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Die Sanierung läuft nach dem deutschen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ab. Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern droht dadurch die Enteignung. Denn in einem solchen Verfahren können die Interessen der Anleger ausgehebelt werden. Die deutsche Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat daher beim Bundesverfassungsgericht in Deutschland Beschwerde gegen die Pläne von Varta eingelegt. Betroffen sind auch österreichische Aktionäre.
Das Konzept
Das Sanierungskonzept sieht im Wesentlichen zwei Schritte vor: Zum einen sollen ein Schuldenschnitt und die Verlängerung von Krediten die Verbindlichkeiten von fast einer halben Milliarde Euro auf 230 Mio. Euro verringern. Das Grundkapital der Varta AG soll darüber hinaus auf null Euro herabgesetzt werden.
Der Effekt: Die Aktionäre scheiden ohne Kompensation aus, und der Konzern verliert seine Börsennotierung. Im Anschluss sollen wieder Aktien ausgegeben werden - allerdings nur an eine Gesellschaft des bisherigen österreichischen Mehrheitseigners Michael Tojner und den Sportwagenbauer Porsche.