Autofreie Wiener City: Bürgermeister Ludwig erteilt Plänen eine Absage

Mit Verweis auf Rechtsgutachten des Magistrats pfeift der Bürgermeister die Grüne-Koalitonspartnerin Hebein sowie den ÖVP-Bezirksvorsteher Figl zurück. Ludwig zeigt sich jedoch für Gespräche zum Thema Verkehrsberuhigung offen.

Autofreie Wiener City: Bürgermeister Ludwig erteilt Plänen eine Absage

Wien. Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) erteilt den Plänen für eine weitgehende Verbannung des motorisierten Individualverkehrs aus der Innenstadt - der sogenannten autofreien City - eine Absage. In einem vom Magistrat erstellten Rechtsgutachten seien zahlreiche Bedenken geäußert worden, teilte der Stadtchef am Mittwoch im Gespräch mit Journalisten mit.

Demnach ist die Verordnung etwa verfassungswidrig, weil sie sich auf die Straßenverkehrsordnung stützt, zugleich aber auf den Klimaschutz abzielt. Ludwig versicherte, dass er sehr wohl für verkehrsberuhigende Maßnahmen eintrete - die allerdings nicht nur den ersten Bezirk betreffen sollen. Dazu sollten nun weitere Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden, schlug er vor.

Ludwig sparte nicht mit Kritik an der vom Bezirksvorsteher der Innenstadt, Markus Figl (ÖVP), und Verkehrsstadträtin Birgit Hebei (Grüne) gewählten Vorgangsweise. Diese hatten die Pläne im Juni präsentiert. Der bisherige Kommunikationsweg sei jedoch ein "unüblicher" gewesen, befand der Bürgermeister heute. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind seiner Ansicht nach nicht ausreichend geprüft worden. Auch die Bezeichnung "autofrei" zog er in Zweifel.

"Ich glaube, es war allen bewusst, dass die sogenannte autofreie Innenstadt mehr eine PR-Überschrift war als eine wirkliche Tatsache", sagte Ludwig. Schwerwiegender sind nach Ansicht des Stadtchefs jedoch die rechtlichen Bedenken. So ist es laut den Juristen der Magistratsdirektion nicht möglich, die Straßenverkehrsordnung für Klimaschutzziele heranzuziehen. Die StVO diene ausschließlich der Aufrechterhaltung und Sicherheit bzw. Flüssigkeit des Verkehrs.

Auch das sogenannte Sachlichkeitsprinzip sei verletzt worden, hieß es. Um eine Regelung auf ein Gebiet zu beschränken, müsse nämlich eine Gefahrensituation vorliegen, die nur in dem Bereich bestehe. Die Situation in dem Bezirk unterscheidet sich laut Gutachten aber nicht von jener in den angrenzenden Stadtteilen. Auch ein "Kundmachungsproblem" wird geortet. Ein solches ergebe sich aus der großen Anzahl an Ausnahmen für das Einfahrtsverbot.

Ein datenschutzrechtlicher Vorbehalt wird zudem angesichts diverser Nachweise für eine Einfahrtserlaubnis, etwa von Auftragsbestätigungen, geortet. Die Verpflichtung zu deren Vorlage sei "weder angemessen noch erforderlich", wird befunden. Überhaupt stellen die "unüberschaubaren" Ausnahmen gemäß dem Gutachten eine Ungleichbehandlung dar. Ein Beispiel dafür: Arbeitnehmer dürfen mit dem eigenen Pkw zufahren, wenn es zeitlich nicht möglich ist, die Öffis zu benutzen. Mit einem geborgten Auto etwa der Eltern ist das nicht gestattet.

Auch sei es mit der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar, dass etwa bei der Abfahrt aus einer öffentlichen Garage der kürzeste Weg genommen werden müsse. Denn wenn sich jemand verfahre und damit nicht den schnellsten Weg wähle, wäre dies laut Entwurf strafbar. Auch würden Ausnahmen für Personen fehlen, die etwa über einen Stellplatz verfügen, wird beklagt.

Schlussendlich wird auch die Vollziehbarkeit angezweifelt. Die Richtigkeit und Echtheit von Dokumenten, die zum Einfahren berechtigen, kann laut dem Rechtsgutachten nicht in kurzer Zeit geprüft werden.

Ludwig betonte, dass er von Anfang an Bedenken gegen die Pläne hatte. Vor allem sei Verkehrsberuhigung kein Thema, das nur den ersten Bezirk betreffe. Nötig sei nun eine sachliche Lösung und ein ganzheitliches Konzept, das über die Innenstadt hinausreiche. Er sei für sinnvolle Maßnahmen, die jedoch im Einvernehmen mit allen Beteiligten und Betroffenen umgesetzt werden müssten.

Der Bürgermeister gab etwa zu bedenken, dass nicht nur rund 16.000 Menschen in der Stadt wohnen, sondern zum Beispiel viele Kinder auch von außerhalb in die Betreuungseinrichtungen gebracht würden. Auch gebe es viele Arztpraxen, zu denen körperlich beeinträchtigte Personen oft mit dem Auto kämen. Und auch die Arbeitsstätten führte Ludwig ins Treffen. Der bei weitem größte Teil der Erwerbstätigen pendelt demnach aus anderen Bezirken oder auch Bundesländern zur Arbeit in die Innenstadt.

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