Karl-Heinz Grasser, der Gejagte

Ein Foto vom barfüßigen KHG löste eine Debatte über die Glaubwürdigkeit des früheren Finanzministers aus. Kritiker regten an, die Justiz solle Grassers Verhalten in Bezug auf Fluchtgefahr prüfen. Grassers Glück: Im Zivilverfahren ist das zwar für seine Gegner unangenehm, aber für ihn selbst nicht strafbar. Die Strafjustiz beobachtet KHG aufmerksam. Grüne-Abgeordnete Gabriela Moser: „Man könnte ihm seinen Diplomatenpass abnehmen.“

Karl-Heinz Grasser, der Gejagte

Die Freude währte nur kurz. Seit vielen Jahren sucht Karl-Heinz Grasser vergeblich nach einem Käufer für seine Dachterassenwohnung in der Wiener Babenbergerstraße. Rund um den Globus wurde das immobile Schmuckstück vom Auktionshaus Christie’s vermarktet. Selbst Grassers Freund, Ernst Plech, der Makler, und die Vienna Insurance Group (VIG), der das Penthouse gehört, scheiterten. Grassers Wunschpreis war zu hoch: Er forderte elf Millionen Euro. „Doch jetzt hat er es geschafft“, jubelt Plech: „Und das ganz allein.“

Anfang Juli gelang ihm der langersehnte Durchbruch. Die VIG verkaufte das gesamte Zinshaus. Grassers Mietvertrag wurde abgelöst, weil er den Deal ermöglichte. Die rund vier Millionen Euro, die er in Umbau und Renovierung investiert hatte, wird er zurückbekommen. Das ist zwar weniger als erwartet. Doch er steigt ohne Verlust aus, so steht es in den Verträgen. Seither ist sein Bankkonto wieder gefüllt.

Doch selbst diesen kurzen Erfolg konnte KHG nicht auskosten. Denn gleich nach Abschluss des Penthouse-Deals brach ein regelrechter Sturm über ihn herein. Grasser wurde – wieder einmal – zum Gejagten. Diesmal sorgte sein umstrittenes Verhalten der Justiz gegenüber für Schlagzeilen: Grasser hatte sich im von ihm selbst angestrengten Zivilprozess gegen seinen Steuerberater krankgemeldet. Er leide an einer gefährlichen Lungenentzündung, erklärte Anwalt Dieter Böhmdorfer. Und Ehefrau Fiona seufzte: „Mein Mann muss ins Spital.“ Es war seine erste gerichtliche Einvernahme in der Finanzcausa – und dementsprechend mit Spannung erwartet worden.

Krankenstand und Urlaubsfotos

Doch gleichzeitig mit der Absage wurden Bilder publik, die KHG alles andere als bettlägerig präsentierten: barfuß, in Shorts und unter der Sonne von Capri. Sogar ein Bootsausflug zwischendurch ging sich aus. Nachdem der Gerichtstermin am 14. Juli und alle Folgetermine für Beklagte und Zeugen offiziell vertagt wurden, gab ein neapolitanischer Lungenfacharzt Entwarnung: Die Antibiotika hatten gewirkt, Grasser sei wieder gesund.

Grassers Prozessgegner – Peter Haunold und die Steuerberatungskanzlei Deloitte – wollen die scheinbare Verzögerungstaktik nicht stillschweigend hinnehmen. Zu Wochenbeginn landete ein sieben Seiten schlankes Protestschreiben beim Handelsgericht Wien. In dem FORMAT exklusiv vorliegenden Papier fordert Verfassungsrichter Christoph Herbst im Namen von Deloitte klipp und klar: „Die Abweisung der Klage angesichts der unzulässigen mangelnden gehörigen Fortsetzung der Klage durch die klagende Partei.“

Verhöhnung der Justiz

Die Verhöhnung der Justiz wird im „Antrag auf Abweisung“ vom 17. Juli 2014 auf den Punkt gebracht: „Schon allein die Beschaffenheit des ärztlichen Attests (als einziger Nachweis der angeblichen Erkrankung) lässt zumindest Zweifel an der Richtigkeit der Behauptungen in der Vertagungsbitte aufkommen.“

Tatsächlich wirkt die Bestätigung wie eine Krankmeldung vom Schulunterricht. Pikanterweise stammt das Attest von einem „Facharzt für Kinderheilkunde“ (siehe Faksimile). Moniert wird im Deloitte-Schreiben, was die Zivilprozessordnung vorschreibt: Das Attest ist „schlecht lesbar“ und wurde ohne „deutsche Übersetzung“ präsentiert. Zudem werde die Krankheit nicht „konkretisiert dargestellt bzw. schlüssig behauptet“.

Obwohl Grasser zwei Wochen mit Fieber und Lungenentzündung „darniederlag“, wie Ehefrau Fiona behauptet hatte, habe er sich erst „einen Werktag vor der anberaumten Verhandlung“ bei Gericht krankgemeldet, kritisiert Herbst. Das lege nahe, dass Grasser „nicht erscheinen wollte“.

Die Klage gegen Deloitte wurde vor einem Jahr eingebracht. Seither ist wenig passiert. Es entstehe der Eindruck, dass die Lungenentzündung „lediglich vorgeschoben“ sei. Eine „Mitteilung“ der Kanzlei Böhmdorfer an das Gericht vom 16. Juli 2014 nährt den Verdacht einer Verzögerungstaktik. „Die Partei Karl-Heinz Grasser weist darauf hin, dass für sie keine Rechtspflicht besteht, als Partei an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. (…) Eine verbindliche Zusage, an jedem Verhandlungstermin teilzunehmen, kann Grasser nicht geben“, schreibt Ex-Justizminister Böhmdorfer.

