Europäische Normen für E-Zigaretten und E-Liquide beantragt

Wien- Das französisches Normungsinstitut AFNOR hat beim Europäischem Komitee für Normungen CEN die Gründung eines Technischen Komitees zum Thema E-Zigaretten und E-Liquide beantragt. Ziel des Gremiums ist die Entwicklung europäischer Sicherheitsstandards für derartige Produkte. Der tatsächliche Nutzen der "Verdampfer" ist bisher nicht belegt, mögliche Risiken für Konsumenten noch unzureichend erforscht.

Eine europaweite Umfrage läuft bis 20. Jänner. Ende Jänner soll dann klar sein, ob die Europäischen Normen (EN) entwickelt werden, informierte das österreichische Normungsinstitut Austrian Standards. In Österreich beispielsweise soll der Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas ab 1. April 2015 nur noch in Trafiken erlaubt sein. Ein Gesetzesentwurf für die Aufnahme der Produkte in das Tabakmonopolgesetz liegt dem Nationalrat vor.

Die Wirkungsweise der E-Zigaretten ist vergleichsweise einfach: In Röhrchen, die echten Zigaretten nachempfunden sind, wird eine Liquid genannte Flüssigkeit mithilfe elektrischer Energie aus einem Akku verdampft. Das dabei entstehende Aerosol wird vom Konsumenten wie klassischer Zigarettenrauch inhaliert. Während der fehlende Rauch ein unbestreitbarer Vorteil ist, sind Wirkung und Nebenwirkungen nicht eindeutig geklärt. Wiewohl als Methode zur Raucherentwöhnung gepriesen, ist die E-Zigarette laut einem Report des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg medizinisch nicht unbedenklich.

Erste Ansätze zur Regulierung von E-Zigaretten und E-Liquiden enthält die im Mai 2014 in Kraft getretene EU-Richtlinie 2014/40/EU zu Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen. Für den Wiener Arzt und Universitätsdozenten Ernest Groman von der Medizinischen Universität Wien, der auch das Nikotin Institut leitet, ist aber darüber hinaus zu klären, "ob E-Zigaretten als Arzneimittel, Medizinprodukt, Verbraucherprodukt oder Tabakprodukt einzustufen sind. Die EU-Richtlinie bleibt hier schwammig." Darüber hinaus sei es notwendig, dass für den Endkonsumenten nachvollziehbar ist, was in den Liquiden enthalten ist, so der Experte. "Und da muss natürlich auch regelmäßig überprüft werden, ob etwa die Zusammensetzung der Liquide - die Anteile von Nikotin, Propylenglykol, Glycerin und diversen Aromen - den Herstellerangaben entspricht."

Das künftige CEN-TC "Electronic Cigarettes and E-Liquids" soll dazu allgemeingültige Standards für die Herstellung von E-Zigaretten sowie der Liquide erarbeiten und damit sichere und vertrauenswürdige Produkte für geschätzt zehn Millionen Konsumenten in Europa gewährleisten. Der Gründungsantrag für das Komitee liegt derzeit zur Stellungnahme auf. Als österreichisches Spiegelgremium wäre das bereits bestehende Komitee 205 "Lebens- und Futtermitteluntersuchungsverfahren" bei Austrian Standards vorgesehen, informierte das Institut in einer Aussendung.

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