"Maastricht-Kriterien neu bewerten"

FORMAT-Interview mit Konrad Pesendorfer, Direktor der Statistik Austria, über die paradoxen Folgen der Neuberechnung des BIP und die Auswirkung auf die Staatschuldenquote.

"Maastricht-Kriterien neu bewerten"

FORMAT: Herr Pesendorfer, ab Herbst wird sich das heimische BIP durch neue Berechnungsmethoden um etwa 3,5 Prozent erhöhen? Rechnet sich der Staat besser, als er ist?

Konrad Pesendorfer: Nein. Die BIP-Revision gilt EU-weit und wird die internationale Vergleichbarkeit der Daten gewährleisten. Das neue europäische System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist ein sehr scharfes und genaues Regelwerk, das die Möglichkeiten eines Schönrechnens des BIP und der daran gemessenen Quoten deutlich reduziert.

Aber eine Erhöhung des BIP verringert doch automatisch die daran gemessenen Staatsschuldenquoten?

Pesendorfer: Gleichzeitig erhöht sich durch das neue ESVG aber auch die Höhe der Staatsschulden, weil in Zukunft bisher ausgelagerte Gemeindeschulden oder jene der BIG und der ÖBB-Infrastruktur zur Gänze angerechnet werden. Deswegen sind wir sehr zurückhaltend, wie hoch die zukünftige Staatschuldenquote wirklich sein wird. Aber natürlich werden durch die Niveausteigerung alle am BIP gemessenen Quoten geringer werden.

Sieht die rechnerische Senkung der Staatschuldenquote für Sie nicht nach einem Kunstgriff aus?

Pesendorfer: Nein, ganz und gar nicht. Unser Ansatz ist doch nicht, die Methoden auf ein gewünschtes Ergebnis anzupassen. Sondern wir entwickeln unsere Methoden entsprechend den veränderten Realitäten der Wirtschaft weiter. Und da die Forschungs- und Entwicklungausgaben an Bedeutung gewonnen haben, werden sie nun BIP-erhöhend berücksichtigt.

Paradoxerweise lässt deren künftige Anrechnung in ganz Europa alle F&E-Quoten sinken und das EU-Ziel von drei Prozent in weite Ferne rücken.

Pesendorfer: Dass bei gleichen Forschungsausgaben F&E-Quoten von drei Prozent im EU-Schnitt erreicht werden, ist durch die Reform sicher schwieriger geworden. Eine grundsätzliche Neuberechnung aller BIP-Quoten wird kommen müssen. Das gilt auch für die Maastricht-Kriterien. Ein Budgetdefizit von drei Prozent des BIP bedeutet in Zukunft nicht mehr dasselbe wie bisher.

Müssen die Maastricht-Kriterien jetzt also neu definiert werden?

Pesendorfer: Sie müssen zumindest neu bewertet werden. Die Finanzkrise hat aber auch gezeigt, dass es nicht mehr ausreicht, nur auf ein Defizit von drei Prozent und eine Schuldenquote von 60 Prozent des BIP zu schauen. Da wird man in Zukunft schon tiefer gehen müssen, um die Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen beurteilen zu können.

Was heißt das für die Refinanzierungskosten eines Staates?

Pesendorfer: Da würde ich die Kirche im Dorf lassen. Anleiheinvestoren geht es viel mehr um Nachhaltigkeit. Ein Staat, der zwar nur zwei Prozent Defizit hat, doch kein Wachstum und Beschäftigung schafft, wird sicher schlechter bewertet als einer, der vier Prozent Defizit hat, aber brummt.

Sollten man nicht die Maastricht-Vorgaben der neuen BIP-Rechnung anpassen, also die Schuldenquote und das Budgetdefizit von 60 auf 55 Prozent bzw. von drei auf 2,5 Prozent reduzieren?

Pesendorfer: Das halte ich für sehr unwahrscheinlich.

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