Bankenunion - Keine Einigung bei der Einlagensicherung in Sicht
Brüssel/Wien (APA) - Auch nach dem informellen EU-Finanzministerrat vergangenes Wochenende ist keine Einigung bei der umstrittenen Einlagensicherung in Sicht. Der Plan, bis zum EU-Gipfel im Juni eine Lösung für diesen dritten Pfeiler der Bankenunion zu erreichen, dürfte kaum erreichbar sein. Der größte Streitpunkt ist, wie niedrig die Risikoreduzierung werden muss, damit es zu einer Risikoteilung kommen kann.
Vor allem Länder wie Deutschland oder die Niederlande, aber auch Österreich, fordern eine deutlichere Risikoreduktion, während seitens der EU-Kommission ein paralleles Vorgehen mit der Risikoteilung befürwortet wird. Dabei ist bis jetzt aber weiterhin unklar, welche Parameter herangezogen werden sollen, mit denen die Risikoreduktion berechnet wird.
Mehrere Expertengremien - Euro-Arbeitsgruppe, Wirtschafts- und Finanzausschuss oder der Ausschuss für Finanzdienstleistungen - haben sich mit dem Thema befasst. Zustimmung herrscht über mehrere vorgeschlagene Indikatoren wie Kapital, Zahlungsfähigkeit, Verschuldungsgrad, faule Kredite (NPL), Minimalanforderungen für Eigenmittel sowie förderfähige Verbindlichkeiten. Strittig sind dagegen die Parameter Forderungen an Staat und Kommunen oder die Insolvenzregelungen. Wie stark einzelne Indikatoren dabei herangezogen werden sollen und wie eine Kombination aussehen könnte ist bisher aber offen.
Die meisten Staaten halten einen halbjährlichen Bericht durch die EU-Institutionen für den besten Weg, um weiter zu kommen. Einige Länder sind dafür, quantitative Ziele anzugeben, um den Fortschritt bei der Risikoreduktion messen zu können und dies sollte direkt zu politischen Entscheidungen führen. Andere Staaten dagegen betonten deutlich, dass Entscheidungen ein Vorrecht der Länderchefs ist und nicht automatisch durch ein Zahlenwerk greifen dürften. Einig, so hieß es in EU-Ratskreisen beim jüngsten Finanzministertreffen, sei man sich lediglich darin, dass es unter keinen Umständen eine weitere Verzögerung zur Vervollständigung der Bankenunion kommen soll.
Den Finanzministern wurden drei Fragen mit auf den Weg gegeben, um bis zur Mai-Sitzung des Ecofin vorankommen zu können. Soll es bis Mai eine allgemeine Einigung über das Bankenpaket geben sowie auch bis zum EU-Gipfel im Juni eine solche allgemeine Einigung über die Bankenunion? Zweitens sollen die Finanzminister klären, ob eine Einigung über das Bankenpaket eine Einigung über den Backstop (Rückfallsicherung) für den Banken-Abwicklungsfonds SRF (Single Resolution Funds) bis zum Juni-Gipfel erleichtert oder wie sonst könne man die Bedingungen dafür erfüllen und wie kann ein Fortschritt erreicht werden? Drittens wird nach den Bedingungen gefragt, damit politische Verhandlungen über die Europäische gemeinsame Einlagensicherung (EDIS) beginnen können und welche Voraussetzungen sind notwendig, um hier stufenweise vorzugehen?
Die EU-Bankenaufsicht ist auf drei Pfeiler gegründet. Bankenaufsicht, Bankenabwicklung, Einlagensicherung. Die zentrale Bankenaufsicht unter Führung der EZB nahm am 4. November 2014 ihre Arbeit auf. Seit 2016 greifen gemeinsame Regeln zur Sanierung oder Schließung von Banken (Bankenabwicklung - Single Resolution Mechanism/SRM). Im Fall der Schieflage einer Bank werden künftig zunächst Eigentümer und Gläubiger von Banken zur Kasse gebeten. Erst als letztes Mittel sollen Einlagen von Sparern sowie Gelder aus einem gemeinsamen Abwicklungsfonds herangezogen werden. Lasten für Steuerzahler sollen möglichst vermieden werden.
Die Einlagensicherung als dritter Pfeiler musste seit Beginn mit großen Widerständen zahlreicher Staaten rechnen. Vor allem der angestrebte grenzüberschreitende Schutz von Sparern hat die Befürchtung in den finanziell starken Staaten genährt, dass Guthaben von Banken und Sparkassen im eigenen Land bei Krisen in anderen Euroländern herangezogen werden könnten, wenn es dort kaum solche Reserven gibt.