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Der Verbund hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis Ende 2022 eine Preisanpassungsklausel, die sich auf den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) bezog. Auf Grund dieser Klausel erhöhte der Verbund am 1. Mai 2022 die Preise vieler Stromlieferverträge. Der VKI hielt die Klausel für unzulässig und zog dagegen vor Gericht. Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI in zweiter Instanz recht, das Urteil ist rechtskräftig. Auch ehemalige Verbund-Kunden, die von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffen waren, können die Gutschrift mittels Anmeldung beim VKI erhalten.
Der Verbund beklagt, dass es nach wie vor keine klaren Festlegungen für Preisänderungen gebe. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, habe man deshalb auch bei Preissenkungen keine andere Wahl, als eine Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen.
Dem Verbraucherschutzverein (VSV) ist die Rückzahlung aber nicht genug. "Den Verbund Kunden steht erheblich mehr zu als in diesem Vergleich vereinbart wurde", sagte Daniela Holzinger, Obfrau des VSV, laut Aussendung. Die Begründung: Neben der Preiserhöhung von 2022 sei auch die Erhöhung auf Basis des Gesetzestextes des Elektrizitätswirtschaftsorganisations-Gesetzes (ElWOG) Anfang März 2023 für unwirksam erklärt worden. Der Vergleich mit dem VKI beziehe sich aber nur auf die Preiserhöhung im Jahr 2022.
"Die Kunden sollten diesen lahmen Vergleich nicht unterzeichnen, sondern sich einer Sammelklage des VSV gegen den Verbund anschließen, um erheblich höhere Rückzahlungen durchsetzen zu können," sagte Holzinger.
WIEN - ÖSTERREICH: FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH