahr 2016 um ein Prozent erhöhen und dass der private Konsum dadurch um einen Dreiviertel Prozentpunkt steigen wird. Bis zum Jahr 2019 soll das reale BIP durch die Reformmaßnahmen um einen Viertelprozentpunkt steigen, die Verbraucherpreise um einen halben Prozentpunkt anziehen.

Das WIFO kommt weiter zum Schluss, dass unter diesen Bedingungen ist eine budgetneutrale Umsetzung der Steuerreform durchaus möglich ist, sich die Nachfrage mittelfristig vom öffentlichen zum privaten Konsum verlagert und sich die Abgabenquote unterm Strich um einen halben Prozentpunkt reduziert.

In Kraft treten wird die Steuerreform per 1. Jänner 2016. Wenn alle Änderungen wie geplant wirksam werden, dann ergeben sich für den Staatshaushalt zunächst Mindereinnahmen von brutto 3,9 Milliarden Euro, was 1,1 Prozent des prognostizierten BIP entspricht. Ab dem Jahr 2017 liegen die Einnahmen sogar um 5,2 Milliarden Euro unter dem Niveau von 2015, das rund eineinhalb Prozent des BIP entspricht.

Damit die Rechnung aufgeht hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen zur Gegenfinanzierung beschlossen, die das WIFO als Steuererhöhungen bezeichnet. Konkret sollen aus diesen neuen Steuern im Jahr 2016 2,5 Milliarden Euro in die Staatskassen fließen, in den Folgejahren sollen es jeweils 3,3 bis 3,4 Milliarden Euro sein. Zusätzlich sollen 1,1 Milliarden durch Einsparungen im Bereich der Verwaltung sowie bei Förderungen eingespart werden. Das WIFO hat berechnet, dass die angestrebte Nettoentlastung der österreichischen Arbeitnehmer durch die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung von 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2016 auf 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2019 steigen wird.

So wirkt die Reform

Durch die Reduzierungen der Lohn- und Einkommensteuern, der Entlastung, steigen die verfügbaren Haushaltseinkommen, was sich auf den privaten Konsum auswirken soll. Die höhere Nachfrage wiederum soll die heimische Produktion ankurbeln und somit auch einen positiven Effekt auf den Arbeitsmarkt haben. Aufgrund der steigenden Nachfrage rechnen die Wirtschaftsforscher auch mit einer leicht anziehenden Inflation und steigenden Importen. Die Staatseinnahmen aus den Steuern auf (nominelle) Lohn- und Gewinneinkommen, aus den Verbrauchsabgaben und aus Sozialbeiträgen sollen zunehmen.

Gedämpft wird die Wirkung der Entlastungen durch die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung: Die Streichung von Steuerausnahmen und die Erhöhung bestimmter direkter Steuern verringern das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte wiederum und haben einen negativen Effekt auf den privaten Konsum. Der öffentliche Konsum wird durch die geplanten Einsparungen ebenfalls sinken. Ausgelöst von der Erhöhung der Mehrwertsteuern und den Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung - unter anderem der Registrierkassenpflicht - wird es zu Preiserhöhungen kommen, die sich wiederum als Dämpfer für die Konsumnachfrage erweisen werden. Wenn die Inflation steigt wird es außerdem bei den nächsten Tarifverhandlungen wider höhere Steigerungen der Nominallöhne geben. Das bedeutet, dass die relativen Lohnstückkosten steigen und er Export beeinträchtigt wird.

Das WIFO hat errechnet, dass durch die Entlastungen und Gegenfinanzierungen für die Verbraucher am Ende im Jahr 2016 eine Nettoentlastung von 337 Millionen Euro übrig bleibt. Durch die weiteren Reformen, die erst nach Ablauf von Übergangsfristen in Kraft treten, soll die Entlastung bis zum Jahr 2019 auf 694 Millionen Euro steigen. Während der private Konsum dadurch um etwa 0,7 Prozent steigen soll wird sich der öffentliche Konsum aufgrund der Mindereinnahmen um rund 0,9 Prozent reduzieren. Was WIFO rechnet damit, dass diese Verschiebung der Nachfrage vom öffentlichen zum privaten Sektor unter dem Strich nur geringe Auswirkungen auf das reale BIP (plus 0,2 Prozent) und die Beschäftigung (plus 0,1 Prozent) haben wird.

