EU-Einigung zu Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen

Brüssel (APA) - Die Verhandler des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich am Dienstag auf einen Verordnungsvorschlag zum FDI-Screening (Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen) geeinigt. So soll ein Mechanismus etabliert werden, um sicherzustellen, dass ausländische Direktinvestitionen kein Risiko für kritische Infrastruktur, Schlüsseltechnologien und sensible Informationen sind.

"Nicht jeder Investor ist ein freundlicher Investor und nicht immer ist Partnerschaft auf Augenhöhe die Hauptmotivation für einen Markteintritt. Oftmals geht es schlicht um Technologie- und Know-how-Transfer, und das wollen wir unterbinden", zeigte sich die amtierende EU-Ratsvorsitzende und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) zufrieden. Europa und die EU-Staaten müssten selbst entscheiden, wer die Schlüsseltechnologie im Land besitze, so Schramböck.

Nun muss das Abkommen noch formell vom EU-Ministerrat und dem Ausschuss für Internationalen Handel sowie dem Plenum des EU-Parlaments bestätigt werden, ehe es in Kraft treten kann. EU-Staaten, die bereits einen Überprüfungsmechanismus haben, sollen Zeit bekommen, ihre Gesetzgebung an die neuen Regeln anzupassen.

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