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Erste Stromabschaltungen bei Kelag in Kärnten

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Kelag zog einigen Kunden den Stecker
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Der Kärntner Energieversorger Kelag hat am Donnerstag - nach Ablauf einer Frist für Kunden zum Tarifwechsel - die ersten Stromabschaltungen vorgenommen. 900 Kundinnen und Kunden hatten diese Frist versäumt, befinden sich also seit Mitternacht in einem "vertragslosen Zustand", sagte Konzernsprecher Josef Stocker auf APA-Anfrage.

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Der Kärntner Energieversorger Kelag hat am Donnerstag - nach Ablauf einer Frist für Kunden zum Tarifwechsel - die ersten Stromabschaltungen vorgenommen. 900 Kundinnen und Kunden hatten diese Frist versäumt, befinden sich also seit Mitternacht in einem "vertragslosen Zustand", sagte Konzernsprecher Josef Stocker auf APA-Anfrage.

Im Sommer hatte die Kelag angekündigt, den Stromtarif zu erhöhen, den Kunden wurde ein Tarif mit zwölfmonatiger Bindung von 18,61 Cent pro kWh angeboten, ohne Bindung werden 23,88 Cent fällig. Mit Ablauf des 15. November wurden die "alten" Tarife eingestellt - Kunden, die bis dahin nicht den neuen Tarifen zugestimmt oder sich überhaupt einen anderen Stromanbieter gesucht hätten, stehen nun ohne Vertrag da. Die Vorgehensweise der Kelag stieß auf harsche Kritik, wie etwa vom Verbraucherschutzverein (VSV), der auch Klagen gegen diese Änderungskündigung unterstützt. Generelle Kritik wurde auch wegen der Tariferhöhung an sich laut - vor allem angesichts des Rekordergebnisses der Kelag mit einem Konzernergebnis von 263,3 Mio. Euro im ersten Halbjahr 2023.

Stocker betonte gegenüber der APA, eine Stromabschaltung sei ein komplexer Prozess: "Alle Betroffenen wurden noch einmal kontaktiert und informiert. Unser Ziel ist es, möglichst nicht abzuschalten - und wenn doch, dann soll der Strom möglichst rasch wieder eingeschaltet werden." Wird ein Kunde überhaupt nicht erreicht, dann werde der Strom auch nicht abgeschaltet, so Stocker: "Das ist eine Frage der Sorgfalt und Besonnenheit." Stimme man dem Tarifwechsel zu, dann könnte ein Haushalt rasch wieder mit Strom versorgt werden. Länger dauern könne das bei einem Anbieterwechsel. Denn in so einem Fall müsste der neue Anbieter der "Kärnten Netz" eine Meldung über seinen neuen Kunden erstatten.

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