Griechenland hebt Leerverkaufsverbot nur teilweise auf
Athen - In Griechenland bleibt der Börsenhandel eingeschränkt. Die Wertpapieraufsicht hob das Verbot bestimmter spekulativer Geschäfte am Dienstag nur teilweise auf. Nach Angaben der Behörde dürfen Anleger ab sofort zwar wieder sogenannte Leerverkäufe auf Aktienderivate - wie Futures und Optionen auf Dividendenpapiere und Indizes - tätigen.
Leerverkäufe mit den betreffenden Aktien selbst sind aber weiter untersagt. Diese Regelung wurde um einem Monat auf Ende September verlängert. Noch am Montag hatte ein Behördenvertreter gesagt, dass das Verbot komplett aufgehoben werden solle.
Dazu hat sich die Aufsicht dann doch nicht entschlossen. Sie begründete ihre Vorsicht mit der Einschätzung, dass sich die Marktbedingungen noch nicht vollständig normalisiert hätten und es immer noch deutliche Kursschwankungen gebe. Die Entscheidung sei von der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA gebilligt worden.
Mit Leerverkäufen wird auf fallende Kurse gewettet. Bei diesen Geschäften leihen sich Anleger Wertpapiere, um diese dann zu verkaufen. Dabei hoffen sie, dass sie die Titel bis zum Ende der Ausleihfrist billiger zurückkaufen und die Differenz als Gewinn einstreichen können.
Das Leerverkaufsverbot galt ab dem 29. Juni und trat gemeinsam mit anderen Kapitalverkehrskontrollen in Kraft. So blieben Banken und die Athener Börse vorübergehend geschlossen. Damit sollten ein weiterer massenhafter Geld-Abfluss und dadurch drohende Bankenpleiten verhindert werden.