Shopping City Seiersberg: OLG Graz wies Klage gegen WK Steiermark ab

Graz (APA) - Das Oberlandesgericht Graz (OLG) hat in Sachen Shopping City Seiersberg die Klage gegen die Wirtschaftskammer Steiermark (WK Steiermark) wie auch gegen deren Direktor Karl-Heinz Dernoscheg in zweiter Instanz abgewiesen. Die Entscheidung sei bereits rechtskräftig, teilte die Kammer am Montag mit. Die Einkaufszentrum-Eigentümer erklärten, sich bewusst gegen eine Revision entschieden zu haben.

Im März des Vorjahres hat ein Rechtsgutachten, das die Wirtschaftskammer Steiermark rund um die Auseinandersetzung um die rechtliche Zulässigkeit einer Einzelstandortverordnung zur Shopping City Seiersberg in Auftrag gegeben hatte, für Aufregung gesorgt. Vonseiten der Shopping City wurde damals eine Klage gegen die WK Steiermark, deren Direktor und den Gutachter eingebracht.

Beklagt wurden Äußerungen der WK Steiermark, die den Eindruck erweckt hätten, dass die Einkaufszentren ohne Vorliegen des baurechtlichen Konsenses betrieben würden und sich selbst in eine "prekäre Rechtslage gebracht hätten". Weiters sei das Gutachten einem Medium zugespielt und zugleich der Shopping City vorenthalten worden. Im September des Vorjahres hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz sowohl die Klage gegen die Wirtschaftskammer Steiermark als auch gegen deren Direktor Dernoscheg in erster Instanz abgewiesen.

Aus Sicht der WK Steiermark sei nun die Entscheidung der zweiten Instanz, des OLG, "wenig überraschend". Schließlich sei auch die zweite Klage gegen den Gutachter - der in seiner Expertise eine kritische Haltung gegenüber einer Einzelstandortverordnung einnahm - seitens der klagenden Parteien vor rund einem Jahr "unter Anspruchsverzicht" zurückgezogen worden.

"Es freut mich, dass die Justiz unsere korrekte Vorgehensweise hier so deutlich bestätigt hat. Als Wirtschaftskammer ging es uns stets um die Rechtssicherheit, nicht zuletzt der Seiersberger Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Mitarbeiter. Es darf hier keine weitere rechtlich fragile Lösung geben", kommentierte Dernoscheg, die jüngste Entscheidung des OLG.

Seitens der Eigentümer der Shopping City Seiersberg, Martin Klein und Christian Guzy, hieß es am Montag auf APA-Nachfrage: "Wir haben uns, trotz guter Erfolgsaussichten, gegen eine Revision entschieden. Obwohl wir die Vorgehensweise der Wirtschaftskammer gegen uns als Mitgliedsbetrieb nach wie vor missbilligen, wurde damit unsererseits ein bewusster Schritt der Deeskalation gesetzt."

Die Shopping City Seiersberg ist das größte Einkaufszentrum der Steiermark, liegt südlich von Graz in der Gemeinde Seiersberg-Pirka an der Autobahn (A9) und hat rund 85.000 Quadratmeter Verkaufsfläche. Sie besteht eigentlich aus fünf Häusern, die durch Brücken - sie werden rechtlich als sogenannte Interessentenwege geführt - verbunden sind. Mittels der Interessentenwege können Kunden direkt unter Dach von Gebäude zu Gebäude gehen. Der Verfassungsgerichtshof hob diese Rechtskonstruktion auf, das Land reagierte daraufhin mit einem neuen Straßengesetz.

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