Grasser-Prozess - Am Mittwoch und Donnerstag geht Verhandlung weiter

Wien (APA) - Der Grasser-Prozess rund um Korruptionsverdacht gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) soll am Mittwoch fortgesetzt werden. Vergangene Woche war ein Verhandlungstag wegen der Erkrankung des beisitzenden Richters ausgefallen. Nun stehen am Mittwoch der zehnte und am Donnerstag der elfte Verhandlungstag am Programm des Mega-Verfahrens am Wiener Straflandesgericht.

"Wir gehen davon aus, dass die Verhandlung am Mittwoch stattfinden kann", sagte ein Sprecher des Landesgerichts Montagnachmittag zur APA.

Zuletzt war der viertangeklagte Ex-Lobbyist Peter Hochegger von Grassers Anwälten befragt worden, nun ist der Anwalt des zweitangeklagten Walter Meischberger im Fragemarathon an der Reihe. Hochegger hat bisher als einziger der 15 Angeklagten - davon ist Ex-RLB Oberösterreich-Chef Ludwig Scharinger allerdings verhandlungsunfähig - ein Teilgeständnis abgelegt und belastet Grasser und Meischberger schwer. Grasser soll vom Honorar für Informationen zur Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) Millionen eingestreift haben. Grasser und Meischberger weisen die Vorwürfe wegen Bestechung und Amtsmissbrauch des Ministers zurück.

In dem Verfahren lag in den vergangenen Tagen der mediale Fokus allerdings bei Randthemen und nicht beim eigentlichen inhaltlichen Prozessgeschehen. Einerseits geriet Grassers Verteidiger Manfred Ainedter ins Visier: Nachdem er in einer Prozesspause mit den Schöffen (Laienrichter) über deren Privat- und Berufsleben gesprochen hatte, prüft nun die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt mögliche Schritte gegen den Anwalt. Laut "Kurier" ist bei der Rechtsanwaltskammer Wien eine Disziplinaranzeige gegen Ainedter eingegangen. Laut "profil" klagt der frühere Kabinettschef im Infrastrukturministerium, Willibald Berner, Ainedter wegen kreditschädigender Behauptungen, da Ainedter ihn in einem Interview der Lüge bezichtigt habe.

Aber auch die Richterin im Prozess, Marion Hohenecker, gerät wieder ins Rampenlicht. Der frühere FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer, der jahrelang mit Grasser in der schwarz-blauen Regierung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) saß, hat einen Schriftsatz an die Generalprokuratur eingereicht. Darin regt er als Bürger an, dass die Generalprokuratur eine "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" ergreifen möge, um beim Obersten Gerichtshof (OGH) prüfen zu lassen, ob bei der Richterin Befangenheit vorliege. Böhmdorfer bezieht sich in seinem Vorbringen einmal mehr auf die Grasser-kritischen Tweets von Hoheneckers Ehemann. Entsprechende Befangenheitsanträge waren einerseits bereits vor Prozessbeginn vom Präsidenten des Straflandesgerichts sowie - während der Verhandlung - von Hohenecker selber abgelehnt worden.

"Böhmdorfer tritt nicht als Verfahrensbeteiligter auf, er vertritt niemanden im Prozess", erläutert der Sprecher der Generalprokuratur, Generalanwalt Martin Ulrich. Auf Nachfrage deutet er an, dass dies wohl eher selten vorkommt. "Naturgemäß werden behauptete Verletzungen von Verfahrensbeteiligten releviert, aber die Strafprozessordnung sieht vor, dass jeder so etwas anregen kann." Nun prüfe die Generalprokuratur.

Dieter Böhmdorfer (FPÖ) war vom 29. Februar 2000 bis zum 25. Juni 2004 Justizminister. Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) saß vom 4. Februar 2000 bis zum 11. Jänner 2007 als Finanzminister in der Bundesregierung. Gegenüber dem "profil" sagte Böhmdorfer, sein Schreiben bedeute "keine Parteinahme" im Prozess, er wolle eine "rechtswissenschaftliche Frage" klären lassen.

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