Millionenbetrug mit Bauprojekten: Haftstrafe für Kärntner reduziert

Klagenfurt (APA) - Ein 39-jähriger Kärntner ist am Freitag erneut wegen eines Millionenbetruges mit nicht vorhandenen Bauprojekten vor dem Landesgericht Klagenfurt gestanden. Im vergangenen Juli war der Bauunternehmer zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den Spruch aber teilweise aufgehoben. Das neue Urteil, zweieinhalb Jahre Haft, ist nicht rechtskräftig.

Im Sommer war der 39-Jährige noch gemeinsam mit einem Ungarn und einem weiteren Kärntner auf der Anklagebank gesessen. Der Ungar fasste als Haupttäter fünf Jahre Haft aus, der zweite Kärntner wurde freigesprochen. Die Betrugshandlungen, die bereits Jahre zurückliegen, waren filmreif inszeniert: Der Haupttäter wandte sich an österreichische Unternehmer und behauptete, ein Millionenprojekt in der Slowakei umsetzen zu wollen. Es ging dabei um großzügig geförderte thermische Sanierungen von Plattenbauten, die aber nie existierten. Um die Opfer dennoch zu überzeugen, wurden Termine mit hohen slowakischen Beamten und vermeintliche Auftaktfeiern inszeniert und Urkunden gefälscht. Bei Geschäftsterminen, bei denen der Ungar als Dolmetscher fungierte, übersetzte er kurzerhand falsch, um den Anschein der Projekte aufrecht zu erhalten.

Damit die Projekte, von denen er den Unternehmern hohe Gewinne versprach, ins Laufen kämen, verlangte der Ungar dann hohe Summen: "Sitzungsgelder" oder "Verwaltungsgebühren" nannte er das. Das Geld übergaben die Bauunternehmer teilweise in bar - und ohne eine Quittung zu erhalten. Der Schaden wurde mit mehr als acht Millionen Euro beziffert.

Ein Schaden von mehr als vier Millionen wurde dem Kärntner zur Last gelegt. Er habe Unternehmern diesen Betrag herausgelockt, gab der Mann vor Gericht zu, betonte aber, dass lediglich 200.000 Euro davon in seinen Einflussbereich gekommen waren: "Zuvor bin ich selbst auf den Haupttäter hereingefallen und habe 260.000 Euro verloren." Im wahrsten Sinne des Wortes ein Verlustgeschäft, denn nach dem Urteil vom Sommer muss der Mann den Geschädigten 700.000 Euro zurückzahlen.

Dass das Urteil wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs gegen den Kärntner vom OGH aufgehoben worden war, hatte formale Gründe: Das Höchstgericht hatte die Verurteilung zwar bestätigt, sah aber "zu wenig Ausführungen zur Gewerbsmäßigkeit". Deshalb musste dieser Punkt von einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin neu verhandelt werden.

Der Schöffensenat habe nun keine Gewerbsmäßigkeit mehr feststellen können, sagte Sanin in ihrer Urteilsbegründung. Als mildernd kamen dem Mann die erhöhte Verfahrensdauer und das Geständnis zugute, auch sei er im Vergleich zum Haupttäter nur in einer untergeordneten Rolle tätig gewesen und auch selbst geschädigt worden. "Erschwerend war jedoch die 14-fache Überschreitung der Wertgrenze", merkte Sanin an. Dem von Verteidiger Hans Gradischnig geäußerten Wunsch nach einer teilbedingten Strafe kam der Senat nicht nach: "Eine teilbedingte Strafnachsicht hat bei einem Betrug in dieser Millionenhöhe nichts zu suchen", so Sanin.

Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwalt Florian Farmer gab keine Erklärung ab.

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