Birnbacher-Honorar und kein Ende: Jetzt klagt Martinz Haider-Erbinnen

Klagenfurt (APA) - Das Sechs-Millionen-Euro-Honorar an den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher im Zusammenhang mit dem Verkauf der Hypo Alpe-Adria-Bank an die BayernLB im Jahr 2007 beschäftigt weiterhin die Gerichte. Jetzt klagt der ehemalige Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz die Erbinnen Jörg Haiders auf 450.000 Euro. Das Land will von den Erbinnen ebenfalls 600.000 Euro Schadenersatz, dieser Prozess läuft.

Die Klage gegen Claudia Haider, Ulrike Haider-Quercia und Cornelia Mathis-Haider ist laut einer Aussendung des Anwalts von Martinz, Alexander Todor-Kostic, am Montag am Landesgericht Klagenfurt eingebracht worden. Der Anspruch wird mit einer Schad- und Klagloserklärung des ehemaligen Landeshauptmannes Jörg Haider Martinz gegenüber bezüglich eines allenfalls überhöhten Honorars für Birnbacher begründet. Die Erklärung stammt laut Todor-Kostic aus dem Frühjahr 2008.

Birnbacher habe als primär Verpflichteter trotz seiner damaligen Ankündigungen in seinem Strafprozess, das zu Unrecht kassierte Honorar zur Gänze zurückzahlen zu wollen, dies nicht umgesetzt. Teilbeträge seines Honorars seien von Birnbacher sogar an Familienmitglieder verschoben worden, so ein Argument Todor-Kostics. Man habe daher Ende 2017 diesbezüglich Strafanzeige erstattet, und zwar "mit dem Ziel, die verschleierte Verwendung des Honorars in einem Strafverfahren vollständig aufzuklären". Birnbacher habe seinerzeit mit seinen Erklärungen sowohl Gerichte, Medien sowie die damalige Kärntner Landesholding "offensichtlich über seine Rückzahlungsbereitschaft bzw. -fähigkeit getäuscht", so der Rechtsanwalt, um bei seiner Bestrafung "in den Genuss eines wesentlichen Milderungsgrundes zu gelangen".

Aufgrund der Weigerung Birnbachers, den verursachten Schaden wieder gut zu machen, sehe man sich nun veranlasst, auf Basis einer "Erfüllungsübernahme gem. § 1404 ABGB" Klage einzureichen. Dieser Paragraf begründe die volle Haftung der beklagten Parteien für ein bei Birnbacher nicht mehr einbringlich zu machendes Honorar. Der Anwalt bezieht sich in seiner Klagsbegründung außerdem auf das Strafurteil im sogenannten Birnbacher-Prozess 2012. Damals war Martinz zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden, der Oberste Gerichtshof bestätigte den Schuldspruch im März 2014, reduzierte die Strafe für Martinz auf viereinhalb Jahre. Birnbacher erhielt drei Jahre, davon zweieinhalb bedingt, die sechs Monate Haft verbüßte er mit einer Fußfessel. An Schadenersatz leistete er bisher rund 1,8 Millionen Euro. Martinz bezahlte eine Million und räumte dem Land Kärnten ein Pfandrecht über drei Millionen Euro ein.

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