Budget: Nulldefizit ist nicht gleich Nulldefizit

Die Regierung hat für das Jahr 2019 ein administratives Nulldefizit angekündigt. Der Bund soll also trotz geplanter Steuersenkungen von zwei Milliarden Euro nicht mehr ausgeben als er einnimmt. Wifo-Chef Christoph Badelt sieht das vorsichtig optimistisch. Was hinter einem "administrativen Nulldefizit" steht.

Budget: Nulldefizit ist nicht gleich Nulldefizit

Es ist ein ambitioniertes Ziel der Bundesregierung: Schon im nächsten Jahr soll es ein "echtes Nulldefizit" geben. Obwohl die Steuerlast um zwei Milliarden Euro reduziert werden soll, will der Bund nicht mehr ausgeben als er einnimmt. Das Ziel ist ambitioniert und Wifo-Chef Christoph Badelt sieht es vorsichtig optimistisch. "Grundsätzlich ist eine Hochkonjunktur eine Zeit, wo man mit dem Budget eher restriktiv ist. Die Ankündigung, das administrative Defizit auf Null zu fahren, ist sicherlich eine restriktive Maßnahme und daher etwas, was man begrüßen kann", kommentierte Badelt die Ankündigung.

Doch was bedeutet das angekündigte "administrative Nulldefizit"? Aus Sicht der EU ist dieses zunächst nicht relevant. Entscheidend für die Erfüllung der EU-Budgetregeln sind hingegen das nach den einheitlichen europäischen Vorgaben berechnete Maastricht-Defizit sowie das um Konjunkturschwankungen bereinigte strukturelle Defizit.

Sowohl das Maastricht-Defizit als auch das strukturelle Defizit erfassen auch Länder, Gemeinden und Sozialversicherung - nach einheitlichen europäischen Regeln. Darunter versteht die EU ein um Konjunkturschwankungen und Einmaleffekte bereinigtes Defizit von maximal 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung. Und das hat Österreich sowohl für heuer als auch 2019 zugesagt. Außerdem gilt die noch etwas strengere Vorgabe des österreichischen Stabilitätspakets aus 2012: demnach sind dem Gesamtstaat maximal 0,45 Prozent strukturelles Defizit erlaubt, davon 0,35 Prozent beim Bund.

Budget ist nicht gleich Budget: Die verschiedenen Defizitvarianten

Budget ist nicht gleich Budget: Die verschiedenen Defizitvarianten

1. ADMINISTRATIVER SALDO

Die Berechnung des von der Regierung angepeilten "administrativen Nulldefizits" ist vergleichsweise simpel: Die Ausgaben werden von den Einnahmen abgezogen, unterm Strich bleibt der Saldo. In aller Regel ist das ein Defizit, einen Überschuss gab es zuletzt 1954. Am Beispiel 2017: Der Bund hat 80,7 Milliarden Euro ausgegeben, aber nur 73,8 Milliarden Euro eingenommen - bleibt also ein Minus von 6,9 Milliarden Euro.

Der Vorteil dieser Berechnungsmethode: Sie ist auf den ersten Blick einleuchtend und entspricht am ehesten dem landläufigen Verständnis von Defizit und Überschuss. Der Nachteil ist allerdings, dass die Zahlen nicht international vergleichbar sind - unter anderem, weil Länder, Gemeinden und Sozialversicherung fehlen - und sie obendrein anfällig für Manipulation und Budgettricks sien.

Seit dem EU-Beitritt wird daher das verlässlichere und meist für den Gesamtstaat und nicht nur für den Bund ausgewiesene "Maastricht-Defizit" verwendet.

2. MAASTRICHT-SALDO

Mit der Währungsunion wurden auch vergleichbare Staatsfinanzen notwendig. Das "Maastricht-Defizit" war geboren, benannt nach der niederländischen Stadt, wo 1992 der erste EU-Vertrag unterzeichnet wurde. Dieses Defizit weicht von der einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des administrativen Defizits ab, weil es auch außerbudgetäre Einheiten erfasst, dazu gehören in Österreich etwa die ÖBB, Hochschulen, sowie Landeskrankenhäuser.

Ähnlich wie in einer Firmenbilanz werden Einnahmen und Ausgaben in der Regel dem Jahr zugerechnet, in dem sie fällig werden - unabhängig vom Datum der Überweisung. Am Beispiel der Steuereinnahmen: Die Mehrwertsteuer für Oktober bis Dezember wird erst im Februar des Folgejahres bezahlt. Für das vierte Quartal 2017 ist das Geld also erst im Februar 2018 an die Finanz geflossen und reduziert heuer das administrative Defizit.

In der Maastricht-Bilanz werden die Einnahmen aber dem Jahr 2017 zugerechnet. Das hat den Vorteil, dass sie Zahlen international vergleichbar sind und Budgetkosmetik wird erschwert wird.

Zum Nachteil für die Staaten kann allerdings werden, dass das Statistikamt Eurostat der EU Zahlen nachträglich korrigiert, was auch im Jahr 2001 der Fall war. Weil Eurostat diverse Bilanztricks von Bund und Ländern im Nachhinein untersagte, kippte der ursprünglich gefeierte Überschuss nachträglich in ein Maastricht-Defizit von 0,7 Prozent.

3. STRUKTURELLER SALDO

Mit der Verschärfung der EU-Budgetregeln 2011 ("Fiskalpakt") rückte eine weitere Variante in den Blick, die flexibler auf starke Konjunkturschwankungen reagiert. Seither hat das "strukturelle Defizit" das "Maastricht-Defizit" als zentrale Messlatte gesunder Staatsfinanzen weitgehend abgelöst.

In der Theorie ist es schnell erklärt, denn es bezeichnet das um Konjunkturschwankungen und Einmaleffekte bereinigte Maastricht-Defizit. Im Klartext: In schlechten Zeiten wird das Defizit durch krisenbedingte Belastungen (steigende Arbeitslosigkeit, geringe Steuereinnahmen) nicht erhöht, dafür sinkt es auch nicht, wenn in guten Zeiten die Steuern besonders stark sprudeln.

Einmal-Einnahmen wie zum Beispiel der Verkauf von Mobilfunk-Frequenzen lassen das Defizit ebenfalls unverändert. Damit sollte das strukturelle Defizit in guten Zeiten höher sein als das Maastricht-Defizit, in schlechten Zeiten niedriger. Der Nachteil dieser Methode ist allerdings: Wie groß der Konjunktureffekt wirklich ist, lässt sich nur im Nachhinein abschätzen und auch da nicht wirklich zweifelsfrei, denn für die Berechnung gibt es mehrere Methoden. Trotzdem drohen den EU-Staaten Strafen, wenn sie das "strukturelle Nulldefizit" grob verfehlen.

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