Pensionen und Pflegegeld reichen meist nicht aus

Die Pflegefinanzierung soll bis Jahresende gelöst sein. Bund und Länder streiten, wer zahlt. Jetzt gibt es neue Vorschläge.

Die Pensionen und das Pflegegeld reichen bei den meisten pflegebedürftigen Menschen nicht aus, die Kosten einer Vollzeitpflege zur Gänze zu finanzieren. Es besteht Konsens bei allen Parteien, dass dafür und für den demografisch bedingten Pflegemehraufwand zusätzliche staatliche Mittel bereitgestellt werden sollen.

Aufgrund der hohen Belastung des Faktors Arbeit durch Steuern und Beiträge plädiere ich für eine alternative Finanzierungsform. Diese soll sozial ausgewogen sein, auf dem Leistungsfähigkeitsprinzip basieren und nicht wachstumshemmend sein. Eine Vermögenssteuer entspricht diesen Prinzipien, wenn sie entsprechende hohe Freibeträge enthält und das Geld- und Immobilienvermögen – nicht das Unternehmenskapital – die Bemessungsgrundlage bildet.

Gemäß der Studie „Vermögensbildung und Reichtum in Österreich“ aus 2004 verfügen die vermögendsten zehn Prozent der über 20-Jährigen in Österreich über durchschnittlich etwa 700.000 Euro an Geld- und Immobilienvermögen. Mit einem Steuersatz von 0,5 Prozent für diese 600.000 Personen könnten jährlich zwei Milliarden Euro lukriert werden.
Eine Finanzierung der zu erwartenden staatlichen Mehraufwendungen für die Pflegevorsorge durch eine zweckgewidmete Vermögenssteuer bietet sich auch deshalb an, weil schon derzeit in den Haushalten, in denen entsprechendes Vermögen besteht, dieses zur Bezahlung von Pflegeleistungen verwendet wird beziehungsweise vor Inanspruchnahme öffentlicher Unterstützungen laut gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden muss.

Eine durch eine Vermögenssteuer ausreichend dotierte Pflegevorsorge würde ermöglichen, dass die Kosten für Vollzeitpflege auch ohne individuelle Vermögensprüfung von der öffentlichen Hand getragen werden. Der Anspruch auf öffentliche Unterstützungen im Pflegebereich könnte dann, so wie im Gesundheitswesen, nicht mehr als bedarfsgeprüfte Fürsorgeleistung, sondern nach universellen Gesichtspunkten geregelt werden.