Internetsperren - Weiter warten auf Glücksspielgesetznovelle

Wien (APA) - Der im Februar vom Finanzministerium versandte, aber kurz darauf zurückgezogene Entwurf zur Novellierung des Glücksspielgesetzes (GSpG) ist noch immer nicht da. Der erste Entwurf sah unter anderem Internetsperren (IP-Blocking) vor, was die Anbieter von Online-Glücksspiel auf die Barrikaden trieb. "Die GSpG-Novelle befindet sich noch in Abstimmung", so das Finanzministerium am Freitag zur APA.

Ansonsten ändere sich an den bisherigen Statements nichts, teilte ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage mit. Anfang März hatte es aus dem Finanzressort geheißen, der neue Entwurf solle "keine substanziellen inhaltlichen Veränderungen bringen". Damals war die Neuversendung des Entwurfs für die Woche bis 11. März angekündigt worden.

Die Zurückziehung war mit einem "technischen Versehen" begründet worden. Hintergrund waren dem Vernehmen nach Reibereien zwischen den Regierungsparteien, eine Partei soll sich übergangen gefühlt haben.

Mit der Novelle will sich der Staat Zugriff auf die geschätzten 2.000, laut BMF illegalen, von Österreich aus zugänglichen Glücksspielportale im Internet verschaffen. Der Telekomregulator TKK (Telekom-Control-Kommission) soll Portale rasch blockieren können. Das Finanzministerium will damit auch das Monopol des teilstaatlichen Casinos-Austria-Konzerns absichern. Die betroffenen Anbieter - darunter große Seiten wie bet-at-home - befürchten chinesische Verhältnisse und haben bereits Ende Februar angekündigt, sich mit allen Mitteln zur Wehr zu setzen. Auch wollten sie mit den involvierten Politikern reden, also für eine Liberalisierung des Online-Zockmarkts lobbyieren.

Derzeit ist der Online-Glücksspielbereich nicht reguliert. Nach Ansicht des Finanzministeriums ist Online-Glücksspiel nur auf der Lotterien-Seite win2day (gehört zum Casinos-Austria-Konzern) erlaubt. De facto beherrschen aber nicht-lizenzierte Anbieter 60 Prozent des Markts, wie Kreutzer, Fischer & Partner kürzlich erhob. Die Anbieter des "grauen Markts" vertreten die Rechtsmeinung, sie dürften mit ihren Lizenzen aus anderen EU-Ländern (etwa Malta) in der ganzen EU, also auch in Österreich, anbieten.

Die GSpG-Novelle sah neben IP-Blocking auch vor, dass Spieler ihre Online-Verluste rückwirkend zurückfordern können - innerhalb einer Verjährungsfrist von 30 Jahren. Sämtliche Verträge zwischen Online-Glücksspielanbietern und deren Kunden sollen nämlich nichtig werden.

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