Deutscher Arbeitsminister will Hartz-IV-Sonderbedarfe überprüfen

Düsseldorf (APA/AFP) - Der deutsche Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seine Vorstellungen zur möglichen Erhöhung einzelner Hartz-IV-Leistungen präzisiert. "Die Regelsätze müssen das Existenzminimum abdecken und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe ermöglichen", sagte Heil der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" von Freitag.

Es bleibe für die nächste Anpassung bei dem im Gesetz vorgesehenen Mechanismus. Er rechne damit, dass es zum 1. Jänner 2019 zu Erhöhungen kommen werde, fügte Heil hinzu.

"Genauer angucken will ich mir die Frage von besonderen Bedarfen, wenn etwa eine kaputte Waschmaschine ersetzt werden muss", erläuterte der Minister. Zudem solle das Schulstarterpaket für bedürftige Kinder verbessert werden. Auch bei der von ihm geplanten Überprüfung der Hartz-IV-Sanktionen gehe es um einzelne Bestimmungen. Es werde auch in Zukunft Sanktionen für Langzeitarbeitslose geben können, die sich nicht an die Regeln halten.

"Nicht in Ordnung finde ich, dass bei den Sanktionsmöglichkeiten für junge Erwachsene und Ältere unterschiedliche Regeln gelten. Da sollten wir zu einer Vereinheitlichung kommen", sagte Heil. Für fragwürdig halte er es außerdem, dass derzeit auch Kosten der Unterkunft sanktioniert werden könnten. "Das sollte in Zukunft nicht mehr möglich sein", sagte der SPD-Politiker.

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