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Die Malversationen bei einer deutschen Gesellschaft der Metal Forming Division waren erst im Juni im Geschäftsbericht der voestalpine bekannt gemacht und zunächst nicht aktiv kommuniziert worden. "Zu keinem Zeitpunkt haben wir eine Ad-hoc-Pflicht gesehen", erklärte Eibensteiner dazu und begründete das mit dem vergleichsweise geringen Umfang der Malversationen. "Dass das kommunikativ besser gemacht werden hätte können, da brauchen wir nicht darüber reden."
Von der Finanzmarktaufsicht (FMA) habe man ein Auskunftsersuchen bekommen und im Juli alle Fragen beantwortet, sagte Eibensteiner. "Wir wissen jetzt nicht, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder wurde, wir haben nichts mehr gehört." Die FMA hat kein Verletzung der Ad-hoch-Pflicht festgestellt, wie ein Sprecher der APA auf Anfrage bestätigte.
Bereits im Februar habe man festgestellt, dass es bei einer deutschen Gesellschaft Fehlbuchungen gegeben habe und sofort Wirtschaftsprüfer und Anwälte mit Untersuchungen beauftragt, berichtete Eibensteiner. Da das Geschäftsjahr der voestalpine im März ende, habe man im Jahresabschluss noch alle bilanziellen Folgen rückwirkend korrigiert und in der Hauptversammlung im Detail über die Fehlbuchungen informiert.
Die inzwischen abgeschlossenen Untersuchungen hätten ergeben, dass es keine Mittelabflüsse gegeben habe, betonte der Voest-Chef. "Die Fehlbuchungen waren ein Einzelfall." Man habe alle Firmen mit einer ähnlichen Struktur überprüft und keine Auffälligkeiten gefunden. "Wir haben heute Strafanzeige gegen zwei ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung der betroffenen Konzerngesellschaft eingereicht", sagte Eibensteiner am Dienstag. Den Namen des Unternehmens will die voestalpine nicht nennen, um aus rechtlichen Gründen Rückschlüsse auf die angezeigten Ex-Geschäftsführer zu erschweren. Auch über deren Motive wollte Eibensteiner nichts sagen. Ob sie wegen der geschönten Gewinne zu hohe Boni erhalten haben, "wird jetzt nachgerechnet".
Der durch die Fehlbuchungen ab dem Geschäftsjahr 2012/13 entstandene Schaden war in der Hauptversammlung Anfang Juli noch als "mittlerer einstelliger Millionenbetrag" eingeschätzt worden. "Das ist jetzt ein niedriger einstelliger Millionenbetrag, weil wir davon ausgehen, dass wir mehr Steuern zurückbekommen als wir ursprünglich angenommen hatten." Der Schaden ergebe sich im Wesentlichen durch die notwendigen Beraterkosten in Höhe von 2,2 Mio. Euro.
LINZ - ÖSTERREICH: FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER