Freie Dienstverträge seit über einem Jahrzehnt rückgängig

Wien (APA) - Die Zahl der Freien Dienstverträge ist in Österreich seit über einem Jahrzehnt kontinuierlich rückgängig. Seit einem Höchststand im Jahr 2006 hat diese Form der atypischen Arbeit deutlich abgenommen. Gab es 2006 noch 27.406 Freie Dienstverträge und 43.708 Geringfügige Freie, sind diese Zahlen im Jahr 2017 auf 14.941 Freie Dienstverträge und 27.378 Geringfügige Freie Dienstverträge gesunken.

Die Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger zeigen auch das Geschlechterverhältnis. Demnach gibt es bei den "normalen" Freien Dienstverträgen eine leichte Mehrheit von Frauen: Im Jahr 2017 standen 7.818 Freien Dienstnehmerinnen 7.123 männliche Freie Dienstnehmer gegenüber. Bei den Geringfügigen Freien zeigt sich hingegen eine deutliche weibliche Mehrheit: 15.858 Frauen stehen nur 11.520 Männern in dieser Arbeitsform gegenüber. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt derzeit bei einem Monatseinkommen bis 438,05 Euro.

Für die Sozialpolitik-Expertin der Arbeiterkammer (AK), Silvia Hruska-Frank, hängt der Rückgang klar mit der Verteuerung der Freien Dienstverträge zusammen. Diese wurden 1997 in die gesetzliche Sozialversicherung (Pensions- und Krankenversicherung) aufgenommen. 2008 wurde ihre sozialversicherungsrechtliche Stellung vollständig an die der Arbeitnehmer angeglichen. Für die Arbeitgeber wurden daher die Freien deutlich teurer.

Viele Unterschiede zum "normalen" Arbeitsverhältnis bestehen allerdings weiter, etwa weil ein Freier Dienstnehmer kein 13. und 14. Gehalt bekommt. Dieses werde dafür oft in die Höhe der Honorare "eingepreist", das heißt dass die Honorare höher ausfallen als ein Stundenlohn eines "normal" Beschäftigten. Die Kündigungsfrist für Freie Dienstnehmer sei deutlich kürzer und liege gemäß ABGB bei zwei Wochen, außer es werde etwas anderes vertraglich vereinbart. In der Praxis hätten Freie Dienstnehmer oft befristete Verträge, etwa weil es sich um Projektarbeit handle. Häufige Anwendungsgebiete seien Dienstleistungen im Bürobereich und Arbeit im Kultursektor, etwa bei Theater, Film oder Ausstellungen.

Viele Freie Dienstnehmer seien mit ihrer Situation ganz zufrieden, "solange es gut läuft", erläutert die AK-Expertin. Trete jedoch ein Problem auf, etwa eine Krankheit, oder werde nach längerer Tätigkeit das Dienstverhältnis vom Dienstgeber kurzfristig beendet, kämen viele zur AK um sich beraten zu lassen. Rückwirkend werde dann geprüft, ob es sich vielleicht doch um einen normalen Arbeitsvertrag gehandelt habe.

Die noch immer recht hohe Anzahl von Geringfügigen Freien Dienstverträgen sei sozialpolitisch an sich kein Problem, meint die AK-Expertin. Das seien oft "Studentenjobs" oder andere Tätigkeiten in geringfügigem Ausmaß. Ein Problem könnte dann entstehen, wenn etwa jemand nur einen Geringfügigen Freien Dienstvertrag bekäme, aber in Wahrheit eine Vollzeitbeschäftigung bestehe und der Rest des Gehalts "schwarz" ausbezahlt würde.

Die AK fordert ergänzend zur sozialrechtlichen Absicherung u. a. die Erweiterung der Kollektivvertragsverhandlungskompetenz der Gewerkschaften für Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, Anspruch auf bezahlten Urlaub und eine Angleichung der Kündigungsfristen an die Regelungen für Arbeitsverträge.

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