Das neue Jahr bringt ein paar Euro mehr für Familien
Zumindest ein paar wenige Euro mehr bringt das neue Jahr den Familien: Mit Jahresbeginn wird die Familienbeihilfe um 1,9 Prozent erhöht. Für die Elternteilzeit gelten künftig strengere Regeln, wie weit die Arbeitszeit reduziert werden darf beziehungsweise muss. Außerdem verdoppelt sich durch die Steuerreform der Kinderfreibetrag.
Für Kinder gibt es ab 1. Jänner 2016 mehr Familienbeihilfe. Angehoben werden auch die Geschwisterstaffel und die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder. Ab Jänner 2018 steigen die Beträge um weitere 1,9 Prozent.
Alter des Kindes | Betrag pro Monat alt | Betrag pro Monat neu |
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Ab Geburt | 109,70 Euro | 111,80 Euro |
Ab 3 Jahren | 117,30 Euro | 119,60 Euro |
Ab 10 Jahren | 136,20 Euro | 138,80 Euro |
Ab 19 Jahren | 158,90 Euro | 162 Euro |
Quelle: APA |
Änderungen gibt es auch, was die Zeiten beim Kind daheim betrifft: Künftig können auch Frauen, deren eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, Elternkarenz in Anspruch nehmen. Außerdem haben mit dem neuen Jahr auch Pflegeeltern, die keine Möglichkeit haben, das Kind zu adoptieren, Anspruch auf Karenz.
Strengere Regeln gelten nun für die Elternteilzeit, wo bisher egal war, in welchem Ausmaß die Arbeitszeit reduziert wurde: Künftig muss die Arbeit um mindestens 20 Prozent reduziert werden. Die Mindestarbeitszeit während der Elternteilzeit beträgt wiederum zwölf Stunden pro Woche.
Doppelter Kinderfreibetrag
Eltern werden durch die Steuerreform außerdem weiter entlastet: Der Kinderfreibetrag wird ab 2016 von 220 Euro jährlich auf 440 Euro jährlich verdoppelt - wenn er nur von einem Steuerpflichtigen geltend gemacht wird. Wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird, steigt er von bisher 132 Euro auf 300 Euro jährlich pro Person.
Um die psychische Belastung bei einer Fehlgeburt möglichst gering zu halten, haben Arbeitnehmerinnen in so einem Fall nun einen vierwöchigen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Außerdem erhalten auch freie Dienstnehmerinnen nach der Geburt eines Kindes einen Freistellungsanspruch sowie einen viermonatigen Motivkündigungsschutz.
Reform für Kinderbetreuungsgeld für 2016 angekündigt
Das Kindergartenjahr 2016/2017, das mit 1. September beginnt, bringt zusätzliche Pflichten für Eltern: Jene, deren vierjährige Kinder keinen Kindergarten besuchen und auch nicht für einen angemeldet sind, müssen ab dann zu einem Beratungsgespräch. Münden sollen diese Beratungsgespräche laut Regierungsplänen letztlich in einem verpflichtenden zweiten Kindergartenjahr.
Noch nicht fertig verhandelt, aber für 2016 angekündigt hat die Regierung eine Reform des Kinderbetreuungsgeldes.