„Im Namen der Republik“

Rechtssache 1. Reinhart Gaugg, 2. Dr. Jasmin Gaugg, vertreten durch RA Dr. Michael Rami gegen Verlagsgruppe NEWS GmbH, vertreten durch RA Dr. Georg Zanger

Durch die im periodischen Druckwerk „FORMAT“ Nr. 33 vom 9. 8. 2002, Seite 22, verbreitete Behauptung, Reinhart GAUGG hätte sich einen Dienstwagen von den Klagenfurter Stadtwerken stellen lassen, in dem sich seine Tochter dann vom Chauffeur „herumkutschieren“ ließ, ist Reinhart und Dr. Jasmin GAUGG gegenüber der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt worden.
Die Verlagsgruppe NEWS GesmbH wurde zur Zahlung von Entschädigungsbeträgen verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien, 1082 Wien, Landesgerichtsstraße 11
Wien, am 22. 7. 2003