Immerhin glaubt das WIFO, dass sich die Steuerreform wie von der Regierung angestrebt auch tatsächlich selbst finanzieren können wird. Nach vier Jahren soll die Reform einen leicht positiven Effekt auf den Budgetsaldo von etwa einem Prozent des BIP haben.

Die Entlastung im Detail

Um kleinere Einkommensbezieher besonders zu entlasten wird der Eingangssteuersatz von derzeit 36,5 auf 25 Prozent gesenkt. Die Besteuerung wird künftig in sechs Tarifstufen gestaffelt. Einkommen unter 11.000 Euro werden steuerfrei sein. Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro Jahresbrutto werden mit 25 Prozent besteuert, zwischen 18.000 und 31.000 Euro mit 35 Prozent. Die dritte Stufe (bis 60.000 Euro) mit 42 Prozent besteuert werden, die vierte Stufe (bis 90.000) mit 48 Prozent. Darüber werden 50 Prozent fällig. Ab einer Millionen Euro Jahresverdienst steigt der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent. (Angaben vorbehaltlich Änderungen). Außerdem soll dieser "Solidaritätssteuersatz" vorerst auf fünf Jahre befristet werden Gegenüber der aktuellen Staffelung reduziert sich dadurch die Durchschnittsbelastung der Arbeitnehmer.

Die Entlastung der Bruttojahreseinkommen steigt bis zu Einkommen von 115.000 graduell an, wobei bei einem Jahresbrutto von gut 35.000 Euro unterm Strich eine Entlastung von 1000 Euro bleibt. Die 1500 Euro Linie wird einer Analyse der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO zufolge gleich dreimal geschnitten. Brutto-Einkommen von 50.000 (monatlich 3575 Euro bei 14 Gehältern) werden ebenso um diesen Betrag entlastet wie Einkommen von 65.000 Euro (monatlich 4650 Euro bei 14 Gehältern) und Einkommen in der Höhe von 80.000 Euro (monatlich 5700 Euro bei 14 Gehältern).

Interessant für künftige Gehaltserhöhungen sind auch die Grenzbelastungen. Diese zeigen, wie hoch die Abgabenbelastungen im Falle einer Gehaltserhöhung sind. Bei einem Jahresgehalt von brutto 30.000 Euro wird derzeit etwa von jedem Euro Gehaltserhöhung 44,3 % an Lohnsteuer und Sozialversicherung einbehalten. In Zukunft werden hingegen nur mehr 43,2 % abgezogen. Einen negativen Effekt auf die Grenzbelastung hat die neue Steuerreform nur in einem schmalen Band von Jahres-Bruttoeinkommen zwischen 65.000 Euro und 67.000 Euro. Ansonsten fällt die Besteuerung künftig bis zu einem Jahresbrutto von 117.000 Euro günstiger aus. Darüber liegende Einkommen werden bis zu einem Betrag von einer Million gleich besteuert wie bisher.

Die absolute Steuerentlastung beträgt wegen der Erhöhung der Negativsteuer für steuerpflichtige Einkommen bis 4000 Euro jährlich 290 Euro und nimmt aufgrund der einkommensabhängigen schrittweisen Verringerung der Negativsteuer auf 170 Euro für ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von rund 12000 Euro ab. Über dieser Grenze steigt sie bis auf 2410 Euro für ein Einkommen von 90.000 Euro. Für Einkommen über 1,048 Millionen Euro übersteigt die zusätzliche Steuerzahlung aufgrund der Einführung des temporären zweiten Spitzensteuersatzes von 55 Prozent die Entlastung durch die Tarifreform. Davon sind in Österreich allerdings nur wenige hundert Steuerpflichtige betroffen.

