VwGH-Urteil: Poker-König Zanoni muss Glücksspielabgabe zahlen

Wien (APA) - Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat einen Einspruch von "Poker-König" Peter Zanoni gegen die Zahlung der Glücksspielabgabe abgewiesen, schreibt die "Presse". Damit werde die Zahlung der Abgabe fällig. "Allein für die vier Monate Jänner bis April 2011, die für die Revision herangezogen wurden, sind es zwölf Mio. Euro", sagte Zanoni zur "Presse". Aber "ich kann und will nicht zahlen".

Zanoni hat nach Angaben der Zeitung "die EU" angerufen und will bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen. Er schätzt, dass sich die geschuldete Glücksspielabgabe inzwischen auf eine halbe Milliarde Euro beläuft. Im Fall einer Exekution der Forderungen droht dem Unternehmen wohl das Aus. (VfGH-Erkenntnis Ro 2015/16/0024-7).

Zanoni hat schon früher den Kampf gegen die Zahlung der Kriegsopferabgabe in Vorarlberg verloren, deshalb ist seine Firma CBA Spielapparate- und Restaurationsbetriebs GmbH Anfang 2016 in Konkurs gegangen. Inzwischen seien an Kriegsopferabgabe und Vergnügungssteuer rund 60 Mio. Euro angelaufen, wie aus der Bilanz 2016 der CBA hervorgeht, schreibt die "Presse". Laut Firmenbuch habe die CBA ein negatives Eigenkapital von 313,172 Mio. Euro. Auch die Montesino Entertainment Group GmbH, über die die Pokersalons nun laufen, weise 2016 ein negatives Eigenkapital von 83,742 Mio. Euro aus. Auch da argumentiere die Firma mit der Glücksspielabgabe - alleine für 2016 seien es 55,231 Mio. Euro.

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