Glücksspielgesetz - Zurückgezogener Entwurf kommt diese Woche
Wien (APA) - Das Finanzministerium will seinen bereits veröffentlichten, jedoch kurz darauf zurückgezogenen Gesetzesentwurf für ein schärferes Vorgehen gegen illegales Online-Glücksspiel diese Woche - am Donnerstag oder Freitag - erneut in Begutachtung schicken. Das sagte ein Sprecher der Ministeriums am Mittwoch zur APA.
Der Entwurf hat bereits für große Empörung bei den betroffenen Online-Glücksspielanbietern gesorgt, sah er doch Internetsperren von illegalen Spielseiten und das Recht, verlorene Einsätze 30 Jahre lang zurückzufordern, vor.
Die Zurückziehung hatte das Finanzministerium vergangene Woche damit begründet, dass der Entwurf aufgrund eines "technischen Versehens" zu früh verschickt worden sei. Der neue Entwurf soll "keine substanziellen inhaltlichen Veränderungen bringen", bekräftigte der Ministeriumssprecher am Mittwoch.
Laut Informationen von mit der Materie Betrauten ging es lediglich um "Befindlichkeiten" bei einer der beiden Regierungsparteien. Jemand habe sich übergangen gefühlt, weil er den fertigen Entwurf nicht noch einmal zu Gesicht bekommen habe.
Mit der Novelle des Glücksspielgesetzes (GSpG) soll der Staat eine Handhabe gegen die rund 2.000 illegalen, von Österreich aus zugänglichen Glücksspielseiten im Internet bekommen. Der Telekomregulator TKK (Telekom-Control-Kommission) soll Portale rasch sperren können. Während betroffene Anbieter wegen des geplanten IP-Blockings auf den Barrikaden sind und chinesische Verhältnisse befürchten, verweisen Verfechter des österreichischen Glücksspielmonopols darauf, dass es bereits in 15 EU-Ländern sowie in der Schweiz Internetsperren im Glücksspielbereich gebe. Diese seien ein taugliches Mittel, um das Monopol zu schützen.
Rot sehen die betroffenen Anbieter wie zum Beispiel bet-at-home oder bwin, die in Österreich übrigens einiges an Steuern zahlen, bei der vorgesehenen Möglichkeit, verlorene Spieleinsätze zurückzuklagen. Nach Plan des BMF sollen nämlich sämtliche Verträge zwischen Online-Glücksspielanbietern und deren Kunden nichtig werden. Die Anbieter fürchten eine Klagswelle, Rechtsexperten meinen sogar, es könnten umgekehrt auch Glücksspielfirmen ausgezahlte Gewinne von Kunden via Gericht zurückverlangen.
Die Möglichkeit, verlorene Glücksspieleinsätze von Anbietern zurückzuklagen, die in Österreich nach dem GSpG keine Glücksspiele anbieten dürfen, gebe es aber schon jetzt, sagen Befürworter der Gesetzesverschärfung. Ende Juli 2017 hat das der Oberste Gerichtshof (OGH) eine solche Entscheidung zugunsten eines Spielers getroffen. Kürzlich verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Wien einen bekannten Anbieter mit einer Lizenz aus Malta rechtskräftig, einem Kunden 70.000 zurückzuzahlen.
Laut Glücksspielgesetz darf in Österreich nur der teilstaatliche Casinos-Austria-Konzern auf seinem Portal win2day Online-Glücksspiel anbieten. Dazu berechtigt ihn die vom Finanzministerium vergebene Lottolizenz. Alternative Anbieter, die sich in Österreich auch als große Sportsponsoren hervortun, meinen, das Glücksspielmonopol sei EU-rechtswidrig. Mit einer Lizenz aus Malta oder einem anderen EU-Land dürften sie in der ganzen Union, also auch in Österreich, anbieten.
Die Frage, ob das Glücksspielmonopol EU-rechtskonform ist, hat jahrelang die heimischen Gerichte und sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt. Die österreichischen Höchstgerichte sehen das Monopol mittlerweile als EU-rechtskonform an. Einzelne Gerichte wie das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich scheren aber immer wieder aus, sie halten das GSpG nach wie vor für unionsrechtswidrig.
Die EU-Kommission hat Ende 2017 alle Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten im Glücksspielbereich eingestellt. Die Regelungen des Glücksspielsektors bleiben somit den einzelnen Ländern überlassen. Ein Monopol darf aber nicht ausschließlich der Steueroptimierung dienen, sondern muss auch den Spielerschutz und die Kriminalitätsprävention im Blick haben. In Österreich haben Monopolgegner in der Vergangenheit kritisiert, dass der Monopolinhaber viel Werbung mache, was dem Spielerschutz zuwiderlaufe.
Online-Glücksspielanbieter lobbyieren hierzulande seit Jahren für eine Öffnung des Marktes, sie hätten gerne Lizenzen wie etwa in Großbritannien.