Milliardenvergleich mit BayernLB - Republik zahlt "Vorschuss"

Der Ministerrat steht kurz vor dem Beschluss eines Milliardenvergleichs zwischen der staatlichen Hypo-Bad-Bank Heta mit deren früherer Mutter BayernLB. Der Nationalrat muss am 15. Oktober befasst werden. Die 1,23 Mrd. Euro als Vergleichssumme fließen dann als eine Art Vorschuss vom Bund frühestens Ende Oktober/Anfang November.

Rechtliche Grundlage ist das FinStaG (Finanzmarktstabilitätsgesetz), über das die Liquidität zur Verfügung gestellt wird. Auch werde eine Voraussetzung geschaffen, dass das Land Kärnten bei einem angedachten etwaigen Anleihenrückkauf von dort unterstützt werden kann - also dafür Liquidität zur Verfügung gestellt wird.

Auch das "ABBAG-Gesetz" wird geändert. Die ABBAG (also die übergeordnete staatliche Hypo-Abbaubeteiligungsholding) wird in eine GmbH umgewandelt, soll künftig eine aktivere Rolle als Abbaugesellschaft ausüben und nicht mehr eine reine Beteiligungsholding sein.

Betont wurde im Vorfeld, dass die Zahlung weder das Maastricht-Defizit noch den Schuldenstand erhöhe - da nur Liquidität zur Verfügung gestellt werde. Die Heta-Kosten seien bereits (2014) eingepreist worden - und man gehe davon aus, die 1,23 Mrd. Euro aus der Heta-Abwicklung zurückzuerhalten.

Für die Vergleichszahlung werden alle rechtlichen Streitigkeiten zwischen München und Wien in der Hypo-Causa beigelegt. Nachdem die Abwicklungsbehörde FMA kommendes Jahr eine Gläubigerquote für alle Heta(Hypo)-Gläubiger festgelegt haben soll, beginnt die frühere Skandalbank mit der Bedienung aller Gläubiger inklusive der BayernLB. Der Freistaat Bayern wird die erhaltenen Gelder von der Heta dann im selben Ausmaß wie die an die BayernLB erfolgten Zahlungen wieder an die Republik Österreich zurückzahlen.

Schelling: Zahlung aus Rücklagen

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat betont, dass die Vergleichszahlung über 1,23 Mrd. Euro an den Freistaat Bayern für die Beilegung von Streitigkeiten rund um die frühere Hypo aus Rücklagen erfolge. Auch die neue Griss-Kommission habe den Plan goutiert, wie der Minister vor dem Ministerrat vor Journalisten sagte.

Mit Reaktionen anderer Gläubiger rechnet Schelling nicht, da sich ja die Republik mit dem Freistaat vergleiche.

Das FinStaG werde auch geändert, damit eine rechtliche Rahmenbedingung geschaffen werde, mit der Kärnten landesbehaftete Papiere zurückkaufen könne, so Schelling. Es gehe um den gesetzlichen Rahmen, denn zuständig sei weiterhin das südlichste Bundesland.

Schelling sprach von einem "Hold-out-Gesetz" für einen Rückkauf, wenn Kärnten dazu bereit sei, "dass das dann geht".

"Als Kaufmann" sieht Schelling eine Entscheidung Kärntens noch im vierten Quartal als zielführend an, da das Heta-Schuldenmoratorium im Mai ausläuft, aber entscheiden müsse das Kärnten selbst. "Wir schaffen die Voraussetzung, dass das (der Rückkauf durch Kärnten mit Liquidität des Bundes, Anm.) möglich ist", sagte Schelling. "Entscheiden muss Kärnten."

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