Kritik an der Reform

So wie die Steuerreform 2009 wird auch die Steuerreform 2015/16 die kalte Progression in beinahe allen Einkommensstufen bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von einer Million Euro zum Teil beträchtlich überkompensieren: Durch die Senkung der Grenzsteuersätze in allen Tarifzonen bis zur Einkommensgrenze für den ersten Spitzensteuersatz von 50 Prozent sowie durch deren deutliche Verschiebung von 60.000 Euro auf 90.000 Euro. In den Folgejahren wird die kalte Progression für viele Arbeitnehmer allerdings wieder schlagend. Im Zuge der mit den Tarifverhandlungen beschlossenen Lohnerhöhungen werden sie wieder in höhere Tarifstufen aufsteigen, wo die Lohnerhöhungen wieder durch die höhere Steuerbelastung zunichte gemacht werden. Das WIFO kritisiert in diesem Zusammenhang: "Eine Indexierung der Tarifzonen, die künftig das Problem der kalten Progression vermeiden würde und in einer Reihe von Ländern praktiziert wird, steht nach wie vor aus."

Den Fokus auf die Betrugsbekämpfung zur Gegenfinanzierung hält das WIFO strukturell aus zwei Gründen für sinnvoll: Erstens sollte die Verbesserung des Abgabenvollzuges für bestehende Steuern geringere problematische Wirkungen haben als eine Erhöhung oder Einführung neuer Steuern. Zweitens könnte ein konsequentes Vorgehen gegen Steuerhinterziehung sogar allgemein die Steuerehrlichkeit verbessern und den Steuerwiderstand verringern.

Gemessen an den Zielen eines zukunftsfähigen Abgabensystems und den diesbezüglichen Defiziten im österreichischen Abgabensystem merkt das WIFO allerdings an, dass der Steuerreform 2016 weitere Schritte folgen sollten. Dazu werden etwa weitere Strukturreformen innerhalb des Abgabensystems angeführt. "Jenseits von kurzfristigen Gegenfinanzierungsüberlegungen ist, basierend auf einer Vision für ein Abgabensystem 2025, in mehreren, systematisch geplanten und angelegten Schritten eine grundlegende Umschichtung der Abgabenstruktur anzustreben", merkt das WIFO an.

Vor allem die Steuerbelastung des Faktors Arbeit müsse weiter sinken, um den Arbeitsmarkt zu beleben. Das WIFO fordert eine gezielte Senkung der Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung für niedrige Arbeitseinkommen sowie eine Reduzierung der Lohnnebenkosten für die Unternehmen.

Gleichzeitig ist das WIFO der Meinung, dass wachstums- und beschäftigungsverträglichere Steuern schrittweise ausgebaut werden sollten. Dazu rechnen die Wirtschaftsforscher unter anderem die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Grundsteuer, aber auch Lenkungssteuern wie Umweltsteuern oder Steuern auf Alkohol- und Tabakkonsum, die in Österreich in den letzten Jahren an Bedeutung verloren haben und gemessen an ihrem Beitrag zu den Gesamtabgaben unter dem EU-Durchschnitt liegen. Ebenso befindet das WIFO, dass Steuerausnahmen weiter zurückgefahren werden sollten, einschließlich der umfangreichen ökologisch kontraproduktiven Steuerausnahmen. Mit den daraus gewonnenen zusätzlichen Einnahmen könnten die arbeitsbezogenen Abgaben weiter gesenkt werden.

Priorität sollten auch weitere Bemühungen haben, um Hindernisse im Abgabensystem für die Ausdehnung der Frauenerwerbstätigkeit und für eine ausgeglichenere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Im Zusammenhang mit Überlegungen zu einer Reform der Steuerstruktur sollten in den anstehenden Finanzausgleichsverhandlungen schließlich auch Optionen geprüft werden, um die Abgabenautonomie von Ländern und Gemeinden auszudehnen. Gleichzeitig sollten Strukturreformen im öffentlichen Sektor forciert werden, die Effizienzpotentiale heben und die Ausgabendynamik in großen Ausgabenbereichen eindämmen: Insbesondere eine grundlegende Föderalismusreform, Reformen im Fördersystem und im Spitalswesen sowie Maßnahmen zur Erhöhung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters können den für eine Senkung der Abgabenquote benötigten Budgetspielraum schaffen. Insgesamt steht eine systematische Diskussion über Aufgaben und den damit einhergehenden künftigen Ausgabenbedarf (auch in föderaler Perspektive) nach wie vor aus.

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