Rabatt bei Bundesgebühren bei elektronischem Antrag geplant
Wien - Wer Bundesgebühren etwa für die Geburtsurkunde online bezahlt, soll künftig 40 Prozent "Rabatt" bekommen. Das Büro von Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) bestätigte am Montag gegenüber der APA Berichte von "Presse" und "Heute". Die Vergünstigung bei elektronischen Anträgen soll ab 1. Jänner 2016 gelten, hieß es.
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde werden vom Bund 14,30 Euro Antragsgebühr eingehoben. Wird der Antrag künftig mit der Bürgerkarte über ein E-Government-Portal wie help.gv.at gestellt, sind es nur 8,60 Euro. Konkret gehe es dabei um die Kosten für die Eingabe der Daten, diese sinken bei elektronischer Antragstellung, betonte Steßls Sprecher.
Mit der Vergünstigung will die Staatssekretärin die gesenkten Verwaltungskosten weitergeben: "Wir schaffen so einen weiteren Anreiz, das E-Government-Angebot des Bundes verstärkt zu nutzen."
Das Vorhaben sei mit dem Finanzministerium vereinbart worden, der Entwurf für das neue Gebührengesetz soll demnächst in Begutachtung gehen.