Drogerie Rossmann will 30-Mio.-Euro-Geldstrafe nicht akzeptieren
Burgwedel (APA/dpa) - Die deutsche Drogeriemarktkette Rossmann will die vom Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte Geldstrafe von 30 Mio. Euro wegen verbotener Preisabsprachen bei Kaffee nicht akzeptieren. Das Unternehmen teilte am Montag mit, es habe fristgemäß Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung beim deutschen Bundesgerichtshof eingelegt. Rossmann könne den Vorwurf illegaler Preisabsprachen nicht nachvollziehen.
Das deutsche Bundeskartellamt hatte wegen verbotener Preisabsprachen ursprünglich eine Geldstrafe von 5,5 Mio. Euro gegen das Unternehmen verhängt. Dagegen hatte Rossmann Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Das Gericht gab dem Bundeskartellamt in seiner Entscheidung Ende Februar jedoch nicht nur recht, es erhöhte den Bußgeldbescheid drastisch auf 30 Mio. Euro.
Die Drogeriemarktkette wies die Vorwürfe am Montage erneut entschieden zurück. Nach internen Erkenntnissen habe sich Rossmann niemals von Lieferanten die Endverkaufspreise vorschreiben lassen, auch nicht vom Kaffeeröster Melitta, wie vom Bundeskartellamt behauptet.
Gleichzeitig erhob Rossmann grundsätzliche Bedenken gegen die Düsseldorfer Entscheidung. Durch die Versechsfachung des ursprünglich vom Bundeskartellamt festgesetzten Bußgelds auf 30 Mio. Euro werde Geschäftsführern von Unternehmen in derartigen Kartellverfahren letztlich der Rechtsweg abgeschnitten. Denn derartige Risiken ließen sich gegenüber den Gesellschaftern oder Aktionären eines Unternehmens nicht rechtfertigen, teilte Rossmann mit. Die gerichtliche Überprüfung von Behördenentscheidungen stelle aber eine Grundvoraussetzung des Rechtsstaats dar, die nicht durch die abschreckende Erhöhung von Bußgeldern gleichsam außer Kraft gesetzt werden dürfe.