Brexit - Erster Entwurf des Austrittsvertrags kommt Ende Februar
Brüssel (APA) - Ein erster Entwurf des EU-Austrittsvertrags mit Großbritannien soll am 28. Februar vorliegen, wie es am Mittwoch in Ratskreisen in Brüssel hieß. Einen Tag vorher, am kommenden Dienstag, soll der Brexit-Chefunterhändler der EU, Michel Barnier, die Außen- und Europaminister über den Stand der Verhandlungen informieren. Außerdem beraten die Minister erstmals über das Grundrechteverfahren gegen Polen.
In Hinblick auf den Austrittsvertrag sind noch nicht alle Fragen geregelt. Strittig ist unter anderem das Stichdatum, bis zu dem Großbritannien EU-Bürgern die gleichen Rechte wie bisher einräumen will. Während Großbritannien die rechtliche Gleichstellung von EU-Bürgern mit dem geplanten Brexit am 29. März 2019 beenden will, fordert die EU, dass diese bis zum Ablauf der Übergangsperiode Ende 2020 gelten.
Vor allem Kroatien, für dessen Bürger wegen der beim EU-Beitritt vereinbarten Übergangsfristen noch keine Freizügigkeit in Großbritannien gilt, pocht auf eine längere Dauer. In Wirklichkeit würden aber die Einwanderungszahlen von EU-Bürgern nach Großbritannien zurückgehen, hieß es in Ratskreisen. Während die von Großbritannien zu tragenden Kosten als lösbar gelten, soll die Frage der Grenzregelung mit Irland in dem Vertrag durch ein später eigens hinzugefügtes Protokoll fixiert werden.
Für Dienstag werden noch keine großen Fortschritte erwartet. Beim EU-Gipfel am 22./23. März wollen die EU-Staats- und Regierungschefs Leitlinien über das künftige Verhältnis mit Großbritannien beschließen, für die Zeit nach Ablauf der Übergangsperiode soll ein Handelsabkommen ausverhandelt werden. Endgültig fertig soll der Austrittsvertrag im Oktober sein, er muss dann noch bis zum Brexit ratifiziert werden.
Während der Übergangsperiode muss Großbritannien EU-Recht anwenden, ohne stimmberechtigt oder in den EU-Institutionen vertreten zu sein. Die Briten wollen eine Art Einspruchsrecht, etwa bei den für London wichtigen Finanzfragen. Der für EU-Fragen zuständige Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) nimmt an dem EU-Ministerrat am Dienstag teil.
Vor den Brexit-Beratungen besprechen die EU-Europaminister erstmals das laufende Grundrechtsverfahren gegen Polen als offiziellen Tagesordnungspunkt, bisher gab es dazu nur Beratungen unter "Sonstiges". Die EU-Kommission hat im Dezember wegen der Justizreformen in Warschau ein solches Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags eröffnet. Um in einem ersten Schritt festzustellen, dass in Polen eine schwerwiegende Gefahr durch Verletzung der Rechtstaatlichkeit und der Grundwerte vorliegt, müssten mindestens 22 von 27 EU-Staaten dafür stimmen. Eine Abstimmung ist am Dienstag aber noch nicht vorgesehen, vielmehr soll EU-Kommissionsvize Frans Timmermans die Position der EU-Kommission erläutern.
Außerdem beraten die Außen- und Europaminister in Hinblick auf den Westbalkan-Gipfel im Mai in Sofia über ein mögliches Zieldatum für den EU-Beitritt der Balkanländer. Die EU-Kommission hatte vor allem Serbien und Montenegro 2025 in Aussicht gestellt, wenn diese Länder ihre Reformen wie vereinbart durchführen. Österreich und Länder in der Region unterstützen ein Zieldatum, hieß es in Ratskreisen, während Deutschland als skeptisch gilt.
Bereits am Montag treffen sich die Außenminister, darunter die österreichische Ressortchefin Karin Kneissl (FPÖ), in Brüssel. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Lage in Nahost, Venezuela und Moldau.