EuGH: Schiedsgerichte bei innereuropäischem Handelsstreit unzulässig
Luxemburg (APA/AFP) - Vereinbarungen zu Schiedsgerichten bei Handelsstreitigkeiten zwischen Staaten innerhalb der Europäischen Union verstoßen gegen Unionsrecht, wenn diese Streitigkeiten nicht von ordentlichen Gerichten überprüft werden können. Dies entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit um einen Schiedsgerichtsfall zwischen der Slowakei und einem niederländischen Versicherungskonzern.
Weil dem Urteil zufolge im EU-Binnenmarkt Unionsrecht gilt, können letztlich nur ordentliche Gerichte über solche Streitigkeiten befinden. (Az. C-284/16)
Das Urteil betrifft dem Gerichtshof zufolge ähnliche Klauseln in 196 zwischen EU-Staaten getroffenen bilateralen Investitionsschutzabkommen. Verträge wie das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada sind davon aber nicht betroffen.
Laut Urteil können die in Abkommen zwischen EU-Staaten jeweils vereinbarten Schiedsgerichte nicht auf Grundlage der EU-Verträge als Gericht "eines Mitgliedsstaates" eingestuft werden. Es sei deshalb nicht gesichert, dass "ein solches Gericht in der Lage ist, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten". Urteile von Schiedsgerichten zu innereuropäischen Streitfällen seien deshalb unvereinbar mit EU-Recht.
Die Linke im Bundestag begrüßte das Urteil. Es sei möglicherweise auch von Bedeutung für die Klage des schwedischen Konzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik auf Schadenersatz über 4 Mrd. Euro wegen des vorzeitigen Ausstiegs aus der Kernenergie. Die Organisation Mehr Demokratie forderte alle EU-Mitgliedstaaten auf, nun "ihre Investitionsschutzabkommen mit anderen Mitgliedsländern zu kündigen".
LobbyControl bewertete das Urteil als "Anfang vom Ende einseitiger Konzernklagerechte in Europa". Mit den Schiedsgerichten könnten Konzerne Staaten auf entgangene Gewinne verklagen. Die Gerichte tagten im Geheimen. Berufungen seien ausgeschlossen. "Das ist schlicht inakzeptabel."