Justiz - Novelle senkt einige Gerichtsgebühren
Das Justizministerium senkt einige Gerichtsgebühren. Konkret soll das Einlegen von Rechtsmitteln in Unterhalts-, Exekutions- oder Insolvenzverfahren günstiger werden. Auch die Kosten für Firmenbuch-Abfragen werden niedriger, und außerdem dürfen dort künftig sogenannte diakritische Zeichen verwendet werden. Die entsprechende Gerichtsgebührennovelle soll am Mittwoch in Begutachtung gehen.
In Unterhalts und Pflegschaftssachen ist eine "streitwertunabhängige Fixgebühr" für Verfahren in zweiter und dritter Instanz geplant, heißt es in der Medieninformation des Justizministeriums. Ein Rekurs gegen eine Unterhaltsentscheidung werde so nie mehr als 27,40 Euro kosten. Für Minderjährige wird er weiterhin völlig gratis sein. Ebenfalls zu einem Fixtarif werden laut der Novelle bei bestimmten Insolvenzsachen die Verfahren in zweiter und dritter Instanz vergebührt (maximal 846 Euro). Bei Exekutionsverfahren wird statt des gesamten Anspruchs, der durchgesetzt werden soll, das meist niedrigere Rechtsmittelinteresse verwendet. Hintergrund der Neuregelung ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Vorjahr.
Firmenbuch-Abfragen werden gemäß einer EU-Richtlinie billiger, die Suche im Firmenbuch nach Firmen, Veränderungen oder Urkunden etwa wird kostenfrei. Und Gebietskörperschaften können künftig jegliche Firmenbuch-Abfrage gratis durchführen.
Auf den ersten Blick wenig spektakulär erscheint die Möglichkeit, dass im Firmenbuch diakritische Zeichen ermöglicht werden. Dabei handelt es sich kleine Striche oder Zeichen (Häkchen, Kreise etc.) an bzw. über Buchstaben - etwa der "Hatschek" in slawischen Sprachen oder das "A mit Ringerl" im Skandinavischen. Dass diese künftig im Firmenbuch verwendet werden dürfen, sei ein "deutlicher Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Volksgruppen in Österreich", heißt es im Justizministerium. Zudem trage man der Internationalisierung der Wirtschaft Rechnung. Wer seinen Firmenbuch-Eintrag nachträglich mit einem Hatschek versehen will, muss dafür übrigens keine Gebühr zahlen.
Weitere kleinere Änderungen bzw. Klarstellungen bringt die Gerichtsgebührennovelle bei Grundbucheintragungen und im Berufsrecht der Rechtsanwälte. Die Begutachtungsfrist läuft bis 11. November, der Beschluss im Nationalrat ist für Dezember geplant, und mit 2016 soll die Novelle in Kraft treten.