Koalition: Bei den Grünen entscheidet die Basis

Mehr als die ÖVP sind die Grünen derzeit um Verschwiegenheit bemüht, was bisherige Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen, aber auch die Aufteilung der Ministerien und deren personelle Besetzung betrifft. Das liegt daran, dass bei den Grünen die Funktionärs- und Abgeordnetenbasis ihren Segen geben muss.

Koalition: Bei den Grünen entscheidet die Basis

Im November 2018 wurde Werner Kogler vom Grünen Bundeskongresses zum neuen Parteivorstand gewählt. Jetzt muss das Gremium die Regierungsbeteiligung absegnen.

Die Grüne Regierungsbeteiligung und die Besetzung der Ministerien sind auf Seiten der Grünen keine Angelegenheiten, über die Parteichef Werner Kogler alleine entscheiden könnte. Das Votum liegt in den Händen des Bundeskongresses, der am Samstag, den 4. Jänner tagen wird.

Das Gremium, das dem Bundesparteitag anderer Parteien entspricht, ist das oberste Entscheidungsorgan der Grünen. Laut Statut fasst es mit einfacher Mehrheit den Beschluss "über eine Regierungsunterstützung, über eine Regierungsbeteiligung zusammen mit der Bestätigung des Regierungsabkommens, sowie über die allfällige Aufkündigung einer Koalitionsvereinbarung". Auch die Liste der Regierungsmitglieder, die zuvor vom Erweiterten Bundesvorstand (EBV) gewählt werden müssen, wird vom Bundeskongress beschlossen.

188 Delegierte entscheiden

Zusammengesetzt ist das Gremium aus 188 Delegierten aus den Bundesländern sowie aus den ethnischen Minderheiten, dazu kommen noch alle Abgeordneten auf Europa-, Bundes- und Landesebene, alle Regierungsmitglieder (vorerst also nur aus den Landesregierungen) sowie die Mitglieder des Bundesvorstands und die Vorstandsmitglieder der Bildungswerkstatt. Alles zusammengerechnet sind das 276 Personen.

Im Statut steht, dass der früheste Termin für eine außerordentliche Sitzung drei Wochen, "in begründeten Dringlichkeitsfällen" eine Woche Vorlaufzeit nicht unterschreiten darf. Der genaue Termin wird im Einvernehmen mit den Antragstellern festgelegt und allen Delegierten bekannt gegeben.

Im aktuellen Fall gab es dazu vereinzelt kritische Stimmen: Die Grünen versandten die Einladung am späten Samstagabend (exakt um 23. 48 Uhr am 28. Dezember) per E-Mail, einige Delegierte hatten sie aber erst am Sonntag in ihrem Postfach. Weil der Bundeskongress am Samstag, 4. Jänner schon um 10 Uhr vormittags beginnt (der öffentliche Teil erst um 13 Uhr), wurde die statutenkonforme Einberufung in Zweifel gezogen.

Regierungsprogramm unter der Lupe

In der grünen Parteizentrale sieht man die Sieben-Tage-Frist aber nicht als eine minutengenaue Vorgabe. Die Einladung sei (nach einem einstimmigen Beschluss des Bundesvorstands, eine Zweidrittelmehrheit hätte genügt) nachweisbar noch am Samstag vor Mitternacht ergangen und daher ordnungsgemäß erfolgt, heißt es dort.

Der Kritik, dass das Regierungsprogramm erst am Donnerstag, den 2. Jänner, nach dem offiziellen Ende der Verhandlungen mit der ÖVP vorliegen wird und zu wenig Zeit zum Durcharbeiten bleibt, wollen die Grünen durch einen dreistündigen, nicht medienöffentlichen "Stationenlauf" für die Delegierten am Bundeskongress begegnen. Die Verhandler sollen dort Frage und Antwort stehen.

Vorher muss das Regierungsprogramm den Erweiterten Bundesvorstand (EBV) passieren. Diesem obliegt die "Beschlussfassung über das Regierungsabkommen sowie die Wahl der Grünen Regierungsmitglieder". Im Kreis der Regierungsmitglieder müssen Frauen zumindest zu 50 Prozent vertreten sein, ist dort festgelegt. Im Gegensatz zum Bundeskongress, der nur im Block abstimmen darf, kann der EBV zu einzelnen Personen Ja oder Nein sagen. Angesetzt ist diese Sitzung für Freitagmittag, sie findet in Wien statt.

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