Altersteilzeit: AK-Präsident Kalliauer kritisiert Verschärfungen

Mit dem neuen Budgetbegleitgesetz wird der Zugang zur Altersteilzeit massiv erschwert. Das Mindest-Antrittsalter wird um zwei Jahre erhöht, der Zeitraum für den Bezug halbiert. AK-Präsident Johann Kalliauer fürchtet einen Anstieg der Alters-Arbeitslosigkeit.

AK-Präsident Johann Kalliauer

AK-Präsident Johann Kalliauer

33.600 österreichische Unternehmen hatten ihren Mitarbeitern im vergangenen Jahr die Möglichkeit geboten, die vom Arbeitsmarktservice AMS geförderte Korridorpension (Altersteilzeit-Regelung) in Anspruch zu nehmen. Künftig wird es jedoch deutlich weniger Mitarbeiter geben, die in den Genuss der Bestimmungen kommen. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2018 hat die ÖVP/FPÖ-Bundesregierung die Zugangsbestimmungen zur Altersteilzeit massiv verschärft.

Die wichtigsten Änderungen, die ab Jänner 2020 gelten:

  • Das Mindest-Antrittsalter für Frauen wird von 53 auf 55 Jahre erhöht.
  • Das Mindest-Antrittsalter für Männer wird von 58 auf 60 Jahre hinaufgesetzt.
  • Die maximale Dauer für den Bezug der Korridorpension wird von vier auf zwei Jahre halbiert.
  • Für Arbeiter mit Anspruch auf Schwerarbeitspension mit 60 wird es keine Altersteilzeit-Regelung mehr geben.

„Anhand dieser Beispiele lässt sich bereits erahnen, was diese verschlechternde Änderung für die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet“, warnt AK-Präsident Johann Kalliauer.

De facto bedeutet das für Männer, dass der Wechsel in eine Altersteilzeit-Regelung künftig erst mit 63 Jahren möglich sein wird, wenn sie vermeiden wollen, dass sie beim folgenden Pensionsantritt Abschläge hinnehmen müssen. Dafür gilt das Regelpensionsalter von 65 Jahren. Frauen können im Jahr 2020 noch im Alter von 58 Jahren ohne Abschläge in die Korridorpension wechseln, mit der schrittweisen Angleichung des Frauen-Pensionsantrittsalters an das der Männer ab 2024 (siehe Tabelle) verschiebt sich dieser Zeitpunkt immer weiter nach hinten. Ab dem Jahr 2033 - also für alle ab dem 2. Juni 1968 geborene Versicherte - wird es der neuen Regelung zufolge auch für Frauen erst mit 63 Jahren möglich sein, ohne Abschläge in die Altersteilzeit zu wechseln.

Anhebung des Frauen-Pensions-Alters

Alterspension ab 1.1.2024

Anhebung des Pensions-Anfallsalters für weibliche Versicherte: Es wird ab 2024 in zehn Schritten an das Männer - 65. Lebensjahr (Lj.) - angeglichen.

Kalenderjahr Anfallsalter betroffene bis Geburtsdatum
2024 60. Lj. + 6 Monate 01.06.1964
2025 61. Lj. 01.12.1964
2026 61. Lj. + 6 Monate 01.06.1965
2027 62. Lj. 01.12.1965
2028 62. Lj. + 6 Monate 01.06.1966
2029 63. Lj. 01.12.1966
2030 63. Lj. + 6 Monate 01.06.1967
2031 64. Lj. 01.12.1967
2032 64. Lj. + 6 Monate 01.06.1968
2033 65. Lj. ab 02.06.1968
Quelle: pensionsversicherung.at

AK-Präsident Kalliauer befürchtet, dass künftig mehr Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ihre Jobs verlieren werden oder ihre Arbeitsstunden ohne finanziellen Ausgleich reduzieren müssen, weil ihnen die Möglichkeit für den gleitenden Übergang in die Pension über die Altersteilzeit genommen wird. Wenn sich das Wirtschaftswachstum wie erwartet ab 2019/2020 wider abschwächt könne das zu einem erneuten Anstieg der Altersarbeitslosigkeit führen.

„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen jetzt die ersten unsozialen Maßnahmen der Regierung zu spüren“, kritisiert Kalliauer, für den die Verschärfung der Zugangsbestimmungen unverständlich ist: „Dieses Modell ist eine gute Möglichkeit für ältere Menschen, mit einem geförderten Lohnausgleich durch das AMS bis zur Pension in Teilzeit weiterarbeiten zu können. Davon haben auch die Betriebe massiv profitiert.“

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