Verfassungsrichter Herbst kontert elegant: „Die bloße Tatsache, dass keine gesetzliche Pflicht besteht, als Verfahrenspartei zu einer anberaumten Verhandlung zu erscheinen, ändert an der Unzulässigkeit einer (wiederholten) Verfahrensverzögerung durch (allenfalls unbegründete) Abwesenheit, wie dies hier der Fall ist, nichts.“ Herbst wird noch deutlicher: Zwar unterliege es der „freien richterlichen Beweiswürdigung, welche Schlüsse aus dem Verhalten der Partei“ zu ziehen sind. Doch bei einer derart dreisten Vereitelung der Einvernahme, habe „die freie Beweiswürdigung in der Regel dazu zu führen, dass die Behauptungen der Gegenseite als erwiesen angenommen werden“. Im Klartext: Deloitte gewinnt, Grasser verliert.

Am 20. Oktober geht‘s weiter. Sollte Richter Manuel Friedrichkeit die Klage abweisen, schwächt das KHG auch im Finanzstrafverfahren, in dem eine Anklage bevorstehen dürfte. Zudem schadet Grassers Verhalten im Zivilverfahren seiner Glaubwürdigkeit – und das wirkt sich auch auf die Strafverfahren Buwog und Terminal Tower aus, in denen die Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Untreue abgeschlossen sind. Der Anklageentwurf muss nur noch vom Justizministerium abgesegnet werden.

Im Strafverfahren ist die Glaubwürdigkeit eine Art Jolly Joker, die massiven Einfluss auf die so genannte „subjektive Tatseite“ hat. Ist Grasser zu glauben, wenn er sich als ehemaliger Finanzminister für „steuerlich ungebildet“ ausgibt? Ist es vorstellbar, dass er eine halbe Mille Cash bei seiner Schwiegermutter abgeholt und hinter ihrem Rücken investiert hat?

Glaubt man KHG, wenn er sagt, dass Walter Meischberger und seine Schwiegermama „zufällig“ dieselbe Briefkastenfirma nutzten? Meischi investierte seine Buwog-Provision in Firmen, die „zufällig“ Grasser nahestanden. Die „Schwiemu“ wickelte über Mandarin ein Hypo-Investment bei Tilo Berlin ab, dass ihr KHG „zufällig“ vermittelt hatte. Marina Giori-Lhota schweigt dazu und will laut Protokoll „auch in einem allfälligen Hauptverfahren“ jedwede Aussage verweigern.

Glaubwürdigkeit ist nicht nur im Hauptverfahren wichtig, sondern auch für die Beurteilung, ob eine Untersuchungshaft notwendig ist. Grasser hat es geschafft, dass die Frage der Fluchtgefahr wieder öffentlich diskutiert wird.

Nicht nur Grasser ist davon betroffen, sondern auch andere Hauptfiguren in der Buwog-Affäre, etwa Peter Hochegger, Walter Meischberger und Ernst Plech. Bis dato habe es keine Probleme mit der Erreichbarkeit der betroffenen Personen gegeben, sagt Norbert Hauser als Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). „Zu den Einvernahmen sind alle erschienen.“ Daher gab es keinen U-Haftgrund.

Diplomatenpass abnehmen?

Die Fluchtgefahr sei im Lichte der jüngsten Ereignisse nochmals zu prüfen, regte SP-Justizsprecher und Anwalt Hannes Jarolim (SPÖ) an. „Selbstverständlich besteht Fluchtgefahr“, sagt die Grüne- Abgeordnete Gabriela Moser. „Man muss Grasser ja nicht gleich einsperren, sondern könnte ihm seinen Diplomatenpass wegnehmen und ihn verpflichten, in Österreich zu bleiben. Bei einem Anwesen in Kitzbühel und einer Villa am Wörthersee ist das zumutbar.“

Die Justiz macht es den Hauptfiguren im Buwog-Skandal besonders leicht, meint Moser. So hat Hochegger den Großteil seines Geldes nach Brasilien geschafft. Plech verfügt über ein riesiges Anwesen in Australien. Und Meischberger besitzt Luxusappartment und Boot in Ibiza. „Ein Vermögen im Ausland macht die Flucht ins Ausland erst reizvoll“, meint Moser. Den Staatsanwälten dürften „fluchtbegünstigende Fakten“ aber egal sein.

Ein Diplomatenpass bietet im Ausland viele Privilegien wie Immunität vor Strafverfolgung oder Sonderbehandlung bei Grenzkontrollen. Auf der Flucht ist er Gold wert. Seit Ende 2011soll Grasser laut „Kurier“ einen Diplomatenpass besitzen, der fünf Jahre gültig ist. Die FORMAT-Anfrage an KHG-Rechtsanwalt Manfred Ainedter, ob Grasser den Pass zurückgegeben hat, blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Die jüngsten Schlagzeilen könnten ihn aber einschränken. WKStA-Oberstaatsanwalt Norbert Hauser: „Wir beobachten alle Vermögensverschiebungen in den laufenden Verfahren sehr genau.“

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