Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge: Ab 1. August gelten neue Regeln
In der Vergangenheit sind wegen der Börseschwäche im Gefolge der Finanzkrise viele der 1,6 Millionen Zukunftsvorsorge-Verträge ins Minus gerutscht, das soll künftig durch niedrigere Mindest-Aktienquoten in dieser Form nicht mehr möglich sein.

Kernstück der Reform ist der Ersatz des bisherigen dreigeteilten Lebenszyklusmodells durch neue zweistufige Bandbreiten, wodurch, altersmäßig gestaffelt, noch weniger in Aktien investiert werden muss. Für unter 50-jährige gilt bei Neuabschlüssen ab 1. August bei der Aktienquote eine Bandbreite von 15 bis 60 Prozent, für über 50-jährige von 5 bis 50 Prozent. Schon vor drei Jahren war das Aktien-Minimum gesenkt worden - auf 30 Prozent für unter 45-jährige, 25 Prozent für 45- bis 55-jährige und 15 Prozent ab 55 Jahren. Ursprünglich musste bei der Zukunftsvorsorge generell zu mindestens 40 Prozent in Aktien investiert werden.
Von den im neuen zweistufigen Lebenszyklusmodell tatsächlich gehaltenen Aktien müssen künftig nur mindestens 60 Prozent an bestimmten EWR-Börsen notieren. Bisher war vorgesehen, dass inhalb der Mindestaktienquote die Veranlagung zu 100 Prozent in Aktien an derartigen Börsen zu erfolgen hat - dies sollte nach der ursprünglichen Idee vor allem die Wiener Börse begünstigen, die bei Finanzmarktkrisen erfahrungsgemäß aber leider besonders stark absackt. 40 Prozent der Aktienquote können künftig, was den Börsenplatz betrifft, frei veranlagt werden.
93 Prozent der rund 1,6 Mio. Zukunftsvorsorge-Verträge, die derzeit in Österreich laufen, sind bei Versicherungen abgeschlossen, der Rest bei Investmentfondgesellschaften (KAGs). Versicherungsverbandspräsident Günter Geyer hatte im Frühjahr einen Anstieg der Vertragszahl durch die Reform auf 2 Millionen als möglich bezeichnet. Allerdings hatte zuletzt jeder vierte Kunde - nämlich 400.000 - seinen Vertrag bereits ruhend gestellt, also keine Prämien mehr eingezahlt.
Versiherungen wollen zu Wechsel animieren
2013 und 2014 wollen die Versicherungen Halter von Polizzen, die schon zehn Jahre Mindestzeit hinter sich haben - fast 500.000 an der Zahl - zu einem Umstieg und einer Verlängerung unter dem neuen flexibleren Regime animieren. Laufen Verträge noch länger (viele wurden für 30 oder 40 Jahre abgeschlossen), können bei einem vorzeitigen Ausstieg herbe Verluste drohen, etwa wenn Garantiemodelle auf jahrzehntelange Laufzeiten ausgelegt waren. Wird das Geld zudem bei einem vorzeitigen Ausstieg nicht widmungsgemäß verwendet - eine lebenslange Rente kann frühestens ab dem 40. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, ohne die Förderung zu verlieren -, droht neben der Rückzahlung der Hälfte der staatlichen Prämie auch eine Nachversteuerung allfälliger Kapitalerträge mittels KESt.
Bei einem Umstieg auf ein anderes Produkt (auch bei einem anderen Anbieter) bleiben Prämie und Steuerzuckerl erhalten. Beim selben Anbieter kann aufgrund der jetzigen Novelle auch auf das neue Veranlagungsmodell gewechselt werden.
Die Wiener Städtische zum Beispiel bietet ihre "Prämienpension" nun in drei Veranlagungsvarianten an: "sicherheitsorientiert" mit lediglich 15 Prozent Aktienanteil bis zum 50. Lebensjahr und nur 5 Prozent danach; "wachstumsorientiert" mit 30 bzw. 10 Prozent Aktienanteil und "risikoorientiert" mit 45 Prozent Aktien bis 50 und 15 Prozent Aktienanteil ab dem 51. Lebensjahr; der Rest entfällt jeweils auf den Deckungsstock. Zwischen den Veranlagungsvarianten ist zwei Mal pro Jahr kostenfrei ein Wechsel möglich, hieß es am Montag in einer Pressemitteilung. Eine "Ausstoppung" sei beim Wiener-Städtischen-Modell nicht möglich, wird betont.
Der staatliche Zuschuss für die prämiengeförderte Altersvorsorge ist ans allgemeine Zinsniveau angepasst und beträgt für heuer 4,25 Prozent. Die Obergrenze für die Förderung orientiert sich an der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung und liegt für 2013 bei 2.445,50 Euro. Die maximale Prämie macht damit aktuell 103,90 Euro jährlich aus.